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In Einfamilienhäusern müssen Bestimmungen zum Brandschutz eingehalten werden.

Brandschutz im Einfamilienhaus: Welche Vorschriften gelten?

 Bild: phonlamaiphoto / stock.adobe.com

Wenn Sie ein Einfamilienhaus bauen oder renovieren, so sollten Sie sich auch mit dem Thema Brandschutz beschäftigen. Durch ein gutes Brandschutzkonzept erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern schützen auch das Leben aller Bewohner, Sachwerte und benachbarte Häuser. Feuer ist seit langer Zeit der Feind jedes Hauses, und mit der Anwendung von feuerresistenten Materialien, ausgeklügelten Bauplänen und technischen Hilfsmitteln können Brände frühzeitig entdeckt werden und entweder erfolgreich bekämpft oder Menschenleben gerettet werden. Hier erfahren Sie mehr zu den Vorschriften in Sachen Brandschutz für Einfamilienhäuser und zu weiteren Aspekten der Verhinderung von Feuer.

Bedeutung des Brandschutzes

Feuer stellt für Häuser und Bewohner eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Die meisten Verletzungen und Todesopfer fordern Wohnungsbrände nicht durch die Flammen, sondern durch giftige Rauchgase. Der menschliche Geruchssinn ist im Schlaf „ausgeschaltet“, und so nehmen wir die meistens in der Nacht auftretenden Brände nicht oder nur zu spät wahr. Zudem ist bei Wohnungsbränden häufig der einzige Fluchtweg, etwa das Treppenhaus, bereits durch Flammen nicht mehr passierbar, oder einzelne Räume durch brennende Flure abgeschnitten.

Ein gutes Brandschutzkonzept kann dem entgegenwirken. Feuerresistente Wände halten Flammen zurück und vergrößern die Zeit, die zur Flucht bleibt, um entscheidende Minuten. Technische Hilfsmittel wie Rauch- oder Feuermelder sorgen für eine frühzeitige Alarmierung und wecken auch Schlafende, während Feuerlöschmittel dabei helfen, einen Fluchtweg zu eröffnen oder sogar kleine Brände im Keim zu ersticken.

Aber nicht nur für die unmittelbaren Bewohner und Sachwerte eines Hauses ist Brandschutz wichtig. Durch brandresistente Baustoffe erhält die Feuerwehr entscheidende Zeit, um den Übergriff eines Feuers auf Nachbarwohnungen oder andere Häuser zu unterbinden. So ist Brandschutz ein wichtiger Beitrag für das soziale Miteinander und die Sicherheit. Aus diesem Grund werden Brandschutzvorschriften gesetzlich geregelt, wobei für unterschiedliche Gebäudearten verschiedene Vorschriften gelten.

Systematische Einordnung von Gebäuden und Baumaterialien

Gebäudeklassen

Die Brandschutzvorschriften sehen für unterschiedliche Arten von Gebäuden unterschiedlich strenge Vorschriften in Bezug auf den Brandschutz vor. Dabei gilt als Faustregel, dass Gebäude strengeren Brandschutzvorschriften genügen müssen, wenn durch einen Brand eine größere Gefahr für andere Gebäude ausgeht. Die Gebäudeklassen sind:

  • Gebäudeklasse 1: Freistehende Einfamilienhäuser
  • Gebäudeklasse 2: Nicht-freistehende Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser mit einer Höhe von bis zu zwei Stockwerken
  • Gebäudeklasse 3: Reihenhäuser
  • Gebäudeklasse 4: Mehrfamilienhäuser mit einer Höhe von über 7 Metern

Baustoffklassen

Um näher zu definieren, welche Arten von Baustoffen in einem Gebäude verbaut wurden, wurden mehrere Baustoffklassen eingeführt. Diese Baustoffklassen richten sich nach dem verbauten Material und seiner Verarbeitung und reduzieren so die Brennbarkeit der Bauteile auf eine Nummer. Dabei können auch vergleichsweise brennbare Baustoffe wie Holz einer höheren Baustoffklasse zugeordnet werden, wenn sie durch ihre Verarbeitung weniger brennbar sind. Beispielsweise kann Holz mit speziellen Brandschutzmitteln imprägniert oder mit Gipsplatten ummantelt werden, um seinen Feuerwiderstand zu erhöhen. Die Baustoffklassen sind:

  • Baustoffklasse A1: nicht brennbar ohne Anteile brennbarer Stoffe (Beton, Gips, Ziegel)
  • Baustoffklasse A2: nicht brennbar mit Anteilen brennbarer Stoffe (Dämmstoff, Gipskarton)
  • Baustoffklasse B1: schwer entflammbare Baustoffe (Kunstharz, Spanplatten, Parkettböden)
  • Baustoffklasse B2: normal entflammbare Baustoffe (Holz, Kunststoff, Dachpappe)
  • Baustoffklasse B3: leicht entflammbare Baustoffe (dünnes Holz, Papier, Pappe)

Feuerwiderstandsklassen

Während die Baustoffklassen ein Maß dafür sind, wie leicht ein Baustoff beginnt zu brennen, ist die Feuerwiderstandsklasse ein Maß dafür, wie lange ein Bauteil wie ein Stahlträger oder eine Wand unter Einwirkung von Feuer seine Eigenschaften behält. Je höher dieser Wert ist, desto länger behält ein brennendes Gebäude seine statischen Eigenschaften, was sowohl für Rettungsmaßnahmen als auch für Löschmaßnahmen eine wichtige Rolle spielt. Die Feuerwiderstandsklassen bestehen aus einem F-Wert, der die Zeit des Feuerwiderstandes in Minuten angibt. Üblich sind Werte wie F 30 (Feuerwiderstand für 30 Minuten), F 60, F 90, F 120 und F 180. Zusätzlich kennzeichnen folgende Suffixe die weiteren Eigenschaften in Bezug auf den Feuerwiderstand:

  • B: feuerhemmend
  • AB: feuerhemmend und in wesentlichen Bestandteilen nicht aus brennbaren Stoffen
  • A: nicht aus brennbaren Stoffen

Brandwände müssen beispielsweise einen Feuerwiderstandswert von F 90 A aufweisen, also 90 Minuten unter der Einwirkung von Feuer ihre Eigenschaften behalten und vollständig aus nicht brennbaren Stoffen bestehen. Bauelemente ohne Feuerwiderstand werden mit dem Kürzel o.F. (ohne Feuerwiderstand) gekennzeichnet.

Gesetzliche Vorschriften für Einfamilienhäuser

Die Vorschriften für den Brandschutz an Gebäuden werden auf Landesebene beschlossen. Allerdings besteht in weiten Teilen große Ähnlichkeit zwischen den Verordnungen, und nur im Detail gehen diese Brandschutzverordnungen auseinander. Für Einfamilienhäuser sind die Gebäudeklassen 1 und 2 relevant. Der Nachweis des ausreichenden Brandschutzes erfolgt bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2 in Form eines bautechnischen Nachweises. Zusätzlich zur Erfüllung der baulichen Anforderungen muss die Feuerwehr im Falle eines Brandes das Gebäude gut erreichen können.

Gebäudeklasse 1

Für Gebäude der Gebäudeklasse 1 gibt es fast keine gesetzlichen Verordnungen für den Brandschutz. Sowohl in der Wahl der Baustoffe als auch in Bezug auf technische Hilfsmittel gibt es wenig Vorschriften. Dennoch ist es aus Gründen des Selbstschutzes sinnvoll, über die Implementierung von Brandschutzmaßnahmen nachzudenken.

In einigen Bundesländern wird verlangt, dass Gebäude der Gebäudeklasse 1 über ein feuerresistentes Kellergeschoss verfügen, während es bei anderen Bundesländern keine solche Regelung gibt. Allgemein verbreitet ist die Vorgabe, dass bei bestimmten brandgefährlichen Gebäudeelementen ein Mindestabstand zwischen dem Haus und der Grundstücksgrenze bestehen muss. Dieser muss bei einem brennbaren Dach aus Stroh oder ähnlichen Materialien 12 Meter betragen. Bestehen nur die Außenwände aus brennbaren Materialien, ist ein Sicherheitsabstand von fünf Metern gefordert.

Gebäudeklasse 2

Bei Gebäuden dieser Art sind die Brandschutzvorschriften beträchtlich höher, denn hier ist ein Feuer auch für Nachbarwohnungen eine echte Gefahr. Hier müssen alle tragenden Wände mit einem Feuerwiderstand von F 30 B ausgestattet sein. Oberflächenverkleidungen dürfen höchstens eine Baustoffklasse von B2 vorweisen. Gebäudetrennwände müssen sogar einen Feuerwiderstand von F 90 aufweisen B, um das Übergreifen von Wohnungsbränden in Nachbarwohnungen zu verhindern. Decken zu oberirdischen Geschossen müssen ebenfalls als F 30 klassifiziert sein.

Technische Hilfsmittel für den Brandschutz

Um bei einem Brand die Überlebenschance der Bewohner*innen zu maximieren, können einige technische Maßnahmen die baulichen Maßnahmen ergänzen. Während in großen Gebäuden Rauchabzugshauben, Sprinkleranlagen und automatische Brandschutztüren verwendet werden, kommen in Einfamilienhäusern vor allem Brand- und Rauchmelder sowie Feuerlöscher zum Einsatz.

Brand- und Rauchmelder

Brandmelder und Rauchmelder verfügen über Sensoren, die Feuer durch die entstehende Hitze beziehungsweise den Rauch bemerken und mit lauten Warntönen und Lichtsignalen auf die Gefahr aufmerksam machen. Sie wecken auch schlafende Bewohner*innen und bieten eine unschätzbare Hilfe zur frühzeitigen Flucht. Feuerwarnmelder müssen regelmäßig gewartet und ihre Batterien ausgetauscht werden. Inzwischen gibt es auch Warnmelder, die mit Smart Home verbunden werden können und mit zahlreichen Zusatzfunktionen aufwarten. Rauchmelder sind in Wohnungen in folgenden Räumen Pflicht:

  • Schlafzimmer/Kinderzimmer/Gästezimmer
  • Flure zu Fluchtwegen
  • Wohnzimmer und andere Aufenthaltsräume (nur Berlin und Brandenburg)

Für Küchen gibt es spezielle Rauchmelder mit Stummschaltfunktion, damit Wasserdampf diese nicht auslöst. Auch in anderen Räumen wie auf dem Dachboden und im Keller sind Warnmelder sinnvoll.

Feuerlöscher

Auch wenn im Falle eines Wohnungsbrandes der Selbstschutz und Schutz von Menschen und Tieren über dem Löschen des Feuers steht, ist es gut, Mittel zur Brandbekämpfung zur Hand zu haben. Mit einem Feuerlöscher lässt sich nicht nur ein kleines Feuer im Keim ersticken, sondern auch der Weg zu einem Ausgang freimachen. Obwohl es keine Pflicht für Feuerlöscher in Wohngebäuden gibt, lohnt sich die Anschaffung. Feuerlöscher für Wohnräume arbeiten mit Löschschaum, der Flammen erstickt und das Mobiliar schont. Dabei darf brennendes Öl nicht mit einem Feuerlöscher gelöscht werden, sondern muss mit Löschsand oder einer Löschdecke erstickt werden. Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden, damit im Ernstfall ihr einwandfreier Einsatz sichergestellt ist.

 

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