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Wenn sich die Sommermonate dem Ende zuneigen und die Tage wieder kürzer werden, kann es schnell zu größeren Temperaturunterschieden zwischen der Nacht und dem Tag kommen. Um dann am Abend und am Morgen in der Wohnung oder im Haus nicht frieren zu müssen, bietet sich das Einschalten der Heizung an.
Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es bezüglich des Heizens?
Immer wieder kommt es in Mietverhältnissen zum Streit, wenn aufgrund einer ausgeschalteten Heizung und der kälter werdenden Nächte bereits im September die Füße und Hände in der gemieteten Wohnung oder dem gemieteten Haus kalt sind. Doch ab wann sind Vermieter*innen eigentlich dazu verpflichtet, die Heizung einzuschalten? Dies ist in Deutschland aus rechtlicher Sicht nicht eindeutig festgeschrieben. Denn grundsätzlich gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Heizperiode, während dieser die Heizung an sein muss. Vermieter*innen schreiben im Rahmen des Mietvertrages aber oftmals allgemeine Betriebszeiten der Heizanlage fest, während der die Heizung angeschaltet ist. Allerdings bedeuten diese benannten Zeiten nicht automatisch, dass man zu diesen Stichtagen auch die Thermostate in der Wohnung aufdrehen muss. Es wird durch die im Mietvertrag festgelegten Betriebszeiten lediglich festgehalten, ab wann das Heizen prinzipiell möglich ist. Viele Vermieter*innen orientieren sich bei der Festlegung dieser Betriebszeiten oftmals an Urteilen der Rechtsprechung, welche den Zeitraum vom ersten Oktober bis Ende April als Heizperiode deklarieren. Je nach Region und deren Wetterverhältnissen variieren diese Betriebszeiten der Heizanlage schon mal, sodass teils auch Zeiten zwischen Mitte September und Mitte Mai festgesetzt werden. Während dieses im Mietvertrag festgesetzten Zeitraums müssen Vermieter*innen sicherstellen, dass in den Räumen des Miethauses oder der Mietwohnung eine Raumtemperatur von mindestens 20-22 °C vorherrscht. Sollten die Temperaturen jedoch außerhalb des definierten Heizzeitraums kälter werden und die Raumtemperatur für mehrere Tage unter 18 °C liegen, so muss die Heizung auch außerhalb der festgeschriebenen Heizperiode laufen. Dabei stellt bei dieser Regelung auch ein schlechter Sommer keine Ausnahme dar. Eine besondere Regelung gilt für die Warmwasserversorgung. Sollte diese über die Heizungsanlage zur Verfügung gestellt werden, so darf die Heizung auch außerhalb der Heizperiode nicht ausgeschaltet werden. Die Heizanlage muss hierbei das ganze Jahr über angeschaltet sein. Denn die Warmwasserversorgung zählt in Deutschland zur Grundvoraussetzung einer mängelfreien Wohnung.
Ab wie viel Grad sollte bei verschiedenen Gebäudetypen geheizt werden?
Die Frage, ab wie viel Grad eigentlich geheizt werden soll stellen sich viele Menschen meist dann, wenn die warmen Sommertage vorbei sind und die ersten kalten Nächte auf uns zukommen. Dabei hängt die Tatsache, ab viel Grad geheizt werden soll, insbesondere von zwei allgemeinen Faktoren ab:
Energetischer Gebäudezustand: Der energetische Zustand Ihres Gebäudes stellt einen entscheidenden Faktor für die Effizienz Ihrer Heizung dar. Wohnen Sie beispielsweise in einem gering gedämmten Haus, so müssen Sie für eine Wohlfühltemperatur im Inneren schon bei höheren Außentemperaturen mit dem Heizen beginnen. Bei gut gedämmten Häusern wäre ein Heizen dabei erst bei deutlich niedrigeren Außentemperaturen nötig. Denn je besser die Hülle Ihres Gebäudes gedämmt ist, desto effizienter gestaltet sich bei Ihnen auch das Heizen. Demnach benötigen Neubauten sowie Häuser, die beispielsweise energetisch saniert wurden, erst deutlich später und bei niedrigeren Außentemperaturen die Unterstützung einer Heizung, um im Inneren eine Wohlfühltemperatur zu erreichen. Somit ist die Tatsache, ab wann Sie bei sich heizen sollten, unter anderem von der Dämmung und dem damit zusammenhängenden energetischen Zustand Ihres Gebäudes abhängig. Da sich die Dämmungen und Dämmweisen über die Jahre immer weiter verbessert haben, bilden das Baujahr sowie der Typ Ihres Gebäudes ungefähre Richtwerte, ab wie viel Grad Außentemperatur Sie bei sich heizen sollten:
Baujahr und Gebäudetyp | Ab welcher Außentemperatur sollten Sie heizen? |
---|---|
Unsanierter Altbau und Baujahr vor 1977 | 15-17 °C |
Baujahr zwischen 1977 und 1995 | 14-16 °C |
Baujahr nach 1995 / nach der EnEV oder WSchV | 12-15 °C |
Niedrigenergiehäuser | 11-14 °C |
Passivhäuser | 9-11 °C |
Persönlicher Wärmebedarf: Neben dem energetischen Gebäudezustand hat auch Ihr ganz persönlicher Wärmebedarf einen Einfluss darauf, ab wie viel Grad Sie mit dem Heizen beginnen sollten. Zwar kann die Wohlfühltemperatur von Mensch zu Mensch verschieden sein, dennoch lässt sich als Faustregel festhalten, dass im Herbst bei Raumtemperaturen unter 22-20 °C mit dem Heizen begonnen werden sollte, um eine wohnliche Atmosphäre zu erhalten.
Welche Temperatur für welche Räume?
Welche Raumtemperatur als wohnlich empfunden wird, variiert von Mensch zu Mensch. Dennoch lassen sich grundsätzliche Richtwerte festhalten, welche Temperaturen für welche Räume am besten geeignet sind:
- Hochfrequentierte Wohnräume: In Wohnräumen, in denen Sie sich häufig aufhalten, sollten Sie für ein wohnliches und gemütliches Gefühl eine Raumtemperatur von mindestens 20 °C erreichen und die Marke von 23 °C nicht überschreiten. Zu den häufig genutzten Räumen zählt beispielsweise das Wohnzimmer, Kinderzimmer, Büro oder Arbeitszimmer.
- Bad: Im Bad empfiehlt sich eine Durchschnittstemperatur von 20-24 °C.
- Küche: In der Küche reichen im Gegensatz zu den anderen Räumen Temperaturen zwischen 18 und 20 °C bereits aus. Denn durch das Backen und Kochen wird zusätzliche Wärme erzeugt, die den Raum ebenfalls aufheizt.
- Schlafzimmer: Um sich nachts einen guten Schlaf zu ermöglichen, sollten Sie Ihr Schlafzimmer nicht ganz so stark aufheizen. Hier sind Temperaturen zwischen 17 und 20 °C optimal.
- Flur: Im Flur, in dem Sie sich meist nur selten aufhalten, ist es ausreichend, wenn sich die Temperaturen auf 15 bis 18 °C einpendeln.
Was sollten Sie bei Fußbodenheizungen oder Wärmepumpen beachten?
Wärmepumpen arbeiten am effizientesten, da diese nur sehr niedrige Vorlauftemperaturen benötigen, um Ihren Raum auf die gewünschte Temperatur zu erwärmen. Auch moderne Fußbodenheizungen kommen im Vergleich zu klassischen Heizkörpern mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur aus, da diese die Luft im Raum nicht mittels Konvektion, sondern mithilfe der Wärmestrahlung aufheizen. Demnach reichen modernen Fußbodenheizungen bereits 35 °C Vorlauf aus, um Ihren Raum auf die gewünschte Temperatur aufzuwärmen. Heizkörper würden für dieselbe Heizleistung eine Vorlauftemperatur von bis zu 65 °C benötigen. Aufgrund dieser Vorlaufzeiten eignet sich der Betrieb einer Wärmepumpe insbesondere in Kombination mit einer Fußbodenheizung optimal. Denn je geringer die benötigte Vorlauftemperatur der angeschlossenen Heizung, desto effektiver kann die Leistung der Wärmepumpe am Ende auch genutzt werden. Abgehen von der Vorlaufzeit, ist der Betrieb einer Wärmepumpe nur dann empfehlenswert, wenn Ihr Haus über eine gute Dämmung verfügt. Denn würde bei Ihrem Gebäude zu viel ungenutzte Wärme verloren gehen, könnte der Heizbedarf entweder gar nicht oder nur sehr teuer mithilfe einer Wärmepumpe gedeckt werden. Bei der Verwendung einer Fußbodenheizung müssen Sie zudem die etwas längere Aufheizzeit beachten. Denn je nach Typ der verbauten Fußbodenheizung kann das Aufheizen etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Gerade Fußbodenheizungen, die von einer dickeren Estrichdecke überdeckt sind, benötigen vergleichsweise etwas länger, bis die eigentliche Heizwärme in Ihren Räumlichkeiten ankommt. Dünnschichtsysteme sind dahingegen viel reaktionsfreudiger und heizen deutlich schneller auf. Im Durchschnitt können Sie bei einer Fußbodenheizung mit einer Aufheizzeit von etwa ein bis zwei Stunden rechnen. Allerdings ist die entstehende Wärme dank ihrer Wärmestrahlung deutlich behaglicher als vergleichsweise die Konvektionswärme der konventionellen Heizkörper.