Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Mika Lehmann
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Vom Bundeskabinett wurde vor kurzem das “Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz” verabschiedet. Wir zeigen, was dahintersteckt.
Berufserfahrung anerkennen
In der deutschen Baubranche gibt es viele Menschen, die seit Jahren in handwerklichen Berufen arbeiten, aber keine Ausbildung in Deutschland gemacht haben. Diese Berufserfahrung soll zukünftig auch gesetzlich anerkannt werden. Sobald sie das eineinhalbfache der für den Beruf vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf gearbeitet haben, können sie dann diese Fähigkeiten mit Prüfungen und Probearbeiten ähnlich wie bei einer Ausbildung zertifizieren lassen. Auch Menschen mit Behinderungen werden von dieser Änderung profitieren. Nach der Validierung können sie dann auch die zugehörigen Aufstiegsfortbildungen nutzen, was den Fachkräftemangel etwas abschwächen könnte. Die Validierung soll ab Januar 2025 möglich sein.
Bisher gab es nur ein vom Bildungsministerium gefördertes Pilotprojekt namens Valikom, das erfolgreich war und nun durch eine gesetzliche Regelung ersetzt wird. Laut der Projektleiterin Tina Rapp seien die Teilnehmer im Durchschnitt 41 Jahre alt und hätten 13 Jahre Berufserfahrung. Sie arbeiten oft wie ausgebildete Fachkräfte, das wird jedoch aktuell nicht offiziell anerkannt.
Mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie
Um die Ausbildung für junge Menschen attraktiver zu machen, sollen Ausbildungsinhalte verstärkt digital vermittelt werden. Prüfer sollen auch virtuell an Prüfungen teilnehmen können. Darüber hinaus werden digitale Ausbildungsverträge ermöglicht und digitale Berichtshefte zum Standard werden. Die Schriftform wird nicht mehr vorgeschrieben. Diese Änderungen sollen ab 1. August 2024 in Kraft treten.