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Heizungsbauer gesucht? Handwerksprofis aus der Region finden

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Heizungsbauer und Energieberater stehen vor einer Wärmepumpe und besprechen die Planung

Energieberater oder Heizungsbauer – wer ist bei einer Wärmepumpe zuständig?

aktualisiert am 09.01.2026 2 Minuten Lesezeit

Kurzantwort

Für die Planung, Installation und den Betrieb einer Wärmepumpe ist in erster Linie der Heizungsbauer (SHK) zuständig. Ein Energieberater wird vor allem dann benötigt, wenn staatliche Förderungen beantragt werden sollen oder eine unabhängige energetische Bewertung des Gebäudes erforderlich ist. In vielen Projekten ergänzen sich beide Rollen.


Welche Aufgaben hat ein Heizungsbauer bei einer Wärmepumpe?

Der Heizungsbauer ist das ausführende Hauptgewerk. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Auswahl der geeigneten Wärmepumpenart
  • Dimensionierung der Anlage
  • Installation und Anschluss der Wärmepumpe
  • hydraulischer Abgleich
  • Inbetriebnahme und Funktionsprüfung

Ohne einen qualifizierten Heizungsbauer ist der fachgerechte Einbau einer Wärmepumpe nicht möglich.


Welche Aufgaben übernimmt ein Energieberater?

Ein Energieberater ist in erster Linie für die energetische Bewertung und Planung zuständig. Typische Aufgaben sind:

  • Analyse des energetischen Zustands des Gebäudes
  • Berechnung des Wärmebedarfs
  • Empfehlung geeigneter Heizsysteme
  • Unterstützung bei Förderanträgen (z. B. BEG)
  • Erstellung erforderlicher Nachweise

Der Energieberater führt in der Regel keine handwerklichen Arbeiten aus.


Wann reicht ein Heizungsbauer aus?

Ein Heizungsbauer ist in vielen Fällen ausreichend, insbesondere wenn:

  • es sich um einen Neubau handelt
  • keine Fördermittel beantragt werden
  • das Gebäude bereits gut gedämmt ist
  • die Wärmepumpe als Ersatz für eine bestehende Heizung dient

In diesen Fällen übernimmt der Heizungsbauer meist auch die technische Planung.


Wann ist ein Energieberater sinnvoll oder notwendig?

Ein Energieberater sollte hinzugezogen werden, wenn:

  • Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen
  • es sich um einen Altbau handelt
  • mehrere Heizsysteme verglichen werden
  • Unsicherheit über die Gebäudeeignung besteht

Bei geförderten Sanierungen ist ein Energieberater häufig Voraussetzung.


Energieberater oder Heizungsbauer – ein Vergleich

KriteriumHeizungsbauerEnergieberater
Planung der Anlage✔️✔️ (konzeptionell)
Installation✔️
Förderanträge✔️
Energetische Bewertung✔️
Praktische Umsetzung✔️

Häufige Fragen

Brauche ich für jede Wärmepumpe einen Energieberater?

Nein. Ein Energieberater ist vor allem dann notwendig, wenn Fördermittel beantragt werden oder eine unabhängige energetische Bewertung erforderlich ist.


Kann ein Heizungsbauer Förderanträge stellen?

Nein. Förderanträge müssen in der Regel von einem qualifizierten Energieberater begleitet oder bestätigt werden.


Wer entscheidet, ob mein Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist?

Die technische Umsetzung beurteilt der Heizungsbauer, die energetische Eignung bewertet der Energieberater.


Arbeiten Heizungsbauer und Energieberater zusammen?

Ja. In vielen Projekten ergänzen sich beide Rollen, insbesondere bei Sanierungen mit Fördermitteln.


Fazit

Bei einer Wärmepumpe ist der Heizungsbauer für die technische Umsetzung zuständig, während der Energieberater bei Planung, Bewertung und Förderung unterstützt. Ob beide benötigt werden, hängt vom Gebäude, der Projektkomplexität und der Förderstrategie ab. In vielen Fällen sorgt die Kombination beider Fachrichtungen für eine sichere und effiziente Umsetzung.

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