Tipps für Fahrzeugwerbung im Handwerk

Letzte Aktualisierung am 16. August 2021 von

Fahrzeugwerbung gehört zu den wichtigsten Werbemöglichkeiten im Handwerk. Immerhin fährt man als Handwerker durch viele verschiedene Ortschaften und Städte und kann so auch viele Menschen mit der eigenen Werbung erreichen. Mit der richtigen Planung bekommen Sie so extrem günstige Werbung.

Professionellen Gestalter/Werbegrafiker einbinden

Im gesamten Verlauf vom ersten Entwurf bis zur fertigen Fahrzeugwerbung sollten Sie einen professionellen Gestalter oder Werbegrafiker einbinden. Im Idealfall arbeitet der Werbegrafiker regelmäßig mit kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben zusammen und weiß genau, auf welche Details es ankommt. Schauen Sie sich in Ruhe die Referenzen verschiedener Werbegrafiker oder Agenturen an. Agenturen können hier besonders hilfreich sein, denn dort arbeiten viele Leute mit verschiedenen Schwerpunkten. So werden Sie vom ersten Entwurf bis zur fertigen Fahrzeugwerbung gut betreut.

Achten Sie dabei auch auf das Verhältnis von Preis und Leistung, denn besonders günstige Angebote sind nicht unbedingt die besten. Die Fahrzeugwerbung kann viele neue Kunden auf Sie aufmerksam machen und sollte eine entsprechend hohe Qualität und Haltbarkeit haben. Orientieren Sie sich an dem, was Sie selbst für eine Handwerkerstunde nehmen würden. Welche Qualität erwarten Sie selbst für diesen Preis? Um nichts falsch zu machen, sollten Sie Angebote von mehreren Firmen einholen und sich ihre Referenzen anschauen. So erhalten Sie auch schnell einen Überblick über das Preis-Leistungs-Verhältnis in der Werbebranche.

Fahrzeugwerbung muss im Kopf bleiben

Bei Fahrzeugwerbung ist es besonders wichtig, dass der Inhalt schnell erfasst werden kann. Immerhin sehen viele Leute die Werbung nur, wenn Sie gerade an einer Ampel stehen oder unterwegs sind und kaum ein Fußgänger bleibt stehen, um sich die Werbung auf dem geparkten Auto eines Handwerkers anzuschauen. Folgende Inhalte sollte Ihre Zielgruppe schnell erkennen können:

  1. Name des Unternehmens und Logo 
  2. Tätigkeitsbereich/Gewerk
  3. Telefonnummer
  4. E-Mail-Adresse und Website

Diese wichtigen Informationen sollten unbedingt vorhanden und es sollte direkt sichtbar sein, um was für einen Betrieb es sich handelt. Falls noch genug Platz ist, sollten auch Ihre wichtigsten Leistungen stichpunktartig aufgeführt werden. Die Schrift sollte groß und schnörkellos sein, damit sie auch unterwegs schnell von anderen Verkehrsteilnehmern gelesen werden kann. Für alle Informationen gilt: Nie die bodennahen Flächen des Fahrzeugs nutzen und immer auf Blickhöhe bleiben.

Nutzen Sie bei der Beschreibung der Leistungen keine Fachbegriffe, sondern beschreiben Sie das Ergebnis. Laien verstehen nichts von fachspezifischen Verfahren, aber sie interessieren sich für gute Ergebnisse.

Seriosität ist besonders wichtig

Lassen Sie sich vor der Fahrzeugbeschriftung lieber viel Zeit für die Planung. Unseriöse oder auch sexistische Werbung mag auf den ersten Blick Aufsehen erregen, aber kann Ihr Unternehmen auch lächerlich dastehen lassen. Achten Sie darauf, dass Ihre Werbeaussage im Mittelpunkt steht. Handwerksarbeiten finden oft im persönlichen Lebensbereich statt und erfordern ein gutes Vertrauensverhältnis. Dieses Vertrauen sollte man nicht mit einem schlechten ersten Eindruck verspielen.

Sollten Sie in Ihrer Werbung irgendwelche Versprechen machen, dann müssen Sie diese auch einhalten. Die besten Versprechen nützen Ihnen nichts, wenn das Angebot nicht stimmt.

Testen Sie den Entwurf mit der Zielgruppe

In der Entwurfsphase ist es wichtig, mehrere Entwürfe zu prüfen und eventuell auch wieder zu verwerfen. Testen Sie also Ihre Entwürfe mit Ihrer Zielgruppe, also am besten völlig fremden Menschen ohne Bezug zum Unternehmen. Die Tester sollten innerhalb von wenigen Sekunden verstehen, worum es geht. Nutzen Sie das Feedback, um den Entwurf zu verbessern.

Vorsicht bei Aufklebern auf der Heckscheibe

Aufkleber auf der Heckscheibe sind eine gern genutzte Form der Fahrzeugwerbung. Dabei gibt es eine StVZO-Vorschrift, die Sie kennen sollten.

Der Grund für diese Vorschriften ist das Sicherheitsglas der Heckscheiben. Es hat ein vorgeschriebenes Bruchverhalten, das durch große Aufkleber beeinflusst wird. Sie benötigen eine Bauartgenehmigung, wenn der Aufkleber mehr als 0,1 Quadratmeter oder mehr als ein Viertel der Fläche bedeckt. Diese Genehmigung erhalten Sie beim Kauf der Folie und sie sollte immer im Wagen liegen.

Material und Pflege

Um lange von der Werbung zu profitieren und weniger Aufwand bei der Pflege zu haben, besprechen Sie die Materialwahl mit dem zuständigen Fachbetrieb. Bei der Auswahl ist vor allem wichtig, wie lange die Fahrzeugwerbung eingesetzt werden soll und ob sie wieder entfernt werden soll. Bei Leasingfahrzeugen ist das ein sehr wichtiger Aspekt und auch bei eigenen Fahrzeugen sollte man die Möglichkeit haben, später eine andere Werbung zu nutzen. Auch für den Autoverkauf ist das wichtig. Eventuell ist eine zusätzliche Schutzschicht nötig.

Falls der Hersteller der Folien keine Vorgaben macht, sollten Sie sich auch nach der Reinigung erkundigen. Zu aggressive Reinigungsmittel können die Beklebung lösen.

Werbung auf Privatwagen von Mitarbeitern

Nicht nur die unternehmenseigenen Fahrzeuge kann man mit Fahrzeugwerbung bekleben, sondern auch die Autos von Angestellten. Dafür sollten Sie einen Vertrag mit dem Mitarbeiter abschließen und ihn für die erbrachte Werbeleistung bezahlen. In dem Vertrag sollte neben den üblichen Vertragsvereinbarungen festgelegt werden, auf welcher Fahrzeugfläche die Werbung angebracht wird und auch steuerrechtlich gibt es viel zu beachten.

Bisher sind viele Betriebe davon ausgegangen, dass es sich bei diesen Zahlungen um sonstige Einkünfte nach 22 Nr. 3 EStG handelt und diese nicht lohnsteuerpflichtig sind. Das Finanzgericht Münster hat jedoch am 03.12.2019 entschieden, dass eine Arbeitgeberin auf die Zahlungen an Arbeitnehmer Lohnsteuer zahlen muss (1 K 3320/18 L). Das wurde vor allem damit begründet, dass Überlassung der Werbeflächen und Zahlung nur durch das Arbeitsverhältnis überhaupt zustande kamen und nach dem Arbeitsverhältnis beendet worden wären. Finanzgerichte sehen solche Zahlungen dann als Versuche, den Arbeitnehmern steuerfreies Einkommen zukommen zu lassen.

Aufgrund dieser Rechtsunsicherheit ist im Moment nicht ganz klar, wie solche Zahlungen zu bewerten sind. Wollen Sie Ihre Mitarbeiter auf den eigenen Fahrzeugen werben lassen, sollten Sie vorher mit Ihrem Steuerberater sprechen. Es könnte zu einem weiteren Urteil vom Bundesfinanzhof und damit auch zu einer neuen gesetzlichen Regelung kommen.

Bild: ghazii / stock.adobe.com

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