Das Diesel-Fahrverbot sorgt für Sorge im Handwerk

Handwerk in Sorge wegen Diesel-Fahrverboten

Letzte Aktualisierung am 25. September 2019 von

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten sind grundsätzlich möglich. Millionen Fahrer von Dieselfahrzeugen könnten davon betroffen sein. Aber gerade für das Handwerk könnte das Urteil weitreichende Folgen haben.

Kommunen entscheiden selbst über Fahrverbot

Bei dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich nicht um eine bundesweite Regelung. Allerdings haben Städte, in denen die Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide überschreiten, nun die Möglichkeit Dieselfahrzeuge mit einem Fahrverbot aus Ballungsgebieten mit hoher Luftverschmutzung herauszuhalten. In etwa 70 deutschen Städten wurden im letzten Jahr diese Grenzwerte überschritten. Die Entscheidung für ein Fahrverbot liegt bei den Kommunen selbst. Allerdings muss dies verhältnismäßig sein und kann nicht willkürlich vom einen auf den anderen Tag vorgenommen werden.

Durch die vorgesehenen Übergangsfristen können die Städte Fahrverbote nur phasenweise einführen. So sind zunächst vor allem ältere Fahrzeuge bis Abgasnorm Euro 4 betroffen. Für Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 könnten vor September 2019 vorerst keine Fahrverbote verhängt werden. Doch auch Besitzer neuerer Modelle sorgen sich: Denn diese Übergangsfristen decken bei weitem nicht die normale Lebensdauer eines Autos ab. So könnte es zu enormen Wertverlusten kommen. Eine finanzielle Ausgleichspflicht gegenüber den Fahrern von Dieselfahrzeugen wird es nämlich nicht geben.

Handwerk besonders betroffen

Im Handwerk sorgt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für Unmut. Gerade in dieser Branche greifen tausende Betriebe auf Dieselfahrzeuge zurück und sind täglich in den Ballungsgebieten unterwegs. Ein Fahrverbot könnte so schnell die Mobilität einschränken und zu Problemen im täglichen Geschäftsbetrieb führen, wenn Kunden nicht mehr einfach angefahren werden dürfen. Ähnlich sieht es im Baugewerbe aus: Beinahe alle Transporter, Baumaschinen und -geräte laufen mit Diesel.

Der Umstieg auf Fahrzeuge anderer Kraftstoffarten ist für die meisten Betriebe schlichtweg zu teuer. Das liegt daran, dass viele der Diesel-Fahrzeuge nur wenige Jahre alt sind. Vertreter des Handwerks sehen fehlende Einnahmen bei selbstständigen Betrieben, Betriebsschließungen und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen als potentielle Folgen von Fahrverboten.

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Mögliche Ausnahmen beim Fahrverbot für Handwerker

Möglicherweise können Handwerker darauf hoffen, dass ihnen Ausnahmeregelungen zugutekommen könnten. Dadurch würde die Mobilität der Betriebe bestehen und die Wirtschaftlichkeit erhalten bleiben. Richter forderten diese Ausnahmen für das Handwerk und das Baugewerbe bereits.

Alternativ könnte man als Diesel-Fahrer eine Ausnahmegenehmigung beim Verkehrsministerium anfordern. Bereits in der Vergangenheit waren solche Ausnahmeregelungen möglich. Über die Einführung einer blauen Plakette wird derzeit ebenfalls diskutiert. Damit könnten saubere Diesel-Modelle gekennzeichnet und möglicherweise von dem Fahrverbot befreit werden. Eine allgemeingültige Entscheidung bezüglich Ausnahmen gibt es derzeit jedoch noch nicht.

“Gerade für Handwerker ist es wichtig, schnell beim Kunden oder auf Baustellen zu sein. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Kommunen durch ein plötzliches Fahrverbot tausenden Handwerksbetrieben die Mobilität und somit die Existenzgrundlage entziehen werden. Ein Austausch der Fahrzeuge ist für die Betriebe unzumutbar”, sagt blauarbeit.de-Geschäftsführer Ferdinand Seulen. “Und obwohl ich für die schnelle Verbesserung der Luft in den Städten und somit den Schutz der Umwelt bin, wird sich der Wandel hin zu Elektro sicher noch etwas hinziehen. Wir kommen um Ausnahmen für das Handwerk also vorerst nicht herum”.

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