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Photovoltaik – was ändert sich 2024 beim Betrieb von Balkonkraftwerken?

Titelbild von hdwh auf Pixabay

Der fortschreitende Klimawandel und die Aussetzung russischer Gaslieferungen setzten sowohl die Europäische Union (EU) als auch die Bundesregierung in Zugzwang. Um die sichere Energieversorgung zu gewährleisten, setzen daher immer mehr Länder ihre Hoffnung auf Photovoltaik.

In Deutschland wird das an der sogenannten Solarstrategie deutlich, die aufzeigt, dass der flächendeckende Ausbau von PV mit allen zur Verfügung stehenden Instrumenten vorangetrieben wird. So steht mit dem Solarpaket 1 ein Gesetzesentwurf kurz vor der Umsetzung, der eigentlich noch vor Weihnachten letzten Jahres verabschiedet werden sollte. Aufgrund der Kontroversen rund um den Bundeshaushalt 2024 musste das Vorhaben allerdings auf Ende Februar 2024 verschoben werden. 

Solarpaket 1 betrifft Erleichterungen bei der gemeinschaftlichen Nutzung von PV-Anlagen und die Ausweisung weiterer Flächen für Solarfarmen. Außerdem werden bürokratische Vereinfachungen in Aussicht gestellt. Vor allem jedoch wird der Betrieb von Balkonkraftwerken entscheidend erleichtert.

Was genau ist ein Balkonkraftwerk?

Unter einem Balkonkraftwerk wird eine Mini-PV-Anlage verstanden, die ohne großen administrativen Aufwand und mit geringem handwerklichem Know-how installiert werden kann. Eine sogenannte Stecker-Solaranlage, so lautet die umgangssprachliche Bezeichnung, liefert unter der Verwendung modernster Technologie verlässlich sauberen und kostenlosen Strom für den Eigenbedarf, wie das Testsieger-Balkonkraftwerk eindrucksvoll bestätigt.

Ein Balkonkraftwerk wird steckerfertig geliefert und besteht üblicherweise aus bis zu vier Modulen aus Silizium und einem Wechselrichter. Die Module fangen die Sonnenstrahlen auf und produzieren Gleichstrom. Der Wechselrichter dient als Kontrolleinheit und wandelt den Gleichstrom in Wechselstrom um, der alle marktüblichen Elektrogeräte antreibt. 

Wird ein Balkonkraftwerk gemäß der Herstellerangaben installiert, wird es über ein herkömmliches Stromkabel mit dem Hausnetz verbunden. Der Stromzähler läuft langsamer und die Stromrechnung am Monatsende senkt sich spürbar. Mit der massenhaften Einführung von Balkonkraftwerken können endlich auch Mieter und Verbraucher ohne eigenes Dach an der Energiewende teilhaben.

Wo kann ein Balkonkraftwerk aufgestellt werden?

Ein Balkonkraftwerk ist vielseitig verwendbar und der Standort ist nicht auf das Balkongeländer beschränkt. Es eignet sich zudem für die Hausfassade, die Verandaüberdachung, einen sonnigen Fleck im Garten, den Gartenzaun oder das Garagendach

Es sollte der Standort mit der meisten Sonneneinstrahlung gewählt werden, wobei darauf zu achten ist, dass kein Schatten von Hauswänden, Bäumen oder Satellitenschüsseln auf die Module fällt.

Was ist bei der Standortwahl zu beachten?

Auch der Ausrichtung der Module ist Aufmerksamkeit zu schenken. In unseren Breiten ist es sinnvoll, wenn die Paneele gen Süden blicken und einen Neigungswinkel von 30° aufweisen. In Haushalten, deren Bewohner tagsüber abwesend sind, ist es sinnvoll, jeweils zwei Module nach Osten und nach Westen auszurichten.

Welche Erleichterungen treten 2024 in Kraft?

Schon nach der derzeit gültigen Gesetzeslage boomt hierzulande der Absatz von Balkonkraftwerken. Bis Ende 2023 wurden rund 250.000 Anlagen installiert. Angesichts der Millionen Haushalte, die noch nicht über den Vorzug selbst generierten, nachhaltigen und günstigen Strom verfügen, werden nun weitere Maßnahmen erlassen, damit sich die flächenmäßige Verbreitung von Balkonkraftwerken beschleunigt.

Schon Anfang 2023 wurde die Mehrwertsteuer für alle PV-Produkte und die daran geknüpften Dienstleistungen auf null gesetzt. Für dieses Jahr sind weitere umfassende Erleichterungen vorgesehen.

Vereinfachtes Anmeldeverfahren

Eine wichtige Maßnahme betrifft die bürokratischen Hürden. Bisher muss ein Balkonkraftwerk doppelt angemeldet werden. So ist ein Eintrag ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur notwendig. Obendrein ist eine Registrierung beim regionalen Versorger vorgeschrieben. 

Zukünftig entfällt die Anmeldung beim Versorgungsunternehmen. Der Eintrag bei der Bundesnetzagentur kann online erledigt werden und nimmt nur einige wenige Minuten am Computer in Anspruch.

Vereinfachte Vorgaben für Mieter

Mit dem neuen Gesetz werden Balkonkraftwerke in den Katalog privilegierter Maßnahmen sowohl im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgenommen. 

Dadurch wird das Recht der Mieter auf Installation verbrieft und mögliche Einwände seitens des Vermieters unwirksam. Es empfiehlt sich allerdings, den Vermieter vorab zu informieren, um Konflikte zu vermeiden. 

Leistungssteigerung

Bei PV-Anlagen ist es ratsam, die Modulleistung größer zu dimensionieren als der eigentlich zu erwartende Ertrag. Dann werden auch bei schlechtem Wetter hohe Produktionsmengen erzielt. Künftig darf die Modulleistung bei Balkonkraftwerken 2.000 Watt erreichen. Bisher regelt der Wechselrichter die Einspeisung bei 600 Watt/Peak (Wp) ab, um eine Überlastung des Hausnetzes zu vermeiden. Zukünftig sind Wechselrichter erlaubt, die die Leistung erst bei 800 Wp drosseln. Dieser Wert gilt als Standard innerhalb der EU.

Verbraucher, die schon über ein Balkonkraftwerk sauberen und billigen Strom beziehen und über einen WLAN-fähigen Wechselrichter verfügen, müssen diesen nur updaten. Ansonsten ist ein Austausch des Wechselrichters zu empfehlen, besonders dann, wenn das Gerät schon fünf Jahre oder länger in Betrieb ist. Als Alternative kann zur Überbrückung ein Wechselrichter mit 200 Watt Leistung angeschafft werden, um diesen an die Anlage anzuschließen.

Vorerst kein Austausch rückwärts laufender Zähler

Balkonkraftwerke sind nicht dazu gedacht, überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. In der Regel ist der Ertrag auch nur ausreichend, um den Haushalt bis zu einem gewissen Prozentsatz mit sauberem Strom zu versorgen. Trotzdem ist es möglich, dass temporäre Überschüsse entstehen, die dann vergütungsfrei ins öffentliche Versorgungsnetz fließen. Wer diese auffangen und nutzen möchte, kann eine Speicherlösung integrieren.

Herkömmliche Ferraris-Zähler, wie sie in vielen Bestandsimmobilien verbaut sind, laufen bei Balkonkraftwerken ohne Speicher dann verbotenerweise rückwärts. Daher besteht der Gesetzgeber darauf, dass diese Zähler auf Kosten der regionalen Versorger durch moderne Zähler mit Rücklaufsperre ausgetauscht werden. Vorher darf eine Mini-PV-Anlage nicht in Betrieb genommen werden.

Aufgrund der sehr großen Nachfrage und wegen fehlenden Fachpersonals kommen die Versorgungsunternehmen dieser Aufgabe nicht mehr zeitnah nach. Es entstehen teils monatelange Wartezeiten, in denen die Anlage zwar installiert und funktionstüchtig ist, jedoch nicht in Betrieb genommen werden darf. Solarpaket 1 stellt ausdrücklich fest, dass die Anlagen zukünftig bis auf Weiteres auch mit den alten, rückwärts drehenden Zählern in Betrieb genommen werden dürfen.

Einfacher und günstiger Schuko-Stecker erlaubt

Diese Maßnahme als Bestandteil der Solarstrategie wurde schon weitestgehend umgesetzt. Der Hintergrund ist jedoch erklärungsbedürftig, hätte der Betrieb von Balkonkraftwerken doch schon viel früher eine weite Verbreitung finden können. 

Jahrelang bestand der einflussreiche Verband für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) auf der Verwendung einer Wieland-Steckdose, um eine Mini-PV-Anlage mit dem Hausnetz zu verbinden. Diese ist relativ teuer und es muss ein Fachbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Die damit verbundenen Kosten beschneiden die Rendite eines Balkonkraftwerks erheblich. 

Vor einiger Zeit hat der VDE eingelenkt und somit ist es möglich, die Anlage mittels eines einfachen und günstigen Schuko-Steckers mit dem Hausnetz zu verbinden. Im Gesetz wird die günstige Lösung ausdrücklich erlaubt.

Balkonkraftwerke sind keine Bauprodukte mehr

Im Sinne einer schnelleren Verbreitung von Balkonkraftwerken ist auch eine Klarstellung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zu interpretieren. Dieses verlautbarte Ende 2023, dass Stecker-Solaranlagen nicht mehr als Bauprodukte eingestuft werden. 

Diese Änderung betrifft vornehmlich Verbraucher, die zukünftig mit einem Balkonkraftwerk Strom produzieren möchten. Im Resultat bedeutet diese Modifikation, dass die Anlagen auch in einer Höhe, die vier Meter überschreitet, angebracht werden können. Obendrein entfällt die Beschränkung auf Module, die weniger als zwei Quadratmeter Fläche in Anspruch nehmen, sodass künftig auch XXL-Module in einem Balkonkraftwerk Verwendung finden.

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