Letzte Aktualisierung am 9. Dezember 2021 von Mika Lehmann
Dachlatten sind ein wichtigstes Element des Daches, denn sie sind es, welche die größte Fläche des Daches überspannen und die eigentliche Dachbedeckung tragen. Als solche müssen Dachlatten Belastungen durch Wind und Wetter ebenso tragen können wie das Gewicht herabfallender Äste, Schnee oder Personen, die das Dach betreten. Damit die Dachlatten eine ausreichende Stabilität gegenüber diesen Belastungen aufweisen, regeln Normen ihre Maße, die zugelassenen Hölzer sowie die korrekte Verbauung. Gleichzeitig ist ein Großteil der in Deutschland verbauten Dachlatten nicht entsprechend dieser Norm.
Hier erfahren Sie, welche Normen gelten, worauf bei der Auswahl von Dachlatten geachtet werden sollte und wie sie verbaut werden.
DIN 4407
Sortierklassen
Holz wird nach der DIN 4407 in mehrere Sortierklassen eingeteilt. Entscheidend für die Einteilung in diese Sortierklasse sind mehrere Kenndaten, die Rückschlüsse auf die strukturelle Integrität des Holzes erlauben. Folgende Kenndaten sind unter anderem relevant für die Einordnung:
- Äste
- Jahresringbreite
- Baumkantenanteil
- Faserneigung
- Wuchsfehler
- Risse
- Fäule
- Schädlingsfraß
Die genauen Werte der einzelnen Kenndaten richten sich auch nach der zu untersuchenden Holzart. Anhand dieser Kenndaten werden Hölzer optisch in die Sortierklassen S7 (niedrige Festigkeit), S10 (mittlere Festigkeit) und S13 (hohe Festigkeit) eingeteilt. Bei einer maschinellen Sortierung sind die äquivalenten Bezeichnungen C 16 M, C 24 M und C 30 M. Für Dachlatten, die erheblichen Ansprüchen an ihre Belastungsfestigkeit genügen müssen, kommen nur Hölzer mittlerer und hoher Festigkeit in Betracht. Eine Kennzeichnung erfolgt schriftlich auf den Latten beziehungsweise Gebinden. Zusätzlich gibt es eine farbliche Kennzeichnung. Dabei werden Dachlatten nach S10 mit einer roten Markierung versehen, Dachlatten nach S13 mit einer blauen Markierung.
Maße
Je nach Sortierklasse des verwendeten Holzes müssen Dachlatten ausreichend stark sein, um die Dachpfannen und zusätzliche Belastung tragen zu können. Entscheidend ist hier der Nennquerschnitt. Hier wird zwischen Einfachdeckungen und Doppeldeckungen, etwa mit Biberschwanzdachpfannen oder Schieferrechteckdoppeldeckung, unterschieden. Je nach Sortierklasse und Nennquerschnitt ergeben sich maximale Auflageabstände, also der maximale Abstand zwischen den Dachsparren. Der Querschnitt darf auf der gesamten Länge der Dachlatte maximal einen Millimeter vom Nennquerschnitt abweichen. Daneben darf das Holz eine maximale Holzfeuchte von 20 Prozent haben. Diese Werte können Sie folgender Tabelle entnehmen:
Sortierklasse | Nennquerschnitt Einfachdeckung (mm) | Nennquerschnitt Doppeldeckung (mm) | maximaler Auflagerabstand (m) |
S13 | 24 | 48 | 0,7 |
S13 | 24 | 60 | 0,8 |
S10 | 30 | 50 | 0,8 |
S10 | 40 | 60 | 1,0 |
Von der DIN 4407 abweichende Dachlatten
Auch wenn die DIN 4407-1 klare Angaben zu den Maßen von Dachlatten macht, sind in Deutschland etwa 85 Prozent aller Dachlatten, die auf den Dächern verbaut werden, nicht dieser Norm entsprechend. Grund ist die geringe Verfügbarkeit normgerechter Dachlatten und ihr vergleichsweise hoher Preis. Besonders die Restfeuchte wird häufig überschritten, da davon auszugehen ist, dass die Dachlatten auf einem hinterlüfteten Dach nachtrocknen.
Um sicherzugehen, dass die Dachlatten den Belastungen standhalten, müssen DachdeckerInnen eine entsprechende Rechnung durchführen. Dabei müssen sie anhand der vorliegenden Angaben über die Biegefestigkeit des Holzes, das Gewicht der zu verbauenden Dachpfannen sowie die zusätzliche Belastung durch Betreten des Daches, Wind oder Astbruch berechnen, wie stark die Dachlatten sein müssen und welcher Auflageabstand maximal vorliegen darf. Die zu erwartende Belastung in Newton inklusive einer ausreichenden Sicherheitsreserve darf dabei nicht die Biegefestigkeit des Holzes überschreiten.
Wie werden Dachlatten verbaut?
Die korrekte Verbauung von Dachlatten ist mindestens ebenso wichtig wie ausreichende Maße und Festigkeit der Holzlatten. Grundlage des Daches sind die Dachsparren. Diese werden von Dachfirst und Traufe gestützt und bilden das Untergerüst des Daches. Sie sind erheblich dicker als die Dachlatten, da sie das gesamte Gewicht der Dachkonstruktion tragen müssen. Der Abstand der Dachsparren entspricht meistens dem errechneten oder durch die DIN 4407 vorgegebenen maximalen Auflageabstand, um das Gewicht des Dachstuhls zu reduzieren. Auf, zwischen oder unter die Sparren wird die Dämmschicht aufgetragen. Außerdem wird auf den Dachsparren eine wasserfeste Plane befestigt.
Oberhalb dieser Schicht befindet sich die Dachlattung. Sie besteht aus Konterlattung und Dachlatten. Die Konterlattung wird oberhalb der Dämmschicht und der Dampfbremse parallel auf die Dachsparren genagelt. Sie muss ausreichend breit sein, um den Dachlatten eine gute Auflagefläche zu bieten. Auf die Konterlattung werden dann die einzelnen Holzlatten befestigt. Ihr Abstand wird durch das Format der zu verwendenden Dachpfannen bestimmt. Auf diese Dachlatten werden im nachfolgenden Schritt die Dachpfannen eingehängt. Auch andere Objekte wie der Dachtritt und Schneefanggitter werden auf dieser obersten Schicht installiert.
Weitere Normen
Neben der die Maße bestimmenden DIN 4407-1 spielt für Dachlatten vor allem die DIN 68800 eine Rolle. Die DIN 68800, die 2012 in Kraft getreten ist, bestimmt, dass Dachlatten nur in Ausnahmefällen chemisch imprägniert werden dürfen. Dachlatten, die gegen Schimmel oder Schädlinge imprägniert wurden, müssen mit der Kennzeichnung PT versehen werden. Eine chemische Imprägnierung ist für die trocken gelagerten, hinterlüfteten Dachlatten nicht notwendig und würde dem umweltschonenden Bauen widersprechen.
Daneben liefert die DIN 1052 wichtige Eckdaten zur Errichtung von Holzbauwerken, die ebenfalls für Dachstühle und somit für Dachlattungen relevant sind. Sie regelt unter anderem die korrekte Berechnung der Dachlattenmaße bei von der DIN 4407 abweichenden Dachlatten.
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Bild: ungvar / freepik.com