Weißer Transporter fährt schnell über eine Straße

LKW-Maut – Was ändert sich 2024 für Handwerker?

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Am 1. Dezember ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die für einen Anstieg der LKW-Maut sorgt. Was genau das für dich als Handwerker bedeutet und wie sich die Maut für LKW zum Stichtag geändert hat, das fassen wir an dieser Stelle zusammen.

Was ändert sich bei der LKW-Maut?

Bereits seit dem 1. Dezember 2023 gilt die neue Maut-Pflicht, die vom Bundesrat und Bundestag beschlossen wurde. Zusätzlich zur bereits vorhandenen LKW-Maut wird seitdem eine so genannte CO2-Komponente fällig. Sie bemisst sich an der Schadstoffklasse und CO2-Emissionsklasse des genutzten Fahrzeugs. Die genaue Höhe des Zuschlags kann einer Tabelle des Bundesverkehrsministeriums entnommen werden. Abgerechnet wird der Zuschlag ebenfalls pro gefahrenem Kilometer.

Eine weitere, bereits beschlossene Änderung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt die neue Maut nicht mehr nur für LKW mit mehr als 7,5 Tonnen. Auch Fahrzeuge mit einer Gesamtlast von 3,5 bis 7,5 Tonnen sind ab Juli 2024 von der Mautpflicht betroffen. Allerdings gilt hier eine wichtige Ausnahme. Werden LKW mit 3,5 bis 7,5 Tonnen von Handwerksbetrieben oder Betrieben mit handwerksähnlicher Tätigkeit genutzt, sind sie von der neuen Mautpflicht ausgenommen.

Was bedeutet die neue LKW-Maut für Handwerker?

Für dich als Handwerker ändert sich folglich bei der neuen LKW-Maut nichts. Du gehörst mit deinem Betrieb zu den Ausnahmefällen und bist auch weiterhin von der Maut-Pflicht befreit. Trotzdem wird sich die Erhöhung der LKW-Maut indirekt auch auf Handwerksbetriebe auswirken. Höhere Transportkosten für Baumaterial und Handwerksmaterial werden sich wahrscheinlich perspektivisch in steigenden Preisen im Fachhandel niederschlagen.

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