Bald könnte es eine Mindestausbildungsvergütung geben

Mindestlohn in der Ausbildung? Infos zur Mindestausbildungsvergütung

Letzte Aktualisierung am 3. März 2020 von

Seit 1. Januar 2020 gibt es eine Mindestausbildungsvergütung, die sich vom gesetzlichen Mindestlohn für Arbeitnehmer stark unterscheidet. Gerade für Handwerksbetriebe und Azubis ist es wichtig, sich über die Änderungen rechtzeitig zu informieren. Wir haben alles wichtige zusammengefasst:

Die wichtigsten Details zur Mindestausbildungsvergütung:

  • Mindestvergütung von 515 € im ersten Lehrjahr
  • Gilt nur für neue Ausbildungsverträge ab 01.01.2020
  • Erhöht sich um 18 % im zweiten und 35 % im dritten Lehrjahr
  • Gilt nicht für bestehende Ausbildungsverträge und Betriebe mit Tarifbindung
  • Mindestvergütung wird jährlich erhöht (ähnlich wie beim Mindestlohn)

Gibt es nicht schon einen Mindestlohn?

Das stimmt, aber der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für Arbeitnehmer. Auszubildende können in den ersten Ausbildungsjahren nur in seltenen Fällen die gleiche Arbeit machen, die ein voll ausgebildeter Arbeitnehmer übernehmen kann. Daher erhalten sie offiziell auch keinen Lohn, sondern eine Ausbildungsvergütung. Ausbildungsbetriebe müssen sich also bei der Bezahlung der Azubis nicht an den bundesweiten Mindestlohn von 9,35 Euro halten. Auch in Zukunft wird es in der Ausbildung also keinen Mindestlohn geben, sondern eine Mindestvergütung.

Jetzt lukrative Aufträge finden!

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung?

erstes Lehrjahr zweites Lehrjahr (+ 18 %) drittes Lehrjahr (+ 35 %)
ab 2020515 €607 €695 €
ab 2021550 €649 €743 €
ab 2022585 €690 €790 €
ab 2023620 €732 €837 €
Höhe der Mindestausbildungsvergütung von 2020 bis 2023

Während in den anfänglichen Vorschlägen von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek von 504 Euro und einer jährlichen Steigerung von fünf Prozent die Rede war, ist die jetzt geplante Steigerung höher. Zum zweiten Lehrjahr steigt die Ausbildungsvergütung um 18 Prozent und zum dritten um 35 Prozent. Bei längeren Ausbildungen steigt die Vergütung zum vierten Lehjahr um 40 Prozent. Das diene dazu, dem steigenden Beitrag Auszubildender zur betrieblichen Wertschöpfung spürbar Rechnung zu tragen, so Karliczek.

Nicht alle waren mit der ursprünglich geplanten Höhe zufrieden: Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hielt die Mindestvergütung zuerst gar nicht für nötig. Ausbildungsvergütungen sollten wie bisher von den Tarifvertragsparteien festgelegt werden. Der ZDH wollte ursprünglich auch, dass eine Übergangszeit von drei Jahren den Betrieben mehr Zeit gibt und bestehende Tarifverträge Vorrang genießen. Auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände hielt den ursprünglich geplanten Betrag für zu hoch und hat sich im März 2019 noch für eine Mindestvergütung von 435 Euro pro Monat eingesetzt.

Der Deutsche Gewerkschaftbund sieht das jedoch ganz anders und forderte in einem Eckpunktepapier Anfang 2019 eine Vergütung von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung. Für 2018 wäre das eine Vergütung von 660 Euro im ersten Lehrjahr gewesen. 52 Prozent der Handwerksbetriebe zahlen ihren Azubis im ersten Lehrjahr weniger.

Wie wirkt sich die Mindestausbildungsvergütung auf das Handwerk aus?

Laut einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) müssten nur elf Prozent der deutschen Betriebe ihren Auszubildenden bei einer Mindestvergütung von 500 € mehr zahlen. Im Handwerk wären es jedoch schon 19 Prozent und auch die kleinsten Betriebe (bis neun Personen) wären stärker betroffen: 17 Prozent von ihnen müssten die Vergütung ihrer Azubis erhöhen.

Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit verdienten Ende 2017 ungefähr sieben Prozent aller Auszubildenden weniger als 500 Euro im Monat. Es wird insgesamt also nur eine kleiner Teil der Betriebe betroffen sein. Auch wenn sich ZDH und Arbeitgeberverbände gegen die Mindestausbildungsvergütung aussprechen, könnte sie für Ausbildungsbetriebe sogar nützlich sein. Ungefähr ein Viertel der Ausbildungsverträge werden vorzeitig aufgelöst. Für beide Seiten, Betriebe und Azubis, bedeutet das einen Verlust von Zeit, Ressourcen und Geld. 2018 hat die Gewerkschaft ver.di Auszubildende gefragt, was ihnen bei der Wahl des Ausbildungsplatzes am wichtigsten war. Immerhin 19 Prozent haben “gute Bezahlung und materielle Sicherheit angegeben”, auch wenn 51 Prozent Spaß im Beruf und Möglichkeit für Selbstverwirklichung wichtiger ist. Wenn Betriebe ihren Auszubildenden also ein bisschen mehr zahlen, können sie die Ausbildung im Handwerk attraktiver machen, Abbrüchen vorbeugen und die Loyalität der Azubis steigern. Langfristig spart der Betrieb dadurch Geld.

Eine zu hohe Mindestausbildungsvergütung kann aber auch dazu führen, dass weniger Betriebe ausbilden. Die Studie des BIBB hat auch ausgerechnet, wie sich verschiedene Höhen der Mindestausbildungsvergütung auf die Nettokosten der Betriebe auswirken könnten. Aktuell kostet die Ausbildung eines Azubis Handwerksbetriebe im Durchschnitt 7.246 Euro pro Jahr. Bei einer Mindestvergütung von 500 Euro würden sich die Nettokosten pro Jahr und Azubi auf 7.467 Euro erhöhen. Bei einer Mindestvergütung von 650 Euro würden die Nettokosten auf 8.070 Euro steigen. Während die vorgeschlagenen 515 Euro sich also kaum auf die Ausbildungszahlen auswirken dürften, werden einige kleinere Betriebe bei den geplanten Erhöhungen ab 2021 wahrscheinlich nicht mehr ausbilden.

Jetzt lukrative Aufträge finden!

Bildquelle: Karin & Uwe Annas/stock.adobe.com

Artikel teilen:

Aufträge gesucht? Jetzt Mitglied werden

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen