Geschäftsräume und Werkstätten müssen besondere Anforderungen erfüllen.

Anforderungen an die Werkstätten von Handwerkern

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos

Ob in den Holz- oder Metall verarbeitenden Handwerksberufen, in der Elektrotechnik, Kraftfahrzeug- oder Fahrradwerkstätten oder in sonstigen Gewerben, zahlreiche Handwerker führen ihre Arbeit nicht nur beim Kunden durch, sondern haben eigene Geschäftsräume. In diesen bereiten sie Werkstücke für den Einsatz vor, warten Werkzeuge oder nutzen die Räume als Lagerstätten und Sozialräume. Damit sowohl die in den Räumen befindlichen Sachwerte als auch die Mitarbeiter geschützt sind, gibt es gewisse Ansprüche, denen eine Werkstatt genügen muss. Werden diese Vorgaben nicht umgesetzt, so können im Schadensfall, beispielsweise bei Arbeitsunfällen, erhebliche Forderungen auf den Betreiber der Arbeitsstätte zukommen. Daneben ist es auch im Interesse der Eigentümer und Mitarbeiter, wenn für den Ernstfall die optimalen Bedingungen herrschen, sodass sich alle Handwerker auf ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.

Hier erfährst Du, welche Handwerksberufe Werkstätten benötigen, welche gesetzlichen Verordnungen und Regeln gelten und wie diese umzusetzen sind. Außerdem erhältst Du eine erste Handreichung für die Planung einer Werkstatt. Bei der weitergehenden Planung unterstützen Dich gerne Ansprechpartner Deiner zuständigen Handwerkskammer, die auch konkrete Handreichungen für Dein Gewerbe veröffentlicht. Auch die Regierungspräsidien, die für die Durchsetzung der Arbeitsstättenverordnung zuständig sind, und örtliche Bauämter helfen Ihnen gerne und geben konkrete Unterstützung und Ratschläge.

Welche Handwerksberufe benötigen Werkstätten?

Beim Handwerk benötigen einige Handwerksberufe nicht zwingend eine Werkstatt, sondern höchstens Lagerräume, während andere Berufe eine Werkstatt für vorbereitende Arbeiten oder sogar für den Hauptteil ihrer Tätigkeit nutzen.

Berufe ohne zwingenden Werkstattbedarf

Handwerksberufe ohne Werkstattbedarf sind vor allem Berufe, die ihre Tätigkeit beim Kunden durchführen. Dies sind etwa Landschaftsgärtner, kleinere Bauunternehmen, Estrich- und Fliesenleger, Maler und ähnliche Berufe. Besonders selbstständige Handwerker in diesen Berufen können ihr Werkzeug in einem Kellerraum in ihrem Wohngebäude oder im Kraftfahrzeug lagern und setzen dieses beim Kunden ein. Notwendige Wartungsarbeiten lassen sich an Fachbetriebe auslagern. Besonders bei größeren Betrieben dieser Art ist jedoch auch hier eine Geschäftsstelle als Lager, Wartungswerkstatt und Büroräumlichkeit sinnvoll.

Berufe mit zwingendem Werkstattbedarf

Handwerkliche Berufe dieser Art benötigen eine gut ausgestattete Werkstatt, um sinnvoll zu arbeiten. So müssen Zimmerer, Schreiner und Treppenbauer ihre Produkte mit aufwendigen Geräten herstellen. Beim Kunden erfolgt höchstens der Zusammenbau und die Montage des fast fertigen Endproduktes. Andere Handwerksberufe wie Heizungstechniker, Elektroniker, Anlagenmechaniker oder Kraftfahrzeugmechatroniker benötigen ihre Geschäftsräume, um Reparatur- und Wartungsarbeiten durchzuführen, die beim Kunden nicht oder nur umständlich erfolgen können. Eine Sonderrolle nehmen handwerkliche Berufe ein, bei denen die Dienstleistung am Kunden erfolgt. Die Geschäftsräume sind in diesem Fall auch Ort der Kundenbegegnung und müssen neben dem Einhalten von praktischen und sicherheitstechnischen Aspekten auch ein angenehmes Umfeld für die Kundschaft bieten. Beispiele hierfür sind das Friseurhandwerk, der Hörakustiker oder Optiker.

Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsschutzregeln

Die rechtliche Grundlage für die im Handwerksbetrieb umzusetzenden Sicherheitsmaßnahmen sind die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Dabei ist die ArbStättV eher allgemein gehalten und kurz, umreißt jedoch auf ihren derzeit 18 Seiten alle wichtigen Aspekte des Arbeitsschutzes. Diese Verordnung gilt nicht nur für handwerkliche Werkstätten, sondern auch für Büroräume und andere Betriebe und Betriebsabteilungen. Besonders größere Unternehmen, die eigene Büroräume besitzen, sollten also auch in diesen Räumen auf eine Umsetzung achten. Die Einhaltung dieser Verordnung kann unangemeldet kontrolliert werden. Bei Nichteinhalten droht eine Schließung des Betriebes bis zur Umsetzung der Vorgaben.

Die ASR konkretisieren die Anforderungen der ArbStättV mit konkreten Angaben. Diese basieren auf Expertenwissen, arbeitspsychologischen Gutachten und ergonomischen Untersuchungen. Die ASR sind keine gesetzlichen Vorschriften, sondern eine Handreichung für Unternehmen, wie die ArbStättV umzusetzen ist. Unternehmen ist es freigestellt, von den ASR abzuweichen, allerdings muss die ArbStättV trotzdem umgesetzt und im Schadensfall die Umsetzung der ArbStättV vonseiten des Unternehmens nachgewiesen werden. Durch eine möglichst genaue Einhaltung der in den ASR vorgegebenen Maßnahmen erhalten Sie eine hohe Rechtssicherheit und profitieren außerdem vom gesammelten Wissen und der Erfahrung zahlreicher Sicherheitsexperten.

Anforderungen an Geschäftsräume

Die in der ArbStättV festgelegten Ansprüche regeln die unterschiedlichsten sicherheitstechnischen Bereiche eines Betriebes, die hier im Einzelnen aufgeführt werden.

Raumabmessung und Lüftung

Zum sicheren und effizienten Arbeiten benötigen Handwerker ausreichend Platz. Deswegen empfehlen die ASR eine Mindestgrundfläche pro Arbeitsplatz von 8 m², die für jeden zusätzlichen Mitarbeiter um 6 m² erhöht werden. Das Luftvolumen des Raumes muss für sitzende Tätigkeiten pro Mitarbeiter mindestens 12 m³, für stehende Tätigkeiten 15 m³ und für schwere körperliche Tätigkeiten 18 m³ betragen. Besonders bei Lackierarbeiten, Friseurarbeiten oder ähnlichen Tätigkeiten sowie bei hoher Luftfeuchtigkeit muss für ausreichende Luftzirkulation gesorgt sein. Nichtraucher müssen außerdem vor Tabakrauch geschützt werden.

Auch die Höhe des Arbeitsraums ist vorgeschrieben. Für Räume unter 50 m² muss die Raumhöhe 2,5 Meter, für 50 – 100 m² 2,75 Meter und für über 100 m² große Räume mindestens 3 Meter betragen. In der kleinsten Raumkategorie kann diese Raumhöhe auf 2,3 Meter reduziert sein, wenn nur sitzende Tätigkeiten durchgeführt werden.

Beleuchtung

Ausreichendes Licht ist für das sichere Arbeiten zwingend notwendig. Dabei ist Tageslicht vorzuziehen und durch ausreichend große Fenster oder Oberlichter einzulassen, wobei direkte Sonneneinstrahlung durch Jalousien oder einen anderen Sonnenschutz unterbrochen werden sollte. Die ASR empfehlen eine lichtdurchlässige Fläche, die 10 Prozent der Gesamtfläche entspricht. Ist dies für die Werkstatt nicht möglich, so sollten Pausenräume über ausreichend natürliches Licht verfügen. Künstliche Beleuchtung muss je nach Raumart ausreichende Lichtstärken vorweisen, wobei diese zwischen 50 Lux (Lagerräume) und 500 Lux (Büroräume und Holzbearbeitungsmaschinen) schwanken.

Raumtemperatur

Betriebsräume müssen eine ausreichend hohe Raumtemperatur bereitstellen. Diese liegt bei Arbeit im Sitzen bei etwa 20 Grad Celsius, während sie bei Arbeiten im Stehen etwas darunterliegen kann. Bei schwerer körperlicher Arbeit genügt eine Raumtemperatur von 12 Grad Celsius. Bei Temperaturen über 26 Grad sollte ein Betrieb ausreichend Getränke bereitstellen. Ein Arbeiten bei Hitze, also über 30 Grad Celsius, erfordert eine Gefährdungsbeurteilung, ein Arbeiten über 35 Grad Celsius ist ohne Wasserschleier oder Schutzausrüstung nicht gestattet.

Sanitärräume

Die ASR bieten klare Regelungen für die Sanitärräume. Waschräume müssen bei stark verschmutzenden Tätigkeiten vorhanden sein. Die Räume mindestens 2,5 Meter hoch sein und bei Betrieben ab fünf Mitarbeitern nach Geschlecht getrennt sein. Sie dürfen nicht als Lagerraum zweckentfremdet werden und müssen hygienisch und blickgeschützt sein. Die Anzahl der Toiletten und Waschgelegenheiten muss ausreichend sein (die genaue Anzahl richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter) und sie dürfen nicht mehr als 100 Meter Weglänge vom Arbeitsort entfernt sein.

Brandschutz und Erste Hilfe

Für den Brandschutz (Lösungsmittel, Kraftstoffe etc.) müssen brennbare Stoffe auf ein Mindestmaß reduziert und möglichst sicher gelagert werden. Gefahrstofflager müssen Brandschutzwände und -türen besitzen. Brandschutzmelder sollten installiert werden und mit Lichtsignalen und akustischen Signalen auf die Gefahr hinweisen. Daneben sollten Feuerlöschmittel in ausreichender Zahl vorhanden sein. Dies können ABC-Feuerlöscher, Brandschutzdecken oder Löschsand sein. Die Mindestmenge richtet sich nach der Grundfläche des Betriebes. Die Brandschutzmittel müssen gut sichtbar und sofort griffbereit sein. Diese Brandschutzmittel müssen alle zwei Jahre durch eine Fachfirma überprüft werden. Auch beim Transport von Gefahrgut muss ein Feuerlöscher griffbereit sein. Klar beschilderte, auch im Dunkeln erkennbare Fluchtwege, ausreichende Notausgänge und alternative Fluchtwege in gefährdeten Räumen müssen vorliegen.

Damit im Ernstfall schnell Erste Hilfe geleistet werden kann, müssen ausreichend Erste-Hilfe-Kästen vorhanden sein. Diese müssen gut sichtbar aufgehängt sein und dürfen höchstens 100 Meter von der Arbeitsstätte entfernt sein. Je 50 Mitarbeiter muss mindestens ein Verbandskasten vorhanden sein. Bei Gebrauch sind benutzte Verbrauchsgüter unverzüglich zu ersetzen. Auch die Verfallsdaten müssen beachtet werden.

Richtige Auswahl der Geschäftsräume

Um die ArbStättV umzusetzen, musst Du Deine Unternehmensräume sorgfältig auswählen. Die Grundfläche muss nicht nur den aktuellen Mitarbeiterzahlen genügen, sondern auch ausreichend Raum für Expansionen lassen. Fluchtwege müssen baulich vorhanden sein oder geschaffen werden. Besonders bei Geschäftsräumen in oberen Stockwerken sind Außentreppen oder andere Fluchtsysteme sinnvoll. Fenstergitter dürfen Fluchtwege nicht behindern. Außerdem muss für Gefahrgüter ein brandgeschützter Raum vorhanden sein. Auch praktische Aspekte wie Gebäudepreise, örtliche Nähe zu den Kunden oder durch den Betrieb entstehende Lärmbelastungen spielen eine Rolle.

Bild: JenkoAtaman / stock.adobe.com

 

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