Die Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Handwerker.

Versicherungen für selbstständige Handwerker

Bild: N. Theiss / stock.adobe.com

Wer einen eigenen Betrieb gründen möchte oder bereits führt, sollte sich ausreichend absichern. Wir erklären, warum ein umfassender Versicherungsschutz so wichtig ist und zeigen, welche Versicherungen für selbstständige Handwerker essentiell sind.

Warum sind Versicherungen für selbstständige Handwerker wichtig?

Jeder selbstständige Handwerker muss seinen Betrieb gegen potenzielle Risiken absichern. Und Risiken gibt es in Handwerksbetrieben reichlich. Ein Brand in der Werkstatt, ein Wasserschaden beim Kunden, ein Materialdiebstahl aus dem Auto – die Liste der Dinge, die im Handwerk schiefgehen können, lässt sich beliebig lange fortsetzen.

Umso wichtiger ist vor diesem Hintergrund der richtige Versicherungsschutz, denn die potenziellen Schäden können sich schnell auf fünf- oder gar sechsstellige Euro-Beträge belaufen. Mit der richtigen Versicherung für selbstständige Handwerker können sich alle Mitarbeiter eines Handwerksbetriebes voll und ganz auf ihre Arbeit konzentrieren, ohne Angst vor etwaigen Schäden haben zu müssen.

Welche Handwerker-Versicherung ist essenziell?

Ähnlich wie im Privatleben gilt auch im Berufsleben von Handwerkern, dass sie sich gegen alle Risiken absichern sollten, die den Betrieb in ihrer Existenz bedrohen können. Das sind zum einen Schadenersatzansprüche von Kunden, denn die gesetzliche Haftung ist unbegrenzt. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist deshalb die wahrscheinlich wichtigste Versicherung für selbstständige Handwerker.

Zum anderen sollte eine Handwerker-Versicherung für Risiken abgeschlossen werden, die sehr teure Schäden nach sich ziehen können. Bei den meisten Handwerkern sind das Schäden an der eigenen Werkstatt. Eine Gebäudeversicherung und eine Gebäudeinhaltsversicherung gehören deshalb ebenfalls zu den essenziellen Handwerker-Versicherungen.

Wenn nach Abschluss der genannten Versicherungen das Versicherungsbudget eines selbstständigen Handwerkers noch nicht erschöpft ist, lassen sich auch noch weitere Risiken absichern, wie zum Beispiel eine Betriebsunterbrechung oder den Inhalt von Fahrzeugen.

Essenzielle Versicherungen für selbstständige Handwerker

Bei den hier folgend vorgeschlagenen Versicherungen handelt es sich um jene Arten von Versicherungen, die für jeden Handwerksbetrieb von besonderer Bedeutung sind. Ohne den passenden Versicherungsschutz kann ein ungedeckter Schaden schlimmstenfalls den Ruin des Handwerksbetriebes bedeuten.

Betriebshaftpflichtversicherung

Wie heißt es so schön: Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Trotz größter Sorgfalt passieren in allen Handwerksbetrieben Fehler. Deshalb ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für jeden Handwerksbetrieb ein Muss. Sie ist die wahrscheinlich wichtigste Versicherung für jeden Betrieb.

Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert einen Betrieb gegen Schäden Dritter ab, die der Inhaber oder einer seiner Mitarbeiter in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit zu verantworten hat. Abgesichert sind durch die Versicherung alle Personen, die im Auftrag des Unternehmens handeln, unabhängig von ihrem Vertragsverhältnis oder ihrer Arbeitszeit. Auch der Ort des Schadensereignisses spielt keine Rolle. Die Betriebshaftpflichtversicherung springt sowohl bei Schäden vor Ort beim Kunden, im öffentlichen Raum oder auf dem firmeneigenen Grundstück ein.

Mögliche Schadensfälle: Beispiele

Die Bandbreite an möglichen Schäden bei Handwerksbetrieben ist groß. Nachfolgend eine kleine Auswahl:

  • Be- und Entladeschäden: Beim Ausladen von Baustoffen wird durch Monteure die Tür des Lieferwagens eines Spediteurs beschädigt.
  • Tätigkeitsschäden: Ein Installateur verursacht bei der Reparatur eines Waschbeckens durch zu starkes Anziehen der Befestigungsschrauben Risse im Becken.
  • Leitungsschäden: Beim Freilegen eines Hausanschlusses wird ein Elektrizitätskabel beschädigt, wodurch ein Kurzschluss entsteht, der die Stromzufuhr zu einem benachbarten Unternehmen lahmlegt.
  • Bearbeitungsschäden: Maler verunreinigen beim Auftragen von Putz die Fensterrahmen eines Hauses.
  • Personenschäden: Ein Hausmeisterbetrieb vergisst beim Winterdienst einen Hauszugang, auf dem sich ein Bewohner in der Folge verletzt.
  • Sachschäden: Bei Bohrarbeiten wird eine Wasserleitung beschädigt, wodurch ein Wasserschaden in einem darunterliegenden Büro verursacht wird.

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt sowohl Personen- und Sachschäden aller Art sowie Vermögensfolgeschäden ab. Unter letzteren werden Schäden verstanden, die durch einen Personen- bzw. Sachschaden bedingt sind. Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Ansprüche des Geschädigten berechtigt sind. Sofern dies nicht der Fall ist, wirkt sie wie eine integrierte Rechtsschutzversicherung und sorgt dafür, dass der Handwerksbetrieb nicht für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

Die im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossene Versicherungssumme bildet die Obergrenze für die Erstattung. Der Inhaber eines Handwerksbetriebs haftet jedoch unbegrenzt und muss somit bei einer höheren Schadenssumme den Differenzbetrag selbst ausgleichen. Inhaber eines Handwerksbetriebes sollten deshalb darauf achten, eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu vereinbaren. In der Praxis ist es für Handwerksbetriebe oftmals schwer abschätzbar, welche Schäden durch ihre Tätigkeiten entstehen können. Als Indikatoren für ein potenzielles Schadenvolumen dienen die Branchen, die Größe des Betriebes und das Volumen der Kundenaufträge. Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme je nach Jahresumsatz und Anzahl der Angestellten etwa zwischen drei und fünf Millionen Euro betragen.

Gebäudeversicherung

Bei vielen Handwerkern ist das Betriebsgebäude das wichtigste Kapital. Dementsprechend sollte das Gebäude möglichst umfassend gegen Schäden durch Einbruch, Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser geschützt werden. In vielen Regionen empfiehlt sich auch eine Ausweitung der Elementargefahrendeckung auf Risiken wie Erdbeben, Erdrutsche und Überschwemmungen. Auch Nebengebäude und Garagen können bei Bedarf in die Police der Gebäudeversicherung aufgenommen werden.

Geschäftsinhaltsversicherung

Ein Handwerksbetrieb kommt nur selten ohne teure Spezialmaschinen, Werkzeuge und Materialien aus. Kommen diese beispielsweise durch einen Brand oder einen Einbruch zu Schaden, können mitunter sehr hohe Kosten auf den Betrieb zukommen. Im schlimmsten Fall kann solch ein Ereignis zur Aufgabe des Betriebes führen. Damit ein Schaden am Geschäftsinhalt nicht in den finanziellen Ruin führt, sollte ein Inhaber eines Handwerksbetriebes keinesfalls auf den Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung verzichten.

Über eine Geschäftsinhaltsversicherung werden alle beweglichen Gegenstände eines Betriebes versichert. Sie greift bei Schäden durch Feuer, Hagel, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl. Die beschädigten, zerstörten oder entwendeten Gegenstände werden zum Neuwert ersetzt. Um die Höhe der Deckungssumme festzulegen, wird der Wiederanschaffungswert (also der Neuwert) des gesamten zu versichernden Inventars ermittelt.

Optionale Versicherungen für selbstständige Handwerker

Rechtsschutzversicherung

Auch bei handwerklichen Betrieben bleiben rechtliche Auseinandersetzungen oftmals nicht aus. So kann es zu Unstimmigkeiten mit Kunden oder dem Vermieter kommen. Wenn es dabei um einen höheren Streitwert geht, können schnell hohe Kosten entstehen. Für solche Fälle empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Sie deckt in einem Rechtsstreit alle Kosten für Anwälte, Gutachter, Gerichte sowie alle im Verlauf des Prozesses entstehenden weiteren Kosten ab. Inhaber eines Handwerksbetriebs haben die Möglichkeit, sich einzeln über eine Berufsrechtsschutzversicherung oder gemeinsam mit ihren Mitarbeitern über eine Firmenrechtsschutzversicherung abzusichern.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Unterbrechung des Betriebes kostet Handwerker generell nicht nur Zeit und Nerven, sondern in erster Linie viel Geld. Je nach Auslöser kann eine Betriebsunterbrechung wenige Tage, aber auch mehrere Wochen betragen. Vor allem wenn Maschinen durch Feuer, Wasser oder sonstige Elementargefahren beschädigt wurden, kann es Wochen bis Monate dauern, den Betrieb wieder ordnungsgemäß fortzusetzen. In dieser Zeit laufen die Kosten für Miete bzw. Pacht sowie Löhne und Gehälter weiter. Je länger die Betriebsunterbrechung andauert, umso höher ist der Schaden.

Wie der Name bereits zum Ausdruck bringt, schützt eine Betriebsunterbrechungsversicherung vor den finanziellen Folgen einer ungeplanten Unterbrechung des laufenden Betriebes. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für Löhne und Mieten, sondern ersetzt auch Aufwendungen für die Instandsetzung des Betriebes sowie den während der Betriebsunterbrechung entgangenen Gewinn.

Betriebsschließungsversicherung

Die Corona-Pandemie hat viele Firmen kalt erwischt. Aufgrund behördlicher Anordnungen mussten sie ihren Betrieb über Wochen, teilweise sogar über Monate schließen. Das Infektionsschutzgesetz räumt den Behörden beim Auftreten bestimmter Krankheiter weitreichende Befugnisse ein.

Bei der Betriebsschließungsversicherung handelt es sich um eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie deckt den entgangenen Betriebsgewinn und Kosten sowie Sachschäden ab, die einem Betrieb durch behördliche Zwangsmaßnahmen entstehen. Dazu zählen nicht nur die Schließung des Betriebes, sondern auch dessen Desinfektion, ein Tätigkeitsverbot gegen Inhaber und Mitarbeiter sowie die Vernichtung von Waren und Vorräten. Konkret werden über die Betriebsschließungsversicherung die fortlaufenden Betriebskosten für Miete oder Pacht, die Lohn- und Gehaltsaufwendungen für Mitarbeiter, der Ersatz des Waren- und Vorräteschadens sowie die Kosten für die Desinfektion von Betriebsräumen übernommen.

Autoinhaltsversicherung

Für Handwerker, die viel mit dem Auto unterwegs sind und dabei viele teure Gerätschaften und Materialien transportieren, ist die Absicherung des Fahrzeuginhalts von großer Bedeutung. Das gezielte Aufbrechen von Handwerkerautos hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Der Schaden durch Diebstahl kann schnell Tausende von Euro betragen.

Vielen Handwerkern ist nicht bewusst, dass der Inhalt ihrer Fahrzeuge nicht durch die normale Kfz-Versicherung für Handwerker abgedeckt ist. Wer Opfer eines Diebstahls wird und keine gesonderte Autoinhaltsversicherung abgeschlossen hat, bekommt demnach nichts von seiner Kfz-Versicherung erstattet.

Vor allem für Elektriker, Metallbauer, Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagenbauer, deren Autos häufig wertvolle Fracht transportieren, ist der Abschluss eines Autoinhaltsversicherung sehr empfehlenswert. Die Versicherung deckt alle Schäden inklusive Diebstahl ab, die an Gütern, die im Auto oder Anhänger transportiert oder gelagert wurden, entstanden sind. Dazu zählen sowohl Werkzeuge, Material und Ersatzteile als auch Verkaufs- und Reparaturware.

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