Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos
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Die Küche ist für die allermeisten Menschen einer der wichtigsten Räume. Hier werden nicht nur die Speisen zubereitet, sondern es spielt sich das tägliche Leben ab. Ob wegen einer Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder des Alters: Die Küche soll weiterhin der geliebte Raum bleiben, in dem Sie sich ohne Probleme bewegen können, selbst wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sein sollten.
Wenn Sie eine barrierefreie Küche planen, ist besonderes Augenmerk gefordert, da diese auf Ihre persönlichen Bedürfnisse maßgeschneidert wird. Dementsprechend sind bestimmte Maße einzuhalten, die zum Beispiel gestatten, sich mit einem Rollstuhl ungehindert bewegen zu können. Da jede körperliche Beeinträchtigung andere Erfordernisse an eine perfekt geplante und errichtete barrierefreie Küche mit sich bringt, können durchaus viele weitere Maße bezüglich Höhe, Tiefe und Breite für Sie relevant werden. Sie sollen sich in Ihrer neuen, maßgeschneiderten Küche wohlfühlen. Da der Umbau mit unterschiedlich hohen Kosten verbunden ist, können Sie auf die verschiedensten Zuschüsse und Fördermöglichkeiten zurückgreifen.
Wie definiert sich eine barrierefreie Küche?
Als barrierefreie Küche wird ein Raum (eine Küche) bezeichnet, die von jedem Nutzer selbstständig sowie ohne Unterstützung von Dritten vollumfänglich zu nutzen ist, unabhängig davon, welche körperliche Einschränkung vorliegen sollte. Dies gilt für das Mobiliar, die Gerätschaften und die Utensilien der Küche. Gerade bei Küchen, die für Rollstuhlfahrer geplant werden, ist darauf zu achten, dass genügend Freifläche vorhanden ist, um auch einen größeren Bewegungsradius von Rollatoren oder Elektromobilen zu gewährleisten.
Was sagt das Behindertengleichstellungsgesetzes?
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) regelt in Paragraph 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), wie bauliche Anlagen und weitere technische Gebrauchsgegenstände barrierefrei zu erstellen sind und was unter barrierefreiem Wohnen verstanden wird. Alle Vorgaben haben einen einzigen Sinn: Jeder Mensch mit einer Behinderung soll ohne Erschwernis, am besten sogar ohne fremde Hilfe, seine Lebensbereiche eigenständig gestalten können. Allerdings sind die unterschiedlichsten Hilfsmittel zulässig, um diese Eigenständigkeit zu erreichen. Da die Küche einer der wichtigsten Räume im Leben des Menschen darstellt, ist in diesem Paragraphen genau festgehalten, dass der beeinträchtigten Person ein Recht auf Barrierefreiheit zusteht.
DIN 18040-2 – das Regelwerk mit konkreten Gestaltungsvorgaben für barrierefreie Wohnungen und Küchen
Selbstverständlich sind alle Vorgaben, welche eine barrierefreie Küche ausmachen, in einer Norm festgehalten. In der DIN 18040-2 finden sich aber nicht nur Vorschriften, sondern auch viele nützliche Hinweise, die bei der Planung berücksichtigt werden sollten.
Generell gilt für die Küchenfläche: Die Bewegungsfläche sollte grundsätzlich mindestens 120×120 cm zum Drehen und Wenden betragen, für Rollstuhlfahrer sogar 150×150 cm. Vor den Küchenmöbeln sollte eine Mindesttiefe von 120 cm gegeben sein (bei Rollstuhlfahrern 150 cm). Idealerweise befinden sich Herd, Spüle und Arbeitsplatte über Eck, um einfacher erreicht werden zu können. Auch die Arbeitshöhen von Arbeitsplatte, Spüle oder Herd sollen der Körpergröße angepasst werden. Bei Rollstuhlfahrern gilt zudem noch, dass beispielsweise Herd, Arbeitsplatte und Spüle unterfahrbar sein müssen, um mit den Armen sicher erreicht zu werden.
Auch für den Essbereich lässt sich die DIN-Norm anwenden. Es wird zu einem Esstisch geraten, der circa 80 cm breit oder zu einem unterfahrbaren Tisch für Rollstuhlfahrer, der circa 60 cm hoch ist. Ebenfalls soll das Rangieren jederzeit problemlos möglich sein.
Die DIN 18040-2 hat für Sie aber nicht nur einzuhaltende Regeln festgeschrieben, sondern bietet Ihnen viele nützliche Ratschläge, um die für Sie persönlich perfekte barrierefreie Küche zu planen.
Schranklift
Ein pneumatischer Schranklift ermöglicht Ihnen, ohne körperliche Anstrengung, Töpfe, Pfannen, Geschirr und weitere Küchenutensilien in Oberschränken zu verstauen. Sie sparen Platz und können alle Ecken Ihrer Küche ohne fremde Hilfe ausnutzen.
Elektrogeräte auf Höhe des persönlichen Zugriffsbereichs
Jeder Mensch hat einen persönlichen Zugriffsbereich, der gerade bei einer barrierefreien Küche eine wichtige Rolle spielt. Alle Elektrogeräte sollten genau die Höhe aufweisen, damit Sie sicher alle Funktionen bedienen können. Auch die hinteren Kochplatten sind auf diese Weise für Sie gut erreichbar. Mit angepassten Elektrogeräten brauchen Sie nie wieder Angst haben, einen Topf umzustoßen oder sich zu verbrühen.
Haltegrifffe, fahrbare Einzelmöbel, Küchenhelfer und vieles mehr
Die DIN 18040-2 hält für Sie Tipps bereit, wie Sie zum Beispiel Haltegriffe anordnen können oder was für Vorteile fahrbare Einzelmöbel mit sich bringen. Auch die vielen kleinen Küchenhelfer, die Sie vielleicht bis jetzt noch nicht kennen, werden Ihnen vorgestellt.
Selbstverständlich steht Ihnen ein Küchenbauer von blauarbeit.de jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Ein vorheriger Blick in die DIN 18040-2 schadet aber niemals, damit Sie sich einen ersten Eindruck über die vielfältigen Möglichkeiten machen können. Wenn Sie das erste Mal gesehen und gelesen haben, was alles machbar ist, werden Sie in Ihrem Vorhaben bestärkt werden, eine barrierefreie Küche planen und errichten zu lassen.
Die durchschnittlichen Kosten für eine barrierefreie Küche
Küche mit einzelnen barrierefreien Elementen ergänzen: | circa 2.000 € |
Komplette barrierefreie und rollstuhlgerechte Küche: | Ab circa 11.000 € |
Leider lässt sich die Kostenfrage nur mit Durchschnittswerten beantworten. Sollten Sie nur wenige barrierefreie Elemente, auch Elektrogeräte, benötigen, können Sie etliche kostengünstige Lösungen in den entsprechenden Küchenstudios für barrierefreies Küchenbauen finden. Ein Komplettumbau zu einer barrierefreien und rollstuhlgerechten Küche kann aber auch zu Kosten führen, die sich im fünfstelligen Bereich befinden. Vergleichen Sie allerdings die Preise mit „herkömmlichen“ Markenküchen, stellen Sie schnell fest, dass eine barrierefreie Küche preislich nicht höher liegt. Zudem sollten Sie einrechnen, dass Ihnen vielfältige Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen, die Sie ausschöpfen können. Die Küche wird auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidert. Keine einzige Küche ist mit einer anderen vergleichbar. Etliche Anbieter haben sich auf den Bau von barrierefreien Küchen sowie die entsprechenden Geräte spezialisiert und können Ihnen somit unschlagbare Preise bieten. Bei blauarbeit.de finden Sie eine Auswahl an Anbietern, die für Sie infrage kommen.
Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für Ihre barrierefreie Küche
Zu unterscheiden sind vier verschiedene Möglichkeiten, um Ihr Küchenprojekt zu realisieren.
1. Zuschüsse der Pflegekassen in Höhe bis zu 4.000,00 EURO zur Umsetzung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
2. Förderung durch die KfW-Bank – KfW 455 B „Barrierereduzierung für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort“ oder KfW 159 „Altersgerechtes Umbauen für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz“. Beide KfW-Förderungen können bis zu einer Höhe von 50.000 € beantragt werden.
3. Auch die Bundesländer bieten Ihre eigenen Förderprogramme an, die auf dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung beruhen.
4. Ebenfalls erhalten Sie Fördergelder vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Einen sehr guten Einblick über die derzeitigen Fördermöglichkeiten finden Sie in der sogenannten Förderdatenbank.
Wie Sie sehen, eine barrierefreie Küche muss für Sie nicht länger ein Traum bleiben. Das Kochen für sich selbst oder für Ihre Familie wird Ihnen Lebensqualität und Freude bringen. Mit den Tipps und Ratschlägen aus der DIN 18040-2 werden Sie zu eigenen Ideen inspiriert. Für die Umsetzung finden Sie bei blauarbeit.de zuverlässige und kompetente Partner, die Ihre persönliche Traumküche auf Ihre Bedürfnisse maßschneidern. Auch in Bezug auf Fördermöglichkeiten werden Ihnen die erfahrenen Handwerksmeister und Küchenbauer zur Seite stehen.