Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von
Im Gegensatz zu Selbstständigen profitieren Angestellte von vielen staatlichen Absicherungsmöglichkeiten. Ein Beispiel dafür ist die gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Doch auch Selbstständige können sie unter bestimmten Bedingungen nutzen, um sich für den Fall einer Insolvenz abzusichern. Was muss man dafür tun und ist das überhaupt sinnvoll?
Vorteile
- Staatliche Absicherung für den Fall einer Insolvenz
- Für Gründer in den ersten zwei Jahren sehr günstig
- Schützt unerfahrene Gründer mit guter Ausbildung sehr gut
Nachteile
- Regulärer Austritt ist erst nach fünf Jahren zulässig
- Höhe der Auszahlung kann sich nach der Ausbildung richten
Voraussetzungen
- Selbstständige Tätigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich
- Kann nur innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden
- Sie müssen innerhalb der letzten 24 Monate mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben
- Freiwillige Versicherung ist auch möglich, wenn Sie unmittelbar vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld bekommen haben
Höhe der Beitragszahlung
Der reguläre Beitragssatz liegt 2020 bei 2,4 Prozent. Für die aktuellen Bezugsgrößen macht das einen monatlichen Beitrag von 76,44 Euro (Westdeutschland) oder 72,24 Euro (Ostdeutschland). Gründer zahlen ab dem Zeitpunkt der Gründung bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres nur die Hälfte.
Die Bezugsgrößen liegen aktuell bei 3.185 Euro (Westdeutschland) und 3.010 Euro (Ostdeutschland. Es handelt sich dabei um das Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag. Sie werden jedes Kalenderjahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu berechnet.
Höhe des Arbeitslosengelds bei Selbstständigkeit
Die Höhe des Arbeitslosengelds liegt auch bei Selbstständigen bei 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens aus versicherungspflichtiger Arbeit. Mit Kindern sind es 67 Prozent.
Haben Sie in den letzten zwei Jahren aber nicht mindestens 150 Tage Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtiger Arbeit erhalten, wird ein fiktives Arbeitsentgelt über sogenannte Qualifikationsgruppen festgelegt. Es richtet sich nach der nötigen Ausbildung für die letzte ausgeübte Beschäftigung, der Steuerklasse und den Kindern. Für kinderlose Selbstständige mit Steuerklasse III liegt die Höhe 2020 bei:
- Hoch-/Fachhochschule: 1624,50 €
- Fachschule/Meister: 1405,50 €
- Abgeschlossener Ausbildungsberuf : 1177,50 €
- Keine Ausbildung: 917,40 €
Bei längerer geplanter Selbstständigkeit lohnt es sich, die Entscheidung nach Ihrer bisherigen Ausbildung zu richten. Trotzdem sollten Sie natürlich auch als Meister oder mit abgeschlossenem Studium die Alternativen betrachten und gut durchrechnen, ob sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Ihrem persönlichen Fall lohnt.
Alternativen zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
Was tun, wenn einem die Bedingungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung nicht zusagen? Welche Alternativen hat man? Eine private Arbeitslosenversicherung ist keine Alternative, denn sie ist nur für Arbeitnehmer verfügbar und setzt eine betriebsbedingte Kündigung voraus. Es gibt jedoch andere Möglichkeiten für Selbstständige, zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung. Da für Selbstständige kein Risiko einer Kündigung besteht, gehört eine verschlechterte Gesundheit und damit einhergehende Erwerbsminderung zu den größten möglichen Risiken – vor allem bei handwerklichen Berufen.
Als weitere Möglichkeit bleibt natürlich auch der Vermögensaufbau. Läuft das Geschäft gut, können Sie Geld zurücklegen und/oder möglichst risikoarm wie gewinnbringend anlegen. Damit sorgen Sie für das Alter vor und schützen sich gleichzeitig vor Zeiten, in denen Sie weniger Aufträge finden.
Bild: Thomas Aumann / stock.adobe.com