Ein gelber Helm liegt auf einem Tisch auf einer Baustelle

Helmpflicht auf der Baustelle

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Die Helmpflicht im Handwerk sowie in einigen Industriebranchen ist durch den Arbeitsschutz bestimmt. Vor allem auf Baustellen gibt es viele Gefahren. Darum gelten strenge Sicherheitsrichtlinien, die in der Baustellenverordnung festgehalten sind. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Berufsgenossenschaft liegen ebenfalls entsprechende Regelungen vor. Doch leider kommt es trotz dieser Vorschriften zu zahlreichen Arbeitsunfällen und Kopfverletzungen. Offensichtlich sind sich nicht alle Verantwortlichen des Risikos bewusst.

Warum sind Helme so wichtig?

Manche Personen empfinden den Schutzhelm als unbequem und entziehen sich der Helmpflicht. Doch der Helm kann bei einem Arbeitsunfall lebensrettend sein. Neben der Schutzfunktion sollte der Helm jedoch auch einen gewissen Tragekomfort bieten. Dafür muss er richtig sitzen.
Ob Gegenstände von oben herunterfallen oder ob die Beschäftigten auf der Baustelle gelegentlich gegen feste Objekte stoßen: Der Helm gibt ihnen mehr Sicherheit und fängt den Aufprall ab. Auch wenn ein Mitarbeiter stürzt, verringert der Bauhelm die Verletzungsgefahr.

Wann muss ein Helm getragen werden?

Auf der Baustelle sowie an anderen Arbeitsplätzen mit Verletzungsrisiko enthält die Arbeitsschutzvorschrift einen entsprechenden Absatz zur Helmpflicht. Die BG-Regel 193 befasst sich mit diesem Thema sowie mit dem Gefahrenpotenzial am Arbeitsplatz.
Wenn es nicht möglich ist, die bestehende Gefahr durch bestimmte Maßnahmen zu reduzieren oder zu verhindern, brauchen die Beschäftigten eine zuverlässige Schutzausrüstung. Laut Arbeitsschutzgesetz (§§ 4 und 5) kann die Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber dazu führen, dass die Bauarbeiter einen Helm tragen müssen. Das ist der Fall, wenn Gefährdungen durch folgende Situationen gegeben sind:

  • durch herabstürzende Gegenstände,
  • pendelnde Objekte,
  • Anstoßen an Objekte,
  • umfallende Gegenstände,
  • fortfliegende Objekte

Zusätzlich muss der Arbeitgeber die bestehende Gefährdungsbeurteilung neu prüfen, wenn sich die Arbeitsplatzbedingungen ändern.

Wie lässt sich der richtige Helm finden?

Damit der Helm die erforderliche Sicherheit bietet, muss er gut passen. Der Sitz hängt von mehreren Kriterien ab. Grundsätzlich lassen sich zertifizierte Schutzhelme an die individuelle Kopfform- und größe anpassen. Die Standardgrößen sind für kleine, mittelgroße und große Köpfe geeignet. Um die passende Helmgröße zu ermitteln, hilft es, zunächst den Kopfumfang zu messen. Bei einigen Herstellern gibt es auch Helmgrößen außerhalb der Standardmaße.
Um die Passform anzupassen, lassen sich die innenliegenden Elemente präzise einstellen. Die Innenausstattung optimiert den Sitz und damit auch den Komfort.
Außerdem ist bei vielen Helmen ein Kinnriemen vorhanden, der den sicheren Sitz verstärkt. Vor allem bei Sturzgefahr ist dieser Riemen sinnvoll, denn er verhindert, dass der Bauhelm verrutscht oder komplett herunterfällt.

Welche Helme sind geeignet?

Bei der Auswahl des geeigneten Bauhelms sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Unter anderem spielt die Schutzfunktion eine Rolle, zudem kommt es auf die Stabilität an. Die wichtigsten Punkte in Stichworten:

  • Stoßdämpfung,
  • Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse,
  • Durchdringungsfestigkeit,
  • Sicherheit des Sitzes,
  • Haltbarkeit.

Auf Baustellen kommen zwei Helm-Arten zum Einsatz. Der Industrieschutzhelm nach DIN EN 397 ist der gängige Bauhelm, außerdem ist der Helm nach DIN EN 14052 gebräuchlich. Welche Art von Helm infrage kommt, richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung.
Auch die Form der Helmschale kann wichtig sein. Helme mit einem breiten Rand bieten zusätzlich einen Witterungsschutz. Sie haben typischerweise einen umlaufenden Rand mit Regenrinne und Nackenteil. Auch ein größerer Schirm verbessert den Wetterschutz.
Je nach Arbeitssituation können zusätzliche Schutzelemente vorhanden sein. So gibt es auch Helme mit einstellbarem Visier, integriertem Gehör- und/oder Sichtschutz.

Das Material des Schutzhelms

Für die sichere Stoßdämpfung, den Schutz vor äußeren Einflüssen und eine gute Durchdringungsfestigkeit ist ein solides Material nötig. Die Helme bestehen zumeist aus thermoplastischen oder duroplastischen Kunststoffen. Thermoplastische Materialien sind beispielsweise Polyethylen oder Polypropylen. Bei duroplastischen Kunststoffen handelt es sich um Phenol-Formaldehyd-Harz oder um Polyesterharz. Um die Stabilität zu optimieren, verwenden einige Hersteller ein robustes Basismaterial mit Glasfaserverstärkung.
Abhängig von der Arbeitsumgebung müssen einige Helme schwierige Anforderungen aushalten. Zu diesem Zweck haben sie zum Beispiel eine elektrische Isolierung, einen Hitzeschutz oder auch einen Spritzschutz.

Welche Farbe sollte der Bauhelm haben?

Auf den ersten Blick scheint die Frage nach der Farbe des Helms unwichtig zu sein. Doch in einigen Gewerken können Farbunterschiede relevant sein. Die meisten Bauhelme sind gelb. Wenn der Vorarbeiter einen Helm in Rot oder Orange trägt, ist er besser zu erkennen. Besucher erhalten oft weiße Helme. Grüne Helme sind vor allem im Gartenbau zu sehen.

Wie lange halten Helme?

Wann muss man die Helme austauschen? Die Hersteller geben eine begrenzte Gebrauchsdauer für die Schutzhelme an, die man unbedingt beachten sollte. Dafür gibt es auch eine spezielle Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Diese beinhaltet folgende Fristen:

  • Thermoplastische Helme halten bis zu vier Jahre,
  • Duroplastische Helme halten bis zu acht Jahre.

Bei starken Belastungen kann es schon früher zu Beschädigungen kommen. Dann ist ein Austausch erforderlich.

Wie erkennt man Schäden?

Durch heftige Stöße, starke Witterungseinflüsse und andere Belastungen können sichtbare Beschädigungen auftreten. In diesem Fall ist ein sofortiger Austausch nötig, denn wenn das Material leidet, lassen auch die Schutzeigenschaften nach. Darum sollte man die Bauhelme regelmäßig auf Schäden oder Materialermüdung kontrollieren.

Mithilfe eines Knacktests lässt sich feststellen, ob das Material spröde und brüchig wird. Bei diesem Test drückt man die Helmschale an den Seiten leicht ein und hält das Ohr direkt an die Schale. Wenn ein Knistern oder Knackgeräusche zu hören sind, weist das auf ein sprödes Material hin. So ein Helm bietet nicht mehr den nötigen Schutz vor Schlägen und Stößen, darf also nicht mehr verwendet werden. Der Knacktest liefert somit einen wichtigen Hinweis auf Materialermüdung, auch wenn es sich nur um eine einfache Methode handelt.

Gibt es Ausnahmen von der Tragepflicht?

Wer vom Helm Kopfschmerzen bekommt, ist deshalb noch nicht von der Helmpflicht befreit. Auch ein ärztliches Attest erlaubt keine Ausnahme. In einem solchen Fall sollte man mit seinem Arbeitgeber sprechen, um eine Lösung zu finden. Ein anderer Helm oder eine bessere Passform verringern die Probleme. Vielleicht hilft es, einen leichteren Schutzhelm oder ein anderes Verschlusssystem auszuwählen. Im Vergleich zum einrastenden Verschluss ist ein Drehsystem oft angenehmer, denn es erlaubt eine stufenlose Anpassung. Ein Schweißleder kann ebenfalls sinnvoll sein, um den Tragekomfort zu verbessern.

Nur in Ausnahmefällen kann man von der Tragepflicht befreit werden, und zwar, wenn gesundheitliche Gründe dagegensprechen. Allerdings gelten hierfür strenge Voraussetzungen. Um die gesundheitlichen Probleme nachzuweisen, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. In dieser Bescheinigung muss die ausdrückliche Bestätigung enthalten sein, dass der Antragsteller zwingend von der Helmtragepflicht befreit werden muss. Die ärztliche Bescheinigung muss auch die voraussichtliche Dauer des Hinderungsgrundes enthalten, denn die Ausnahmegenehmigung braucht grundsätzlich eine Befristung. Unbefristete Genehmigungen sind nur im Zusammenhang mit einem attestierten Zustand ohne Aussicht auf Besserung zulässig.
Wenn eine andere Möglichkeit besteht, die Hinderungsgründe zu beseitigen, ist diese der Befreiung von der Helmpflicht vorzuziehen. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Spezialanfertigung handeln.

Wie wird die Einhaltung kontrolliert?

In Deutschland findet eine duale Kontrolle der Helmpflicht-Einhaltung statt. Das heißt, dass die Berufsgenossenschaft Bau sowie die Landesämter für Arbeitsschutz unterwegs sind, um unangekündigt Prüfungen auf den Baustellen durchzuführen. Bei Verstößen gegen die Helmpflicht – wenn die Helme gar nicht oder unsachgemäß getragen werden – können hohe Bußgelder anfallen.

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