Brückentage sind bei Angestellten sehr beliebt.

Urlaubsplanung: Kein Streit um Brückentage unter Mitarbeitern

Bild: Ingo Bartussek / stock.adobe.com

In Deutschland hat das Jahr 2022 etwa bis zu 19 gesetzliche Feiertage. In Bezug auf die Urlaubsplanung sind Feiertage eine gute Gelegenheit möglichst viel Freizeit zu bekommen, ohne viele Urlaubstage zu opfern. Bis zu 39 Brückentage können damit in diesem Jahr auf uns zukommen. Und die wollen viele Arbeitnehmer nutzen, wenn sie ihren Urlaub planen. Mitunter kann das sogar zu Streit unter Kollegen führen, wenn diese dieselben Brückentage favorisieren. 

Info: Nicht alle Feiertage gelten für jedes Bundesland. 39 Brückentage beziehen sich auf die Gesamtzahl der Feiertage aller deutschen Bundesländer. 

Wie Feier- und Brückentage im Jahr 2022 fallen und was man als Arbeitgeber tun kann, um Streit um Brückentage bei der Jahresurlaubsplanung zu vermeiden, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Feier- und Brückentage im Jahr 2022

FeiertagDatumBrückentageFeiertag in diesen Bundesländern
NeujahrSamstag, 01.01.2022bundesweit
Heilige
Drei Könige
Donnerstag,
06.01.2022
1 Brückentag
(07.01.2022)
Baden-Württemberg
Bayern
Sachsen-Anhalt
Internationaler
Frauentag
Dienstag,
08.03.2022
1 Brückentag (07.03.2022)Berlin
KarfreitagFreitag,
15.04.2022
4 Brückentage
(11. – 14.04.2022)
bundesweit
Oster-
sonntag
Sonntag,
17.04.2022
Brandenburg
Oster-
montag
Montag, 
18.04.2022
4 Brückentage
(19.-22.04.2022)
bundesweit
Tag der
Arbeit
Sonntag,
01.05.2022
bundesweit
Christi
Himmelfahrt
Donnerstag, 
26.05.2022
1 Brückentag
(27.05.2022)
bundesweit
Pfingst-
sonntag
Sonntag,
05.06.2022
Brandenburg
Pfingst-
montag
Montag, 
06.06.2022
4 Brückentage
(07. – 10.06.2022)
bundesweit
FronleichnamDonnerstag,
16.06.2022
1 Brückentag
(17.06.2022)
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Mariä
Himmelfahrt
Montag,
15.08.2022
4 Brückentage
(16. – 19.06.2022)
Bayern
Saarland
Welt-
kindertag
Dienstag,
20.09.2022
1 Brückentag
(19.09.2022)
Thüringen
Tag der
Deutschen
Einheit
Montag,
03.10.2022
4 Brückentage
(04. – 07.10.2022)
bundesweit
Reformations-
tag
Montag,
31.10.2022
4 Brückentage
(01. – 04.11.2022)
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Aller-
heiligen
Dienstag, 
01.11.2022
4 Brückentage
(31.10. & 02. – 04.11.2022)
Baden-Württemberg
Bayern
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Buß- und
Bettag
Mittwoch, 
16.11.2022
2 Brückentage
(17. & 28.11.2022)
Sachsen
Weihnachts-
feiertage
Sonntag, 25.12.2022
&
Montag, 26.12.2022
4 Brückentage
(27. – 30.12.2022)
bundesweit

Feiertage für die optimale Urlaubsplanung nutzen

Wirft man einen Blick auf die Feiertage des Jahres 2022, fällt auf, dass diese in diesem Jahr wieder etwas besser liegen als in den letzten Jahren. Einige Feiertage entfallen leider trotzdem noch auf das Wochenende und bescheren somit keine zusätzliche Freizeit. 

Will man seinen Urlaub clever planen, dürften die verbleibenden Feiertage und die damit verbundenen Brückentage also durchaus interessant sein. Über Ostern beispielsweise kann man mit 8 Urlaubstagen 16 freie Tage haben. Auch dank Feiertagen wie beispielsweise Christi Himmelfahrt oder Fronleichnam lassen sich verlängerte Wochenenden ermöglichen. Mit Brückentagen lässt sich also mitunter mehr aus den verfügbaren Urlaubstagen herausholen. Clever geplant, kann man seine freien Tage so fast verdoppeln. 

Betriebsinterne Konflikte durch Brückentage vermeiden

Brückentage sind gerade für Arbeitnehmer höchst interessant, um mehr Freizeit zu bekommen. Arbeitgeber hingegen stellen diese Tage vor ein nicht immer leicht zu bewältigendes Problem: Wer darf an welchem Brückentag Urlaub nehmen? In den meisten Betrieben – vor allem in kleineren Handwerksbetrieben – können nicht alle Arbeitnehmer gleichzeitig freinehmen. Da diese Tage jedoch so beliebt sind, kann es immer wieder vorkommen, dass mehrere Mitarbeiter am selben Tag frei nehmen wollen. Besonders beliebt ist zum Beispiel Urlaub in der Weihnachtszeit beziehungsweise zwischen den Tagen. 

Nicht selten führt es sogar zu Streit unter Kollegen, wenn diese Urlaub nehmen wollen, eine gleichzeitige Abwesenheit aber nicht möglich ist. Sind Sie Arbeitgeber, sollten Sie hier besonders vorsichtig sein, um keine betriebsinternen Konflikte entstehen zu lassen. 

Damit es dazu gar nicht erst kommt, geben wir Ihnen im Folgenden Tipps, wie Sie als Arbeitgeber darüber entscheiden können, wer an welchen Brückentagen frei nehmen darf, ohne, dass Unmut entsteht. 

Urlaubsplanung sollte kein Wettrennen sein

Jeder Betrieb geht bei der Jahresurlaubsplanung anders vor: In einigen Betrieben wird beinahe der gesamte Urlaub für das kommende Jahr bereits vorab geplant, in anderen Betrieben können Urlaubstage flexibel genommen werden. 

Grundsätzlich sollte Urlaub an Brückentagen, aber nicht immer nur dem Mitarbeiter gewährt werden, der als Erstes Anspruch darauf anmeldet. Gehen Sie als Arbeitgeber bei der Freigabe von Urlaubstagen immer nach dem Motto “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” vor, kann das Konflikte unter Kollegen durchaus fördern. Häufig können so immer dieselben Kollegen von den Brückentagen profitieren, was wiederum zu Unmut bei anderen führen kann. Kein Wunder, denn eine Gleichbehandlung ist in einem solchen Fall nicht mehr gegeben. 

Eigenständige Einigung von Mitarbeitern

Laut § 7 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) “sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen”. Sprechen betriebliche Gründe aber dagegen, dass zwei oder mehr Mitarbeiter für denselben Tag Urlaub nehmen, muss eine andere Lösung her. So könnten Sie die Mitarbeiter selbst entscheiden lassen, wer an welchem Brückentag frei bekommt. Viele Mitarbeiter schätzen die Eigenverantwortlichkeit, für die meisten ist es kein Problem sich eigenständig mit den Kollegen über freie Tage zu einigen. Sollte es dennoch zu Streit um die selben Brückentage kommen, müssen Sie als Arbeitgeber eine andere Lösung in Ihrem Betrieb in Erwägung ziehen. 

Abwechselnd Urlaub gewähren

Eine faire Lösung, bei der alle Mitarbeiter von Brückentagen profitieren können, wäre die Freigabe von Urlaubstagen im abwechselndem Jahresrhythmus. So hätten alle Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit diese Tage zu nutzen und beispielsweise mal ein längeres Wochenende mit einem Städtetrip zu verbinden oder einen erholsamen Urlaub über Weihnachten zu machen. Diese Art der Verteilung von Brückentagen, würde dem Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechen und keinen Mitarbeiter benachteiligen. 

Achtung: In der Praxis ist dies nicht immer möglich. Grundsätzlich bietet es sich an, abwechselnd Urlaub zu gewähren, wenn die meisten Mitarbeiter langfristig im Betrieb bleiben. 

Vorrang aufgrund sozialer Gesichtspunkte

Laut Bundesurlaubsgesetz können einige Arbeitnehmer auch unter sozialen Gesichtspunkten vorrangigen Urlaubsanspruch gegenüber anderen Mitarbeitern haben. Neben Alter oder Betriebszugehörigkeit kann auch entscheidend sein, ob ein Mitarbeiter Kinder im schulpflichtigen Alter hat, Angehörige pflegt oder selbst gesundheitlich belastet ist. Unter welchen sozialen Gesichtspunkten Sie als Arbeitgeber einigen Mitarbeitern Vorrang gewähren, bleibt Ihnen selbst überlassen. 

Info: Behalten Sie trotzdem den Grundsatz der Gleichberechtigung im Hinterkopf, sodass nicht immer die gleichen Mitarbeiter Urlaub an Brückentagen bekommen. 

Betriebsferien anordnen 

Eine Möglichkeit bei der alle Mitarbeiter Urlaub an einem Brückentag erhalten, wäre es den Betrieb an diesem Tag geschlossen zu lassen. Allerdings sollten Sie beachten, dass Betriebsferien nur angeordnet werden dürfen, wenn dringende, betriebliche Gründe gegen die Urlaubswünsche der Mitarbeiter sprechen. Da aber auch Betriebsferien vom Jahresurlaub der Mitarbeiter abgezogen werden, sollten diese definitiv nicht bei jedem Brückentag angeordnet werden. In der Regel wollen Arbeitnehmer weiterhin die Autonomie über ihren Urlaub behalten.

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