Gründungszuschuss: Voraussetzungen, Ablauf & Dauer

Letzte Aktualisierung am 22. August 2022 von

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Arbeitsagentur, die Existenzgründern dabei helfen soll, direkt aus der Arbeitslosigkeit zu gründen. Wer den Zuschuss beantragen kann, was genau er fördert, wie hoch dieser ist und Antworten auf alle weiteren wesentlichen Fragen findest du in diesem Artikel.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist ein staatliches Fördermittel, das durch die Bundesagentur für Arbeit vergeben wird. Die Förderung ist als eine Hilfe anzusehen, die arbeitslosen Menschen bei ihren ersten Schritten in der Selbstständigkeit unterstützen soll. Sie dient zur Absicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung.

Wer darf den Zuschuss beantragen?

Der Gründungszuschuss ist für Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) ausgelegt, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben und mit der Existenzgründung ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen.

Beim Gründungszuschuss handelt es sich übrigens um eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, es gibt kein Rechtsanspruch darauf. Das heißt, die Arbeitsagentur wägt ab und entscheidet, ob die Existenzgründung gefördert wird oder ob eine Vermittlung in Ausbildung und Arbeit sinnvoller ist.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Neben der grundlegenden Voraussetzung eines bestehenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld I von noch mindestens 150 Tagen müssen weitere Prämissen für den Gründungszuschuss erfüllt sein. Folgende wesentliche Voraussetzungen gibt es:

  • Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 15 Stunden betragen.
  • Nach einer Anlaufphase sollte der zu erwartende Gewinn ausreichen, um die eigene Existenz zu sichern.
  • Das 65. Lebensjahr darf noch nicht erreicht sein.
  • Es müssen sowohl die persönliche Eignung als auch fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit vorhanden sein.
  • Die Tragfähigkeit der Existenzgründung, das heißt die langfristige Erfolgschance, muss durch eine Tragfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden.

Sollten Zweifel an der persönlichen sowie fachlichen Eignung bestehen, kann die Arbeitsagentur nach einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung verlangen oder zur Teilnahme an einem Existenzgründungskurs verpflichten. Eine Tragfähigkeitsbescheinigung kann bei einer fachkundigen Stelle wie die IHK, HWK oder Banken erlangt werden. Diese begutachten das Existenzgründungsvorhaben und Bestätigen die Tragfähigkeit der Existenzgründung. Grundlage dafür ist der Businessplan.  

Gründungszuschuss beantragen: Ablauf

Der Gründungszuschuss muss persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Es ist wichtig, dass man dies tut, bevor man das Unternehmen gründet. Daraufhin erhältst du ein Antragsformular. Dieser muss dann im nächsten Termin bei der zuständigen Arbeitsagentur gemeinsam mit Businessplan, Lebenslauf, Tragfähigkeitsbescheinigung, Nachweis über persönliche sowie fachliche Qualifikationen und gegebenenfalls einer Bestätigung der selbstständigen Tätigkeit vom Finanzamt oder Gewerbeamt abgegeben werden.

Wie hoch ist der Zuschuss und wie lange erhält man ihn?

Wie viel Zuschuss man bekommt, hängt davon ab, wie hoch das zuletzt bekommene Arbeitslosengeld war. Man bekommt den Gründungszuschuss nämlich in Höhe des individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer monatlichen Pauschale in Höhe von 300 Euro für die soziale Absicherung. Die Förderdauer beträgt bis zu 15 Monate und ist in zwei Phasen unterteilt. In Phase 2 fällt der Gründungszuschuss geringer aus.

  • Phase 1: In der ersten Phase wird der Zuschuss für sechs Monate in Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes zuzüglich der Pauschale in Höhe von 300 Euro zur sozialen Absicherung gewährt.
  • Phase 2: Die zweite Phase kann nur unter bestimmten Bedingungen aktiviert werden. Es muss dargelegt werden, dass man erfolgreich hauptberuflich selbstständig tätig ist. Trifft dies zu, kann man für weitere neun Monate einen Gründungszuschuss beantragen. Den Zuschuss bekommt man dann allerdings nur in Höhe der Pauschale zur sozialen Absicherung.

Der Zuschuss kann übrigens auch ein zweites Mal beantragt werden. Eine erneute Förderung ist allerdings nur dann möglich, wenn nach dem Ende der letzten Förderung mindestens 24 Monate vergangen sind. Im Übrigen wird der Zuschuss nicht versteuert.

Hat die Förderung Einfluss auf das Arbeitslosengeld?

Der Gründungszuschuss hat bei Bewilligung Einfluss auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ein noch bestehender Anspruch wird während der Förderdauer 1:1 aufgebraucht. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Wenn man innerhalb der ersten drei Monate der selbstständigen Tätigkeit eine freiwillige, kostenpflichtige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung abschließt und einen Antrag bei der Arbeitsagentur stellt, ergibt sich ein neuer Anspruch.

Artikel teilen:

Aufträge gesucht? Jetzt Mitglied werden

Nach oben scrollen