Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos
Der Firmenname zählt zu einer der wichtigsten Entscheidungen für die Gründer einer Handwerksfirma – Schließlich ist dieser maßgeblich für die Außenwirkung des Unternehmens mitverantwortlich, wird beim Schriftverkehr verwendet und spielt auch rechtlich eine wichtige Rolle. Worauf sollten Sie also bei der Namensfindung achten?
Rechtsformzusatz
Grundsätzlich muss jeder Firmenname auch einen Rechtsformzusatz enthalten, der die Haftungsverhältnisse des Unternehmens erkenntlich macht. Dieser Rechtsformzusatz wird an den von Ihnen gewählten Namen angehängt und bildet so einen Teil des Unternehmensnamens. Natürlich ist es bei der Unternehmensbezeichnung auch möglich die gängigen Abkürzungen der Rechtsform zu verwenden:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung: GmbH
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) → UG (haftungsbeschränkt)
- Offene Handelsgesellschaft: oHG
- Aktiengesellschaft: AG
- Kommanditgesellschaft: KG
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts → GbR
Sofern bei einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft keine natürliche Person haftet, muss die Haftungsbeschränkung erkenntlich sein, beispielsweise “GmbH & Co. KG.” beziehungsweise “oHG”
Den richtigen Namen für Ihre Firma finden
Den passenden Namen für ein neues Unternehmen zu finden, kann manchmal schwieriger sein als man zunächst einmal denkt. So gibt es nicht nur ein paar Feinheiten zu beachten, es ist auch wichtig eine Marke mit dem Namen zu etablieren und sich von anderen Firmen mit einem individuellen Namen abzuheben.
Ihren Firmennamen können Sie in der Regel selbst frei wählen. Natürlich gibt es dabei trotzdem einige Dinge zu beachten:
- Darf nicht zu unlauterem Wettbewerb führen
- Muss einen Rechtsformzusatz enthalten
- Keine beleidigenden, diskriminierenden oder sexistischen Namen
- Marken- und Schutzrechte beachten
- Keine Irreführung
Darüber hinaus gibt es kaum Grenzen bei der Suche nach einem geeigneten Firmennamen. Achten Sie allerdings darauf, dass der gewählte Firmenname nicht zu lang oder zu kompliziert ist. Gleichzeitig sollte er möglichst authentisch sein und bestenfalls Aufschluss über die angebotenen Dienstleistungen geben.
Ideen für die Namensfindung
Für die Namensfindung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zu Verfügung. Geläufig sind in der Regel folgende Verfahren, wenn es um das Thema Namensfindung geht.
Einige Gründer setzen auf den eigenen Namen und passen den der Firma daran an. So kann dieser unter anderem aus dem Namen und dem Rechtsformzusatz bestehen. Nach diesem Prinzip könnte ein Firmenname beispielsweise “Schmitz GmbH” lauten.
Andere Gründer konzentrieren sich bei der Namensfindung vor allem auf die eigene Tätigkeit oder Branche und wählen deshalb sogenannte Sachfirmennamen. Hier soll vor allem zur Geltung kommen, welche Dienstleistungen die Firma anbietet. Ein Beispiel für einen sogenannten Sachfirmennamen wäre “Dachsanierung & -ausbau AG”.
Generell sind der Namensfindung keine Grenzen gesetzt und auch Phantasienamen können durchaus der Firmenbezeichnung dienen. Hier kann es sich um ausgedachte Namen handeln, die so im allgemeinen Sprachgebrauch nicht vorkommen, sich als Marke aber gut eignen. Ein Phantasie-Firmenname wäre beispielsweise “Holzhelden”.
Natürlich muss man sich nicht starr an einem dieser drei Verfahren orientieren, wenn man auf der Suche nach einem passenden Namen für das eigene Unternehmen ist. Denkbar wäre zum Beispiel auch eine Mischform aus Namens-, Sach- und Phantasiebezeichnungen.
Wer dennoch Schwierigkeiten hat, einen guten Firmennamen zu finden, kann alternativ einen Firmennamen-Generator nutzen und sich von dessen Vorschlägen inspirieren lassen.
Firmennamen überprüfen
Ein neuer Firmenname darf keine geltenden Namens- und Markenrechte von bereits bestehenden Unternehmen verletzen. Das kann im schlimmsten Fall zu einer Klage durch das jeweilige Unternehmen führen. Dementsprechend sinnvoll ist es, den Firmennamen vorab zu prüfen.
Die Handelskammer kann überprüfen, ob der gewählte Firmenname nicht bereits im jeweiligen Handelsregister vergeben ist. Sie selbst können unter anderem das Unternehmensregister nutzen, um bereits bestehende Firmen- und Markennamen zu sichten.
Den eigenen Firmennamen im Handelsregister eintragen
Sobald Sie den perfekten Firmennamen gefunden und diesen auf Verfügbarkeit geprüft haben, sollten Sie ihn im Handelsregister eintragen lassen. Die Eintragung im Handelsregister schützt den neuen Firmennamen. Unternehmen wie “oHG”, “KG”, “GmbH” oder “AG” entstehen sogar erst durch den Eintrag.
Verpflichtend ist eine Eintragung für alle Unternehmen, die einen kaufmännisch geführten Geschäftsbetrieb aufweisen. Konkrete Angaben bezüglich Umsatzzahlen, Betriebsgröße oder Gewinnen macht der Gesetzgeber allerdings nicht. Kleingewerbetreibende sowie Freiberufler sind nicht dazu verpflichtet sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, können diese Eintragung aber auf freiwilliger Basis vornehmen lassen.
Wer sich im Handelsregister eintragen lassen möchte, muss die Anmeldung von einem Notar beglaubigen lassen. Für diese Anmeldung sind in der Regel die folgenden Angaben nötig:
- Firma und Firmenname
- Adresse des Firmensitzes sowie weiterer Niederlassungen
- Unternehmenszweck
- Rechtsform
- Höhe des Grund- und Stammkapitals
- Vertreter und deren Vertretungsbefugnisse
Im Falle von Änderungen, der Eröffnung zusätzlicher Niederlassungen oder der Abmeldung des Unternehmens muss der Handelsregistereintrag angepasst werden. Solche Änderungen müssen dem jeweils zuständigen Registergericht mitgeteilt werden.