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Corona-Regeln für Handwerker: Das gilt bei Arbeiten beim Kunden

Die Corona-Pandemie hat die Welt immer noch fest in ihrem Griff. Im Kampf gegen das Virus bestimmen strenge Kontaktbeschränkungen unseren Alltag in allen Lebensbereichen. Im Handwerk gibt es aufgrund der sich immer verändernden Corona-Regelungen viel Verunsicherung – besonders dann, wenn es um Handwerker-Termine beim Kunden in der Wohnung geht. Welche Regeln gelten für Handwerker während Corona, worauf muss aufgepasst werden und dürfen Kunden den Impfstatus des Handwerkers erfahren? Wir klären alle wichtigen Fragen rund um Handwerksarbeiten beim Kunden im Haus und im Betrieb, während Corona-Zeiten.

Bild von Parilov – stock.adobe.com

2G, 2G-Plus oder 3G: Welche Corona-Regelung gilt derzeit für Handwerker?

Seit dem 13. Januar gelten in Deutschland neue Corona-Regeln. Für Handwerker gilt in den meisten Bundesländern weiterhin die 3G-Regel am Betrieb. Das heißt, man muss nachweisen, dass man geimpft, genesen oder getestet ist. Bei dem Corona-Test darf es sich um einen Antigen-Schnelltest handeln, der maximal 24 Stunden alt ist oder um einen PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Schutzstatus seiner Mitarbeiter im Betrieb zu kontrollieren. Der 3G-Nachweis muss auch vorgelegt werden, wenn der Handwerker bei einem Kunden zu Hause seine Arbeitsleistung erbringt.

Welche Corona-Regeln gelten für Handwerker beim Kunden in der Wohnung?

Wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) berichtet, haben die Verbände umfassende Hygienekonzepte entwickelt, um den Schutz ihrer Beschäftigten und Kunden während der Corona-Pandemie zu gewährleisten. So bemüht man sich, bei Handwerksarbeiten in der Wohnung oder im Haus von Kunden, diverse Abstands- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Bei einem Einsatz in den Wohnräumen der Kunden sollten folgende Maßnahmen eingehalten werden:

  • Die Einhaltung eines Mindestabstands von anderthalb Metern.
  • Husten und Niesen zum Schutz des Gegenübers in die Ellenbeuge.
  • Den Arbeitern die Möglichkeit zur Händedesinfizierung geben.

Um eine hohe Sicherheit sowohl für Kunden als auch für Handwerker zu gewährleisten, sollten Kunden selbst versuchen, den Kontakt so gering halten wie möglich. Für sie heißt es, dass sie beispielsweise auf das Händeschütteln zur Begrüßung verzichten und alle Türen für den Handwerker bis zum Arbeitsplatz vor dem Besuch öffnen sollten, um Kontaktpunkte zu verringern.

Gibt es während des Einsatzes beim Kunden eine Maskenpflicht für Handwerker?

Eine generelle Maskenpflicht für den Einsatz beim Kunden gibt es für Handwerker übrigens derzeit nicht. Nur wenn der Mindestabstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann, muss eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden. Solange der Mindestabstand eingehalten werden kann, dürfen Kunden nicht verlangen, dass eine Maske getragen werden soll. Falls dem Handwerker aufgrund dessen die Arbeit verwehrt bleibt, muss der Kunde laut Handwerksverbänden für die Anfahrtskosten sowie gegebenenfalls für die Kosten des entgangenen Gewinns des Betriebs aufkommen.

Im Notfall: Kunde darf Handwerker nicht wegschicken

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland weist darauf hin, dass Mieter dem Handwerker den Zutritt zum Arbeitsort nicht verwehren dürfen, wenn ein dringender Schaden vorliegt, der eine Gefahr für die Bewohner der Mietwohnung oder das Eigentum darstellt. Es herrscht gegenüber dem Mieter ein Duldungsanspruch.

Dürfen Kunden nach dem Impfstatus fragen?

Kunden dürfen nach dem Impfstatus von Handwerkern fragen. Allerdings sind diese nicht verpflichtet, Auskunft darüber zu geben. Laut des ZDH unterliegt der Impfstatus dem Datenschutz. Nur auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung oder auf freiwilliger Basis darf der Schutzstatus des Handwerkers vom Kunden eingeholt werden. Da der Arbeitgeber verpflichtet ist, im Betrieb den Impfstatus seiner Mitarbeiter zu überprüfen und zu dokumentieren, müssen sich Kunden darauf verlassen, dass der Status des Handwerkers den 3G-Regeln entspricht.

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