Letzte Aktualisierung am 27. November 2019 von Mika Lehmann
Sollte man durch einen Unfall oder Krankheit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeitsfähig sein, kann man die Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese Möglichkeit haben nicht nur Angestellte, sondern auch selbstständige Handwerker und andere Selbstständige, die genug Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Welche Möglichkeiten gibt es bei Erwerbsminderung?
Bei der Erwerbsminderung gibt es verschiedene Ausprägungen. Wenn man auch weiterhin mindestens drei und weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, ist eine teilweise Erwerbsminderung möglich. Sollte man weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können, handelt es sich um eine volle Erwerbsminderung.
Arbeitsvermögen zwischen drei und sechs Stunden pro Tag → teilweise Erwerbsminderung
Arbeitsvermögen weniger als drei Stunden pro Tag → volle Erwerbsminderung
Voraussetzungen für die Erwerbsminderung
- Arbeitsunfähigkeit muss von mindestens einem Arzt bescheinigt werden
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung seit mindestens fünf Jahren vor der Antragstellung → auch Eltern- und Pflegezeiten zählen dazu!
- In mindestens drei der fünf Jahren wurden Beiträge gezahlt
Besonders die letzten beiden Punkte können für Selbstständige schwierig sein, weil es nur für wenige selbstständige Berufe eine Sozialversicherungspflicht gibt. Wenn man nicht zu diesen Berufen gehört und sich Sorgen um die eigene Erwerbsfähigkeit macht, sollte man freiwillig in den oben genannten Zeiträumen in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen.
Für diese Berufsgruppen gibt es eine gesetzliche Sozialversicherungspflicht
- Handwerker in einem Gewerbe mit Meisterpflicht
- Lehrer, die mehr als 450 Euro pro Monat verdienen
- Dazu zählen auch Trainer, Coaches, Musik- und Nachhilfelehrer
- Erzieher und Tagesmütter, die mit Kindern arbeiten
- Pflegekräfte / Hebammen
- Seelotsen
- Künstler und Musiker
- Autoren, Schriftsteller und Herausgeber
Tipp: Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ist es wichtig, dass das Krankheitsbild sehr gut dokumentiert wurde. Es kann sich auch lohnen, sich die Dokumentation von den behandelnden Ärzten schicken zu lassen. Damit behält man als Patient auch bei komplexen Krankheitsbildern leichter den Überblick.
Freiwillige Versicherung als Selbstständiger
Wenn Sie nicht zu einer selbstständigen Berufsgruppe mit Sozialversicherungspflicht gehören, kann man trotzdem freiwillig einzahlen. Die Einzahlung in die Deutsche Rentenversicherung eignet sich besonders für Selbstständige, die in der Vergangenheit schon Rentenpunkte durch eine feste Anstellung oder Elternzeit gesammelt haben, aber noch nicht die nötigen fünf Jahre eingezahlt haben. Wenn man regelmäßig freiwillig einzahlt, kann man die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen, die normale Angestellte auch nutzen können:
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Reha- und Kurangebote
- Witwen- und Waisenrente
Als Selbstständiger hat man zwar sehr viele Freiheiten bei der Einzahlung, aber man sollte trotzdem auf die richtige Höhe und regelmäßige Zahlungen achten. Macht man dabei Fehler, kann der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wegfallen!
Alternativen zur Erwerbsminderungsrente
Die bekannteste Alternative zur Erwerbsminderungsrente ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Gegensatz zur Erwerbsminderungsrente spielt es keine Rolle, ob der Beruf nur vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Beiträge können als Vorsorgeleistungen von der Steuer abgesetzt werden.
Private Anbieter haben jedoch das Recht, Berufsgruppen mit einem hohen Erkrankungsrisiko abzulehnen. Dazu zählen zum Beispiel Handwerker oder Krankenpfleger oder Menschen mit bekannten Vorerkrankungen. Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung muss die Dokumentation des Krankheitsverlaufs beim Arzt detailliert aufgeführt sein, denn auch hier besteht der Anspruch nur, wenn behandelnde Ärzte die Krankheit auch bestätigen können.
Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet?
Nein, keine Sorge. Es ist möglich, die volle Erwerbsminderungsrente und die Auszahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird aber auf die Grundsicherung angerechnet.
Erwerbsminderungsrente beantragen
Die Erwerbsminderungsrente kann man beantragen, sobald eine längere Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Das entsprechende Formular findet man auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Widerspruch und Klage bei Ablehnung
Die Deutsche Rentenversicherung hat im Jahr 2017 43 der Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Trotzdem ist das kein Grund zum Verzweifeln, denn eine Ablehnung heißt nicht gleich, dass die Gutachter auch im Recht sind! Lesen Sie sich den Ablehnungsbescheid also möglichst bald nach Erhalt durch und machen Sie sich Notizen bei auffälligen Unstimmigkeiten. Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen. Dort muss genau begründet werden, warum doch ein Anspruch auf die Rente besteht. Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird dann wieder geprüft und man erhält einen Widerspruchsbescheid. Falls dann wieder eine Ablehnung kommt bleibt noch die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.
Auszahlung und Höhe der Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente wird erst ausbezahlt, wenn man keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und auch kein Krankengeld von der Krankenkasse mehr bekommt. Ersteres ist bei Selbstständigen zwar sowieso nicht der Fall, aber Krankengeld wird auch bei privaten Krankenversicherung ausgezahlt. Der Zeitraum der Auszahlung hängt vom gewählten Tarif ab. 2017 lag die durchschnittliche Höhe der Bezüge bei 754 Euro für volle Erwerbsminderung und 412 Euro bei teilweiser Erwerbsminderung. Für die Berechnung ihrer persönlichen Höhe hilft die Renteninformation, die die Deutsche Rentenversicherung einmal pro Jahr zuschickt.
Da es sich bei der Erwerbsminderungsrente wie bei der normalen Altersrente um einen vorzeitigen Renteneintritt handelt, verringert sie sich um einen individuellen Abschlag. Jeder Monat vor der Altersgrenze von derzeit 63 Jahren kostet 0,3 Prozentpunkte und insgesamt maximal 10,8 Prozent. Diese 10,8 Prozent erreicht man nach drei Jahren Rente. Die Altersgrenze wird bis 2024 schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
Erneuerung der Erwerbsminderungsrente und Übergang zur Altersrente
Auch wenn die Erwerbsminderung anerkannt wird, erhält man nicht automatisch eine lebenslange Erwerbsminderungsrente. Es muss regelmäßig überprüft werden, ob sich der Gesundheitszustand verbessert hat. Für gewöhnlich ist dafür alle drei Jahre ein Folgeantrag mit aktuellem medizinischen Gutachten nötig. Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente ist auch möglich: Entweder, weil die Ärzte der Meinung sind, dass eine Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann, oder nach neun Jahren der befristeten Erwerbsminderungsrente. Diese wird dann bis zum Eintritt der Altersrente ausgezahlt.
Bildquelle: agenturfotografin / stock.adobe.com
Ich finde es gut , das Absichern bei Erwerbsminderung . Doch sollte diese Leistung nicht die Unfallversicherung übernehmen ? Das Berufsbild ist doch nur in einem Arbeitsverhältnis möglich . Das zur Erwerbsminderung führt . Auch der Selbständig bezahlt in dieser Unfallversicherung ein . Das die Allgemeinheit in einer Rentenversicherung diese Erwerbsminderung Rente bezahlen soll ,ist nicht gerecht . Weil auch dann im Alter die Altenrente ausbezahlt wird . Die oftmals viel geringer ausfällt als die Erwerbsminderung Rente .
Ich habe persönlich diese Erwerbsminderung Rente nicht in Anspruch genommen ,weil die Ärzteschaft da mal mich nicht aufgeklärt hat . Nach eine Körperbehinderung ,bin ich sofort wieder arbeiten gegangen . Als Selbständiger Handwerksmeister hatte ich keine Wahl und Heute leide ich an den Folgen dieser Krankheit . Nur jetzt ist es zuspät , eine Mini Rente trotz Beitragszahlungen ist jetzt die Folge , die Rentenversicherung ist doch nicht Schuld . Es ist die Gesetzgebung die das Zulässt . Nur auf Antrag gibt es Geld von so eine Versicherung .