Bauarbeiterausrüstung liegt auf dem Boden und wird nicht genutzt

KfW-Förderstopp: Aktueller Stand & Infos zu den Maßnahmen

Letzte Aktualisierung am 4. März 2022 von

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 24. Januar 2022 die staatliche Förderung für den Neubau und die Sanierung energieeffizienter Gebäude vorzeitig gestoppt – und das kurz vor Ende der Antragsfrist. Insbesondere für Bauherren und Handwerker kann diese Entscheidung wegen möglicher Auftragsstornierungen große finanzielle Einbußen mit sich bringen. Der Antragsstop erntete von vielen Seiten Kritik und sorgte dafür, dass das Bundeswirtschaftsministerium kurz darauf etwas zurückgerudert ist. Antworten auf die wichtigsten Fragen und Infos zur aktuellen Lage des KfW-Förderstopps gibt es hier.

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Warum kam es zum Förderstopp?

Am 24. Januar 2022 kam es durch das Bundeswirtschaftsministerium kurzfristig zum vorzeitigen Stopp der Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Ursprünglich sollte dies am 31. Januar geschehen. Das Bundeswirtschaftsministerium will so auf die klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre und auf die aktuelle Antragsflut im Januar reagieren, was zu einer knappen Förderkasse geführt haben soll. Bis auf einige Ausnahmen, wurden alle Förderprogramme der KfW für energieeffizientes Bauen und Sanieren gestoppt und die Bearbeitung aller noch offenen EH55- und EH40-Anträge auf Eis gelegt.

Später ruderte Das Bundeswirtschaftsministerium etwas zurück und versprach, alle bis zum 24. Januar 2022 eingegangenen Anträge noch zu bearbeiten. Für alle Fälle, bei denen die Anträge nicht bewilligt wurden, prüfen die Bundesregierung und KfW die Möglichkeit eines Darlehensprogramms.

Welche Förderprogramme der KfW wurden gestoppt?

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitgeteilt hat, sind im Einzelnen drei Förderprogramme betroffen:

  • Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55):
    Diese KfW-Förderung wurde endgültig eingestellt, da sie laut Angabe des Bundeswirtschaftsministeriums ohnehin schon zum Monatsende ausgelaufen wäre.
  • Förderung von energetischer Sanierung:
    Diese Förderung wurde zwar auch unerwartet gestoppt, ist aber aktuell wieder zu den gleichen Bedingungen möglich. Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard 100 und besser sind weiterhin möglich.
  • Neubauförderung für EH40-Neubauten:
    Wie mitgeteilt wurde, möchte die Bundesregierung zügig über die Zukunft dieses Förderprogramms entscheiden. Dies soll vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme geschehen.

An welchen Förderungen ändert sich nichts?

Nicht betroffen vom Förderstopp sind die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) umgesetzten Förderungen von Einzelmaßnahmen in der Sanierung energieeffizienter Gebäude. Dabei handelt es sich um Maßnahmen in den folgenden Bereichen:

Gebäudehülle:

  • Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
  • Erneuerung und Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Installation von Sommerlichem Wärmeschutz

Anlagentechnik:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung von Lüftungsanlagen
  • Einbau digitaler Systeme („Efficiency Smart Home“) in Wohngebäuden
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Nichtwohngebäuden
  • Einbau von Beleuchtungssystemen und Raumkühlung in Nichtwohngebäuden

Heizungstechnik:

  • Gas-Brennwertheizung („Renewable Ready“)
  • Gas-Hybridheizungen
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybridheizungen)
  • Gebäudenetze und Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

KfW-Förderstopp: Droht eine Klagewelle?

Gegenüber dem Förderstopp gibt es vielerorts scharfe Proteste. Zuletzt riet der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. seinen Mitgliedern sogar, Schadensersatzforderungen gegenüber dem Bund rechtlich prüfen zu lassen. Auch der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. und der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. prüft solche Schritte. Es droht dem Bund eine Klagewelle, ob es dazu wirklich kommt, ist noch nicht sicher. Wenn es zu diesem Thema Neuigkeiten gibt, wird der Artikel an dieser Stelle ergänzt.

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