Ausschnitt einer schriftlichen Abmahnung

Abmahnung – So machen Unternehmen nichts falsch

Foto von Tino Neitz – stock.adobe.com

Ein Mitarbeiter fällt immer wieder negativ auf und könnte dem Unternehmen schaden? Dann wird es Zeit für eine Abmahnung. Viele Unternehmer wissen jedoch nicht genau, wie eine rechtlich korrekte Abmahnung aussehen sollte und machen sich damit angreifbar.

Wofür sind Abmahnungen da?

Abmahnungen machen einen Mitarbeiter auf ein konkretes vertragswidriges Fehlverhalten aufmerksam und warnen davor, dass es bei Wiederholung auch zu einer Kündigung führen könnte. Für Arbeitgeber dienen sie als schriftlichen Beleg für das Fehlverhalten und sind für eine verhaltensbedingte Kündigung nötig.

Abmahnung nicht unüberlegt schicken

Wenn du eine Abmahnung schickst, solltest du dich immer darauf einstellen, ohne den jeweiligen Mitarbeiter auszukommen. Es sollte also nicht unüberlegt oder zu oft geschehen. Wenn das gleiche Verhalten zu oft ohne Konsequenzen abgemahnt wird, wird der Mitarbeiter die Abmahnungen wahrscheinlich nicht mehr ernst nehmen. Die erste Wahl sollte bei sonst zuverlässigen Mitarbeitern immer das direkte und ruhige Gespräch sein, eine Eskalation ist selten nötig. 

Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung – geht das?

In kleinen Unternehmen mit regelmäßig weniger als 10 Mitarbeitern ist für eine fristgemäße Kündigung keine Abmahnung oder Begründung nötig. Für eine fristlose Kündigung jedoch schon.

Bei besonders gravierendem Fehlverhalten ist auch in größeren Unternehmen eine Kündigung ohne Abmahnung möglich. Beispiele sind die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen, Diebstahl, Arbeitszeitbetrug, Drohungen oder sexuelle Belästigung. In solchen Fällen kann eine schnelle Kündigung ein wichtiges Instrument sein, um andere Mitarbeiter und das Unternehmen zu schützen.

Abmahnungsgründe

  • Zuspätkommen. Wenn der Arbeitsbeginn im Arbeitsvertrag festgelegt ist, kann theoretisch auch schon eine Verspätung von einer Minute zu einer Abmahnung führen. Es gibt jedoch gute Gründe auch für längere Verspätungen, deswegen sollte man davon nicht direkt bei einer kleinen Verspätung Gebrauch machen.
  • Verspätete Krankmeldung. Im Krankheitsfall müssen sich die Mitarbeiter vor Beginn der Arbeitszeit krank melden und je nach Vorschrift im Vertrag zum Arzt gehen.
  • Sicherheitsvorkehrungen missachten. Die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen solltest du unbedingt kontrollieren und bei gravierenden Verstößen auch abmahnen. Gerade wenn ein Mitarbeiter immer wieder andere und nicht nur sich selbst gefährdet, sollte es schnell gehen.
  • Fehler bei der Arbeit. Auch Fehler können ein Abmahnungsgrund sein, wenn der Mitarbeiter es eigentlich besser wissen müsste. Auch hier sollte man jedoch auf das eigene Ermessen achten, ein mündlicher Hinweis reicht bei guten Mitarbeitern aus.
  • Alkohol am Arbeitsplatz ist zwar nicht gesetzlich verboten, aber kann die vertraglichen Pflichten schnell negativ beeinflussen. Die Arbeit im Handwerk wird alkoholisiert schnell gefährlich und vor Kunden sollte auch kein Mitarbeiter alkoholisiert stehen.

Das sind nur einige Beispiele für mögliche Gründe. Die Krankheit des Mitarbeiters gehört nicht zu den Gründen, solange sie durch ärztliche Atteste belegt ist und die Krankmeldung rechtzeitig eingeht.

Was muss drinstehen?

  • Fehlverhalten: Was ist passiert und wann (Datum und Uhrzeit)?
  • Gegen welche arbeitsvertraglichen Pflichten wurde verstoßen?
  • Aufforderung: Was muss der Mitarbeiter ab jetzt beachten?
  • Ankündigung von Konsequenzen: “Im Wiederholungsfall müssen Sie mit der Kündigung Ihres Arbeitsvertrages rechnen.”

Form der Abmahnung

Theoretisch ist jede Form der Abmahnung möglich, wenn man die Zustellung nachweisen kann. Am sichersten ist jedoch die persönliche Übergabe mit schriftlicher Bestätigung des Mitarbeiters über den Erhalt oder ein Einschreiben.

Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung?

Hier gibt es keine klaren Vorgaben, es hängt immer davon ab, wie schwerwiegend der Verstoß ist. Bei leichten Verstößen muss man mehrere Abmahnungen schicken, bevor eine Kündigung nötig ist. Bei schweren kann schon eine ausreichen. Wichtig: Die Abmahnungen müssen immer kurz nach dem jeweiligen Verstoß verschickt werden und nicht erst Monate später. Außerdem muss sich die Kündigung auf ein gleichartiges Fehlverhalten beziehen, das bereits abgemahnt wurde.

Beispiel: Ein Mitarbeiter kam zu spät und wurde deswegen abgemahnt. Später erhält er eine Kündigung, weil er oft teure Fehler bei der Arbeit macht. Diese Kündigung wäre nicht gültig, die Fehler müssen zuerst abgemahnt werden. Anschließend wäre eine Kündigung für das gleiche Fehlverhalten möglich und gültig.

Auch Arbeitgeber können abgemahnt werden

Auch Mitarbeiter können das Unternehmen abmahnen, wenn es gegen die vertraglichen Pflichten verstößt. Zum Beispiel wenn Gehälter zu niedrig oder zu spät ausgezahlt werden oder keine Sicherheitsausrüstung bereitgestellt wird. Mitarbeiter können dadurch bei schwerwiegenden Verstößen auch fristlos kündigen und bekommen keine Sperre beim Arbeitslosengeld.

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