Steuern sparen bei Investitionen mit dem Investitionsabzugsbetrag.

Investitionsabzugsbetrag: Steuern sparen

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos

Bild: I Viewfinder / stock.adobe.com

Bei dem Investitionsabzugsbetrag handelt es sich um eine Rechengröße aus dem deutschen Steuerrecht, die sich mindernd auf den Gewinn auswirkt. Steuertechnisch wird dieser Betrag außerhalb der Bilanz oder außerhalb der EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) berücksichtigt. Gemäß § 7g EStG können kleinere und mittlere Unternehmen diesen Betrag für zukünftige Investitionen abschreiben, um ihre aktuelle Steuerlast zu senken. Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 hat der Investitionsabzugsbetrag die bis dahin geltende Ansparabschreibung ersetzt.

Durch diesen Abzugsbetrag haben Unternehmen die Möglichkeit, Abschreibungen für geplante Wirtschaftsgüter in ein früheres Wirtschaftsjahr vorzuverlagern. Durch die Inanspruchnahme dieses Betrags reduziert sich die Steuerbelastung. In den folgenden Jahren kommt es hingegen zu einer entsprechenden Erhöhung. Bei einer geschickten Planung lässt sich durch die mehrjährige Auslegung ein Steuervorteil erzielen, was mit dem progressiven Einkommenssteuertarif zusammenhängt. Außerdem kann aufgrund des Steuerstundungseffekts ein Liquiditätsvorteil für die Unternehmen entstehen.

Was hat sich beim neuen § 7g EStG geändert?

Laut Jahressteuergesetz 2020 gibt es durch die Änderungen im § 7g EStG neue Möglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen, die Steuerbelastung zu tragen. Mit der Vorverlagerung der Abschreibungen in ein Wirtschaftsjahr, das vor der Anschaffung oder Produktion der begünstigten Wirtschaftsgüter liegt, können die Betriebe ihre Liquidität besser planen. Das wirkt sich positiv auf das verfügbare Eigenkapital aus und erleichtert die Finanzierung der erforderlichen Wirtschaftsgüter. Kurz gesagt: Für die geplanten Investitionen ist mehr Geld da. Zudem bietet § 7g Absatz 5 EStG die Möglichkeit, die begünstigten Wirtschaftsgüter als Sonderabschreibung zu veranlagen.

Investitionsabzugsbetrag Voraussetzungen

Für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags sind Voraussetzungen zu erfüllen, die das Steuerrecht genau definiert. Unabhängig von der Einkunftsart ist eine einheitliche Gewinngrenze von 200.000 Euro vorgegeben.

Früher waren lediglich diejenigen Wirtschaftsgüter begünstigt, die im Investitionsjahr oder im Folgejahr zu 90 % oder mehr betrieblich genutzt wurden. Seit dem Jahressteuergesetz 2020 erstreckt sich der Anwendungsbereich des § 7g EStG auch auf vermietete Wirtschaftsgüter in dem betreffenden Zeitraum.

Eine weitere Investitionsabzugsbetrag Voraussetzung ist die Absicht, die abnutzbaren und beweglichen Wirtschaftsgüter anzuschaffen. Im Anschaffungsjahr sowie im Folgejahr dürfen diese Wirtschaftsgüter jedoch maximal zu 10 % privat genutzt werden. Eine Darlegung der Investitionsabsicht in der Steuererklärung gegenüber den Finanzbehörden ist nicht erforderlich.

Investitionsabzugsbetrag Voraussetzungen 2021

Die Investitionsabzugsbetrag Neuregelung ab 2020 enthält viele Änderungen und gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem Datum des 31.12.2019 enden. Das bedeutet, dass die Neuregelung erstmalig für 2020 gilt, vorausgesetzt, das Wirtschaftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Für land- und fortwirtschaftliche Betriebe sowie für Gewerbebetriebe mit abweichendem Wirtschaftsjahr gilt die Neuregelung für Wirtschaftsjahre, die über den 17.7.2020 hinausgehen.

Investitionsabzugsbetrag Voraussetzungen und Grenzwerte

Für die Betriebe stellt sich vor allem die Frage, für welche Investitionen der Abzugsbetrag in Anspruch genommen werden kann. Die Begünstigung gilt für abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter, die zum Anlagevermögen gehören. Dabei kann es sich um neue oder gebrauchte Güter handeln.

Die Höhe des Betrags beträgt maximal 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Produktionskosten.
Die Höchstgrenze der gesamten Investitionsabzugsbeträge liegt bei 200.000 Euro.

Eine detaillierte Angabe bei der Geltendmachung der Abzugsbeträge ist grundsätzlich nicht erforderlich. Das heißt, dass die Betriebe die Investitionsabsicht nicht separat nachweisen müssen. Allerdings ist eine ausschließliche oder fast ausschließliche (90%) betriebliche Nutzung glaubhaft zu machen.

Wie wirkt sich der Investitionsabzugsbetrag auf die Steuer aus?

Kleine und mittelständische Unternehmen können den Abzugsbetrag nutzen, um die Steuer zu senken. Durch die kluge Planung der voraussichtlichen Ausgaben reduziert sich die Steuerlast im aktuellen Jahr. Wer schon jetzt weiß, wie viel Geld in den nächsten drei Jahren für Investitionen anfällt, kann diese Ausgaben im bestehenden Wirtschaftsjahr einkalkulieren, um Steuern zu sparen. Durch den Abzugsbetrag für die zukünftigen Investitionen ist eine gute Liquidität gegeben, sodass mehr Finanzmittel im Betrieb bleiben.

Also verteilt sich die Steuerlast durch die Nutzung des Betrags auf mehrere Jahre, denn die Unternehmen müssen nicht die Gesamtsteuern auf einmal bezahlen. Das ist nicht nur für mittelständische Betriebe ein Vorteil, sondern auch für freiberuflich Tätige. Gerade wenn Steuernachzahlungen fällig sind, kann es sonst zu finanziellen Problemen kommen.

Wie kann man den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen?

Wenn die Finanzmittel für die Steuern nicht ausreichen, ist es möglich, durch geplante Investitionskosten einen bestimmten Betrag vom betrieblichen Gewinn abzuziehen. Wie das genau funktioniert, hängt von den jeweiligen Investitionsabzugsbetrag Voraussetzungen ab.

Investitionsabzugsbetrag Beispiel

Ein Betrieb hat einen voraussichtlichen Gewinn von 30.000 Euro beim Finanzamt angegeben und entsprechend niedrige Steuervorauszahlungen an das Finanzamt geleistet. Doch nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung liegt ein tatsächlicher Gewinn von über 45.000 Euro vor. Nun ist eine Nachzahlung fällig, doch dafür reichen die finanziellen Mittel nicht aus, weil neue Investitionen geplant sind, um den Standard zu halten.

In einem solchen Fall ist kein Kredit nötig und auch kein Stundungsantrag. Denn die Investitionsabzugsbetrag Neuregelung gibt den Verantwortlichen die Möglichkeit, die Investitionen für die nächsten drei Jahre konkret zu planen. Eine neue Anlage kostet beispielsweise 20.000 Euro – davon darf das Unternehmen 50 %, also 10.000 Euro, als Betriebsausgabe (Abzugsbetrag) absetzen. Damit liegt der Gewinn bei diesem Rechenbeispiel nur noch bei 35.000 Euro. Die Ausgaben für die voraussichtlichen Investitionen entstehen jedoch erst später: So können die Unternehmer geschickt planen und ihre Liquidität behalten.

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos

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