Die Betriebshaftpflicht lohnt sich für Handwerksbetriebe.

Betriebshaftpflicht für selbstständige Handwerker

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos

Bild: stadtratte/stock.adobe.com

In kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben kann es gelegentlich zu Fehlern und Beschädigungen kommen. Dann benötigen Sie als Dienstleister eine gute Betriebshaftpflichtversicherung, welche die entstandenen Zusatzkosten abdeckt. Damit sind Sie vor hohen Schadenersatzforderungen geschützt, die Ihre Existenz bedrohen.

Welche Kosten deckt die Betriebshaftpflicht ab?

Die Betriebshaftpflicht schützt die Versicherten vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Gerade für kleine Handwerksbetriebe sind die Forderungen von unzufriedenen Kunden eine große Gefahr. Wenn ein Fehler bei der Elektro-Installation oder bei Renovierungsarbeiten passiert, ist der Werkvertrag fehlerhaft erfüllt und es kann keine Abnahme erfolgen.

Ein Sachschaden entsteht beispielsweise, wenn die Elektroleitung nicht wie gewünscht verlegt wird und dadurch eine Nachbesserung nötig ist. Die Arbeiten, die im Anschluss an die Reklamation des Kunden ausgeführt werden, erfolgen im Rahmen der Nachbesserung und sind Teil der Gewährleistungspflicht. Diese Kosten sind dementsprechend im Allgemeinen nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Allerdings greift die Betriebshaftpflicht bei Folgeschäden, die durch die fehlerhaft gelegte Leitung ausgelöst werden. Das kann beispielsweise ein Kurzschluss sein, der dann die angeschlossenen Geräte beschädigt. In diesem Fall deckt die Versicherung alle Kosten ab, die durch die Folgeschäden entstanden sind. Wenn der Handwerksbetrieb diese Kosten übernehmen müsste, könnte das eine große finanzielle Belastung werden.

Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker im Überblick

Teil der VersicherungsleistungNicht Teil der Versicherungsleistung
Vermögensschaden durch Personen- oder SachschädenAnsprüche aus vorsätzlich herbeigeführten Schäden
Haftungsübernahme bei einfacher bis grober FahrlässigkeitSchäden, die durch die Nichteinhaltung von Fristen entstehen
Übernahme von Kosten für Gutachter und Sachverständigerreine Vermögensschäden
Gewerbliche AllmählichkeitsschädenSchäden am eigenen Unternehmen

Bei den meisten Versicherern ist es möglich zusätzliche Leistungen in die Betriebshaftpflichtversicherung mit aufzunehmen. Hier können auch berufsspezifische Leistungseinschlüsse für das jeweilige Gewerk mit aufnehmen.

Die Absicherung von Tätigkeitsschäden

Über die Betriebshaftpflichtversicherung lassen sich außerdem auch Tätigkeitsschäden absichern. Dieser Punkt muss allerdings explizit in der Police aufgeführt sein. Der folgende Beispielfall zeigt auf, wie wichtig die Absicherung von Tätigkeitsschäden sein kann.

Bei Handwerkerarbeiten wird ein Funkenflug ausgelöst, der zu einem Brand führt. Da der Schaden unmittelbar im Wirkungsbereich der Handwerkerarbeit entstanden ist, fällt er gemäß der grundsätzlichen Haftpflichtbedingungen nicht unter den allgemeinen Versicherungsschutz. Viele Betriebshaftpflichtversicherungen bieten daher die Abdeckung von solchen Tätigkeitsschäden im Rahmen einer Zusatzleistung an. Hierfür gilt zumeist eine Höhenbegrenzung der Kostenabdeckung.

Aktuelle Angebote für die Betriebshaftpflicht

Die Versicherer haben in der letzten Zeit ihre Tarife überarbeitet und neu auf die speziellen Bedürfnisse von kleinen und mittleren Handwerksbetrieben ausgerichtet. Die neue Zielgruppenorientierung soll sicherstellen, dass auch Kleinbetriebe eine gute Betriebshaftpflicht haben. Neukundenrabatte und günstige Angebote für Nachfolger sollen außerdem die Handwerker zu mehr Sicherheitsbewusstsein anregen.

Bei der Gegenüberstellung der aktualisierten, günstigeren Tarife und des Risikos von hohen Schadenersatzansprüchen entscheiden sich deshalb immer mehr Handwerkerbetriebe für eine Nachbesserung oder Erneuerung der Betriebshaftpflichtversicherung.

Wichtig ist, dass die Police auf dem aktuellen Stand ist und den nötigen Schutz bietet. Eine regelmäßige Prüfung des Vertrags ist auf jeden Fall sinnvoll. Ob der Standardschutz ausreicht oder eine Erweiterung durch Leistungseinschlüsse erforderlich ist, diese Frage lässt sich bei einer Beratung klären.

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos

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