Für Hitze am Arbeitsplatz gilt die Arbeitsstättenverordnung

Hitze am Arbeitsplatz
Diese Rechte haben Arbeitnehmer

Die Sommer in Deutschland werden seit Jahren immer wärmer. Handwerkern kann die Kombination aus körperlicher Arbeit und brütender Hitze besonders zu schaffen machen. Besser man bereitet sich vor, denn die Hitze ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch schnell gesundheitsgefährdend werden. Gerade bei Handwerkern, die draußen arbeiten, drohen schnell Sonnenbrand und Hitzeschlag. Hauttumore gelten als häufige Berufskrankheit, da nicht selten zu wenig auf ausreichenden Schutz vor der Sonne geachtet wird.

Wie schützen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter vor der Hitze?

Die Temperatur des Arbeitsplatzes ist in verschiedenen Teilen der deutschen Gesetzgebung geregelt. So ist es nicht gerade einfach, dabei den Überblick zu behalten.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Schon das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB § 618 Absatz 1) gibt vor, dass der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter hat:

“Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.” Das heißt, Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass Arbeitnehmer auch unter extremen Bedingungen keinen Schaden nehmen. Das bedeutet, ein ausreichender Sonnenschutz bei Tätigkeiten im Freien und eine vernünftige Temperatur für die Arbeit in Innenräumen.

Gesetzliche Regelung bei Hitze

Besonders bei Tätigkeiten im Freien kann die Arbeit bei Hitze schnell risikoreich sein, doch auch im Inneren spielt die Raumtemperatur eine Rolle. Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Arbeit im Inneren bei Hitze sind nicht ganz eindeutig: Zwar muss der Arbeitgeber für zumutbare Verhältnisse sorgen, wie genau diese aussehen, ist jedoch nicht ganz klar geregelt. Etwas präziser wird in dieser Hinsicht die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz.

Arbeitsstättenverordnung

Sowohl Hitze im Sommer als auch Kälte im Winter können die Arbeitsleistung beeinträchtigen. Dementsprechend wird in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt, dass während der Arbeitszeit ein gesundheitlich zumutbares Klima vorherrschen muss. Körperliche Betätigung aufgrund der Arbeitsleistung soll dabei ebenfalls berücksichtigt werden, da dabei zunehmende Hitze im Körper entsteht. Zusätzlich festgelegt ist darin, dass Glasflächen und Fenster von starker Sonneneinstrahlung abzuschirmen sind und mit einem zuverlässigen Sonnenschutz. Genaue Angaben, was Temperaturen betrifft, gibt es in der ArbStättV nicht. Die sogenannte Technische Regel wird im Zusammenhang mit den Temperaturen konkreter.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Die technischen Regeln für Arbeitsstätten werden vom Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht. Sie konkretisieren die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung, um eine zumutbare Raumtemperatur den jeweiligen Arbeitsbedingungen gegenüber zu gewährleisten.

Betrachtet wird das Klima dabei in Bezug auf Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit und Wärmestrahlung. Entscheidend ist bei den meisten Arbeitsplätzen aber lediglich die Lufttemperatur. Auf die gesonderte Prüfung von Arbeitsplätzen bei denen beispielsweise erhöhte Wärmestrahlung, hohe Luftfeuchtigkeit oder -geschwindigkeit vorliegt, wird darin ebenfalls hingewiesen. Dort muss speziell geprüft werden unter welchen technischen, organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen die Arbeitsbedingungen verbessert werden können oder ob sogar Hitzearbeit vorliegt. Hitzearbeit gilt als körperlich besonders anstrengend, sie tritt bei körperlicher Arbeit bei extrem hohen Temperaturen ein.

Zusätzlich schlagen die technischen Regeln eine regelmäßige Messung der Lufttemperatur mit dem Thermometer vor, bei der zusätzlich noch zwischen sitzenden und stehenden Tätigkeiten unterschieden werden sollte. Bei sitzenden Tätigkeiten soll die Messung auf “einer Höhe von 0,6 m und bei stehender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1 m über dem Fußboden” durchgeführt werden. Die Lufttemperatur ist dann abhängig von der Schwere der Arbeit. Bei körperlich schwerer Arbeit sollte sie mindestens etwa 12 Grad Celsius betragen, bei leichteren sitzenden Tätigkeiten mindestens etwa 20 Grad Celsius. Was die Maximaltemperatur anbelangt, wird empfohlen, dass diese 26 Grad Celsius nicht überschreitet.

Maßnahmen für die optimale Lufttemperatur

Um die Lufttemperatur erträglich zu halten, werden unter anderem Maßnahmen angeraten, um übermäßige Sonneneinstrahlung durch Sonnenschutzsysteme zu vermindern, beispielsweise durch:

  • Jalousien
  • Sonnenschutzverglasung
  • Reflektierende Vorrichtungen
  • Hinterlüftete Markisen

Bei stark erhöhten Temperaturen von über 30 Grad Celsius in den Arbeitsräumen, trotz Verwendung von Sonnenschutzsystemen, sollten Arbeitgeber weitere Maßnahmen wirksam machen, um die Mitarbeiter unter Hitze weniger zu beanspruchen und eine Gefährdung auszuschließen. Möglich wäre das durch folgende Maßnahmen:

  • Lüftungseinrichtungen
  • Effektive Steuerung des vorhandenen Sonnenschutzes
  • Ausreichende Lüftung zu kühleren Tageszeiten (wie den frühen Morgenstunden)
  • Möglicherweise Gleitzeitregelungen zur Arbeitsverlagerung
  • Bereitstellung von ausreichenden Getränken

Die technischen Regeln der ASR geben nur Beispiele für Maßnahmen. Eine Hitzeperiode verpflichtet den Arbeitgeber aber keinesfalls zur Installation einer Klimaanlage.

Bei über 35 Grad Celsius gelten Arbeitsräume ohne technische oder organisatorische Maßnahmen wie Luftduschen, Wasserschleier oder Entwärmungsphasen sowie persönliche Schutzausrüstungen, wie beispielsweise Hitzeschutzkleidung, als unzumutbar.

Wie können Arbeitnehmer sich vor der Sonne schützen?

Bei Arbeit im Freien, beispielsweise auf Baustellen, muss zusätzlich zur Hitze auch auf einen ausreichenden Schutz vor der Sonne und ihrer gefährlichen UV-Strahlung geachtet werden. Dazu müssen Arbeitgeber weitere Maßnahmen gewährleisten. Mögliche Maßnahmen:

  • Richtig eincremen: Sonnencreme schützt nur vor Sonneneinstrahlung, aber nicht vor Hitze
    • Handwerker, die den ganzen Tag draußen arbeiten, haben ein besonders hohes Risiko für einen Sonnenbrand, Spätfolge kann Hautkrebs sein
  • Hitzeschutzkleidung bzw. Sonnenschutzkleidung
  • Kopfbedeckung gegen Hitzeschlag
  • Ausreichende Pausenzeiten einräumen
  • Sonnenschutz beispielsweise in Form von Markisen anbringen

Zusätzlich sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ausreichend über die Folgen übermäßiger Hitze und Sonneneinstrahlung sowie mögliche Schutzmaßnahmen informieren. Gerade in der Baubranche wäre es hilfreich Schulungen zum Thema anzuordnen.

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