Mit dem Förderprogramm "Digital Jetzt" in die Digitalisierung investieren

Digitalisierung: Neues Förderprogramm für Handwerksbetriebe

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos

Die moderne Arbeitswelt ist digital! Auch für Handwerksbetriebe bleibt die Digitalisierung ein wichtiges Thema, wenn sie langfristig wettbewerbs- und zukunftsfähig bleiben wollen. Um allerdings die Digitalisierung im Handwerk weiter voranzubringen, sind Investitionen nötig. Mit dem Förderprogramm “Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU” unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Umwelt seit September 2020 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanziell dabei, sich digital besser aufzustellen. Von dem Förderprogramm lässt sich noch bis 2023 profitieren.

Warum lohnt es sich, in die Digitalisierung zu investieren?

Wenn von der Digitalisierung die Rede ist, meint man damit in der Regel die Umwandlung von analogen zu digitalen Prozessen. Das kann sich beispielsweise auf das Geschäftsmodell oder auf Produktions- und Arbeitsprozesse beziehen. 

Im eigenen Betrieb digital gut aufgestellt zu sein, kann unter anderem den Vorteil mit sich bringen, dass die Arbeit vereinfacht wird und sich effektiver gestalten lässt. Von einer übersichtlicheren Buchhaltung über größere Bekanntheit durch eine erfolgreiche Online-Präsenz bis hin zur besseren Kundengewinnung- und -verwaltung kann die Digitalisierung die eigene Arbeit erfolgreicher gestalten. 

Der Investitionsbedarf kann sich je nach Unternehmen und bisherigem Stand der Digitalisierung allerdings stark unterscheiden. Während einige Betriebe mehr in digitale Technologien oder die Anschaffung neuer Geräte investieren müssen, ist es in anderen Betrieben nötig, Mitarbeiter fortzubilden und besser für die digitale Arbeitswelt zu qualifizieren, während wieder andere Betriebe für eine höhere IT-Sicherheit sorgen müssen.  

Mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit des eigenen Betriebes werden Investitionen in die Digitalisierung langfristig gesehen also unumgänglich sein. 

Mit “Digital Jetzt” Förderungen für die Digitalisierung erhalten 

Wer in die Digitalisierung investieren möchte, kann dafür vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Zuschüsse erhalten. Das soll den kleinen und mittleren Unternehmen einen Anreiz bieten, sich insgesamt digital besser aufzustellen. 

Konkret können die Zuschüsse bei folgenden Investitionen beantragt werden: 

  • in digitale Technologien (z.B. neue Geräte oder Software)
  • in die Qualifizierung von Mitarbeitern 

Unternehmen können in beiden Bereichen eine Förderung beantragen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Insgesamt liegt die maximale Fördersumme bei 50.000 Euro pro Unternehmen – bei Investitionen von Wertschöpfungsketten beziehungsweise -netzwerken kann die Fördersumme sogar bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme bei Investitionen in digitale Technologien liegt bei 17.000 Euro, während diese bei Investitionen in die Qualifizierung von Mitarbeitern bei mindestens 3000 Euro liegt. 

Wer kann von der Förderung profitieren?

Die Fördermittel richten sich konkret an kleine und mittlere Unternehmen

  • mit 3 bis 499 Mitarbeitern,
  • aus sämtlichen Branchen (insbesondere auch aus dem Handwerk),
  • mit einem konkreten Digitalisierungsvorhaben. 

Wie kann man die Förderung beantragen?

Der Förderantrag kann seit dem 7. September 2020 online auf dem speziell dafür eingerichteten Antragstool gestellt werden. 

Damit die Fördermittel auch bewilligt werden, müssen die Betriebe zusätzlich konkrete Voraussetzungen bezüglich ihres Digitalisierungsplans erfüllen. Beim Förderantrag müssen die Antragsteller dazu Fragen beantworten. So sollten Betriebe folgende Fragen in ihrem Förderantrag beantworten können: 

  • Wie sieht der aktuelle Stand der Digitalisierung im Unternehmen aus?
  • Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden und wie sieht das Digitalisierungsvorhaben konkret aus?
  • Welche Ziele sollen mit der Investition erreicht werden? 

Neben diesen konkreten Fragestellungen im Förderantrag müssen die Unternehmen noch beachten, dass das Digitalisierungsvorhaben noch nicht begonnen haben darf und sich mindestens eine Betriebsstätte beziehungsweise eine Niederlassung in Deutschland befindet, damit die Mittel bewilligt werden können. Das Förderprogramm sieht zusätzlich vor, dass das angegebene Digitalisierungsvorhaben innerhalb von etwa zwölf Monaten zu realisieren. Die Verwendung der bewilligten Fördermittel sollte nachweisbar sein. 

Jetzt in die Digitalisierung investieren! 

Die digitale Welt verändert sich stetig – Dementsprechend wichtig ist es, auf dem neuesten Stand zu bleiben. Überlegen Sie sich also genau, ob und wie sich Ihr Betrieb digital besser aufstellen könnte. Sollten Ihnen da konkrete Maßnahmen einfallen und ihr Betrieb erfüllt die oben genannten Voraussetzungen, ist es wichtig die Antragstellung richtig vorzubereiten. Das heißt Sie müssen einen Digitalisierungsplan erstellen und sich dabei gegebenenfalls beraten lassen. Zusätzlich sollten Sie daran denken, den Antrag früh genug zu stellen, denn die Bewilligung kann mitunter viel Zeit in Anspruch nehmen. 

Natürlich unterstützt auch Blauarbeit Sie im digitalen Zeitalter. Neben der Auftragsvermittlung und -verwaltung bietet die Nutzung der Plattform auch die Möglichkeit eine bessere Online-Präsenz aufzubauen und Ihre Sichtbarkeit im Netz zu erhöhen. 

Bild: pressmaster / stock.adobe.com

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