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Große Photovoltaikanlagen auf mehreren Mehrfamilienhäusern

Photovoltaik-Förderung bundesweit und regional

Letzte Aktualisierung am 27. Februar 2023 von Mika Lehmann

Foto von Kara – stock.adobe.com

Photovoltaikanlagen können Ihnen große Mengen Geld sparen und sogar langfristig Einkünfte generieren. Für die Installation müssen Sie jedoch mit erheblichen Kosten rechnen. Eine Photovoltaikanlage kostet je nach Größe und baulichen Umständen zwischen 1.300 und 1.600 Euro je kWp (Kilowattpeak, also der theoretischen Maximalleistung der Anlage). Hinzu kommen Kosten für einen Stromspeicher und die Einrichtung der Überschusseinspeisung. Um erneuerbare Energien zu fördern und unabhängig von fossilen Brennstoffen zu werden, fördern sowohl Bund als auch Bundesländer und Kommunen Photovoltaikanlagen. Mit diesen Förderungen können Sie die Investitionskosten verringern und/oder mit einem Kredit mit günstigen Konditionen an die notwendigen Finanzmittel kommen.

In diesem Artikel erfahren Sie mehr zu den Fördertöpfen von Bund und Ländern. Außerdem erhalten Sie eine Übersicht über die Förderprogramme von einigen großen Städten. Falls Ihr Wohnort nicht in der Liste auftaucht, können Sie sich auf der Webseite Ihrer Gemeinde informieren oder direkt an Ihre örtlichen Stadtwerke oder die Gemeindeverwaltung wenden. Auch die regionalen Handwerksfirmen auf blauarbeit.de sind mit den örtlichen Fördermöglichkeiten bestens vertraut und helfen Ihnen bei der Antragsstellung.

Antragsstellung für die Förderprogramme

Jedes Förderprogramm, ob auf Bundesebene, Landesebene oder regional, hat eigene Voraussetzungen und Förderumfänge. Zusätzlich sollten Sie bei der Beantragung einige Aspekte beachten, die in fast allen Fällen gelten. Wenn Sie Fördermaßnahmen beantragen wollen, so müssen Sie dies frühzeitig in Angriff nehmen. Die meisten Förderungen werden nur bewilligt, wenn der Auftrag für die Anlage noch nicht gestellt wurde. Außerdem muss die Installation durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden, das den ordnungsgemäßen Einbau garantiert und dafür sorgt, dass die Solaranlage viele Jahre Strom liefert. Aus diesen Gründen sollten Sie sich erst ausführlich beraten lassen, dann gemeinsam mit Ihrem Installateur die notwendigen Anträge ausfüllen und erst nach der Bewilligung die Bestellung finalisieren. Entsprechend viel Zeit sollten Sie für den gesamten Prozess einplanen.

Bundesweite Förderprogramme

Die bundesweiten Förderprogramme bestehen aus zwei Aspekten. Während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) günstige Kredite für die Investition anbietet, erhalten Sie im Betrieb mit der Einspeisevergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde deutlich mehr Geld, als Sie durch den Marktpreis erzielen würden. Zusätzlich wird auf Bundesebene die Beratung zu PV-Anlagen gefördert.

KfW-Förderung für Erneuerbare Energien

Die KfW bietet Ihnen mit dem Programm 270 einen attraktiven Förderkredit. Sowohl die PV-Anlage als auch ein Stromspeicher werden gefördert. Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, um Strom einspeisen zu können. Mit einer Laufzeit von 5 bis 30 Jahren, einer tilgungsfreien Anlaufzeit und geringen Zinssätzen (ab 3,88 % effektivem Jahreszins) erleichtert dieser Kredit die Investition in eine Solaranlage erheblich.

Einspeisevergütung

Der Preis von Solarstrom auf dem öffentlichen Markt schwankt, je nach Angebot und Nachfrage, zwischen 3,5 und 6,5 Cent pro Kilowattstunde. Davon ziehen die Energieunternehmen nochmals eine Vermarktungsgebühr von 0,2 bis 0,5 Cent ab, sodass Sie im Schnitt mit 4 Cent pro Kilowattstunde Strom rechnen können. Damit sich Photovoltaikanlagen lohnen, erhalten Sie als Besitzer einer Photovoltaikanlage für 20 Jahre nach Inbetriebnahme eine Einspeisevergütung, die deutlich über diesem Marktwert liegt. Sollte Ihre Photovoltaikanlage auf Volleinspeisung ausgelegt sein, erhalten Sie auf die Einspeisevergütung nochmals einen Zuschlag.

AnlagenmaximalleistungVergütung bei ÜberschusseinspeisungVergütung bei Volleinspeisung
bis 10 kWp8,6 cent/kWh13,4 cent/kWh
bis 40 kWp7,5 cent/kWh11,3 cent/kWh
bis 100 kWp6,2 cent/kWh11,3 cent/kWh
bis 300 kWp6,2 cent/kWh9,4 cent/kWh
bis 900 kWp6,2 cent/kWh6,2 cent/kWh

Förderung von PV-Beratungen

Da Photovoltaikanlagen ein komplexes Themengebiet sind, lohnt sich häufig eine professionelle Beratung. Das BAFA fördert Beratungen zu diesem Thema mit 80 % der Kosten bis zu 1.300 Euro bei Ein- bis Zweifamilienhäusern.

Förderung der Bundesländer

Neben den bundesweiten Förderungen bieten auch einige Bundesländer Förderprogramme an. Diese unterscheiden sich anhand der Höhe der Förderung und den Voraussetzungen. Gefördert werden, wenn überhaupt, vor allem Stromspeicher und steckerfertige PV-Anlagen. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, ob und wenn ja, welche Förderungen Ihr Bundesland derzeit anbietet. Dabei ist zu beachten, dass gelegentlich neue Förderprogramme aufgelegt werden, die Fördertöpfe aber meistens in wenigen Wochen ausgeschöpft sind. Eine genaue Beobachtung der Förderpolitik Ihres Bundeslandes kann sich also lohnen.

BundeslandFörderprogrammFörderhöheVoraussetzungen
Baden-WürtembergKein Förderprogramm  
BayernKein Förderprogramm  
BerlinSolarPLUS (Fördert für Privatpersonen Stromspeicher)– Stromspeicher 300 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität

– 65 % der Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlagen für denkmalgerechte PV-Anlagen, Gründach-PV und Fassaden-PV

– 223,10 Euro für Steuerberatung und 65 % der Kosten für Gutachten

Stromspeicherförderung nur zusammen mit neuer PV-Anlage mit 1,2 kWp Leistung je 1 kWh Speicherkapazität

BrandenburgKleinspeicher-Programm10 bis 30 % der Kosten bis zu 3.000 Euro, abhängig vom EigenverbrauchsanteilMindestens 2 kWh Speicherkapazität
BremenKein Förderprogramm  
HamburgKein Förderprogramm  
HessenKein Förderprogramm  
Mecklenburg-VorpommernFörderung PV-AnlagenFestbetrag von bis zu 500 Euro für Anschaffung und InstallationNur für steckerfertige PV-Anlagen („Balkonkraftwerke“)
NiedersachsenKein Förderprogramm  
Nordrhein-Westfalenprogres.NRW40 % der Ausgaben, Höchstfördersumme von Gemeinde abhängig– Verhältnis von Maximalleistung zu Speicherkapazität von min. 1 zu 3

– Beispiel: 5 kWp PV-Anlage benötigt einen Speicher mit min. 15 kWh Speicherkapazität

– Mindestens 80 % Eigenverbrauch
Rheinland-PfalzKein Förderprogramm  
SaarlandKein Förderprogramm  
SachsenKein Förderprogramm  
Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt SPEICHERT– 300 Euro je kWh bis 20 kWh, danach 200 Euro je kWh bis zu 7.500 Euro (bis zu 20.000 für Mieterstrommodelle) Höchstfördermenge für Stromspeicher

– zusätzlich 1.000 Euro für Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
– Nur zusammen mit neuer PV-Anlage oder Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage um 100 % Höchstleistung

– Mindestens 5 kWh Speicherkapazität
Schleswig-HolsteinKlimaschutz für Bürgerinnen und Bürger– 200 Euro für Balkonkraftwerke

– ab Mitte 2023 750 Euro für Batteriespeicher und Ladepunkte
 
ThüringenKein Förderprogramm  

Förderprogramme der Kommunen

Zahlreiche Gemeinden bieten zusätzliche Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an. Diese unterscheiden sich teils erheblich in ihrer Höhe und den Ansprüchen. Außerdem sind auch hier Fördertöpfe schnell ausgeschöpft, weshalb Sie im Zweifelsfall schnell handeln sollten. Hier eine Übersicht der wichtigsten Förderprogramme einiger deutscher Gemeinden.

Aachen

  • In Aachen werden neue PV-Anlagen ab 1 kwp Höchstleistung, Stromspeicher sowie die Umrüstung von Post-EEG-Anlagen auf Eigenverbrauch gefördert. Die Förderhöhe für neue PV-Anlagen beträgt je nach Höchstleistung zwischen 750 Euro und 3.500 Euro.
  • Stromspeicher werden mit 200 Euro je kWh Speicherkapazität bis zu 4.000 Höchstfördermenge bezuschusst, wobei das Verhältnis von Speicherkapazität zu Höchstleistung mindestens 1 zu 1 betragen muss.
  • Für die Umrüstung auf Eigenbedarf erhalten Sie 200 Euro, für Stecker-Solaranlagen 300 Euro pauschal. Alle Förderungen verpflichten Sie dazu, die Anlage für mindestens 10 Jahre zu betreiben.

Düsseldorf

  • In der Landeshauptstadt von NRW profitieren Sie bei der Einrichtung einer Photovoltaikanlage von einer Förderung von 300 Euro je kWp bis zu 10 kWp und weiteren 200 Euro je kWp für bis zu 30 kWp. Insgesamt ist eine Höchstförderung von 10.000 Euro möglich.
  • Auch Stromspeicher werden gefördert, hier können Sie 250 Euro je kWh Speicherkapazität erhalten.
  • Bedingung für die Förderung ist, dass maximal 50 % des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz eingespeist wird.

Erlangen

  • Für eine neue PV-Anlage in Erlangen erhalten Sie für die ersten 30 kWp Höchstleistung 150 Euro je kWp, für jedes weitere kWp 75 Euro.Die maximale Fördermenge beträgt 5.250 Euro bei einer Höchstleistung von 100 kWp.
  • Batteriespeicher werden mit 150 Euro je 1 kWh Speicherkapazität bis zu einer Höchstfördermenge von 1.050 Euro bezuschusst.

Freiburg

  • Da in Freiburg PV-Pflicht auf dem Dach herrscht, werden nur Photovoltaikanlagen gefördert, welche die Pflichtfläche übertreffen. Hier ist eine Förderung von 200 Euro bis 1.500 Euro möglich.
  • Batteriespeicher werden mit 150 Euro je kWh gefördert, wenn das Verhältnis von Speicherkapazität zu Höchstleistung der PV-Anlage mindestens 1 zu 1,25 beträgt. Die Höchstfördermenge beträgt 1.500 Euro.
  • Zusätzlich erhalten Sie 500 Euro für die erste Steuererklärung mit Solarstromgewinnanteil und bis zu 1.500 Euro, wenn Sie mit dem Solarstrom Ihren Wärmebedarf zu mindestens 15 % decken.

Köln

  • PV-Anlagen bis zu 50 kWp Höchstleistung werden mit 250 Euro je kWp bezuschusst.
  • Für Batteriespeicher erhältst du einen Zuschuss von 150 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität.
  • Die Förderung ist auf 30.000 Euro im Jahr und 60 % der Investitionskosten begrenzt.

München

  • Das Förderprogramm „Klimaneutrale Gebäude“ fördert PV-Anlagen mit 300 Euro je kWp Höchstleistung sowie einem zusätzlichen Zuschuss von 100 Euro bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Gründach-PV-Anlagen. Bis zu 30 % der Investitionskosten sind so förderfähig.
  • Beratungsgespräche für PV-Anlagen werden mit 60 % des Beratungshonorars bis zu 3.000 Euro gefördert.

Stuttgart

  • Im Rahmen des Förderprogramms „Solaroffensive“ fördert die Stadt Stuttgart alle Installationen für die Einrichtung von nicht verpflichtend einzubauenden Solaranlagen, beispielsweise Gerüste, Anschlusskosten, Blitzableiter oder Arbeiten an der Statik in Altbauten und Wohnhäusern.
  • Gefördert werden 50 % dieser Kosten bis zu 350 Euro je kWp der Anlage (450 Euro je kWp bei Gründach-PV-Anlage oder Fassaden-PV-Anlage)
  • Balkonkraftwerke werden mit 100 Euro gefördert.
  • Für Stromspeicher, die im Verbund mit einer neuen PV-Anlage eingerichtet werden, erhalten Sie 300 Euro je kWh Speicherkapazität, solange das Verhältnis von Speicherkapazität zu Höchstleistung der PV-Anlage maximal 0,8 zu 1 beträgt.

Wiesbaden

  • Das PV-Anlagen Förderprogramm der Stadt Wiesbaden heißt „Solaranlagen“. Es gibt Ihnen pauschale Zuschüsse zur Einrichtung neuer Photovoltaikanlagen, die sich zwischen 300 Euro (Anlagen bis 3 kWp Höchstleistung) und 500 Euro (Anlagen mit mehr als 6 kWp Höchstleistung) bewegen.
  • Auch Batteriespeicher werden pauschal mit 300 Euro (bis 3 kWh Speicherkapazität) bis 500 Euro (ab 6 kWh Speicherkapazität) unterstützt.
  • Zusätzlich erhalten Sie 250 Euro für den Einbau eines notwendigen Zählerkastens.
  • Nach Bewilligung der Förderung muss die Anlage für mindestens 10 Jahre betrieben werden, wobei diese Pflicht beim Verkauf der Immobilie an den neuen Besitzer übertragen wird.
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