Rechtsformen – Welche ist die richtige?

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von

Wer ein Unternehmen gründen möchte, der muss abwägen, welche Rechtsform für seine Firma die Richtige ist. Die unterschiedlichen Rechtsformen bringen jeweils die verschiedenen steuerlichen Behandlungen mit sich, die wiederum ihre eigenen speziellen Rechte und Pflichten enthalten. Wir geben dir hier einen Überblick über alle möglichen Rechtsformen für Unternehmen.

Was ist eine Rechtsform?

Eine Rechtsform gibt vor, wie der rechtliche Rahmen auszusehen hat, in dem ein Unternehmen tätig ist. Mit einer Rechtsform legt man beispielsweise fest, wie das Verhältnis der Gesellschafter untereinander ist und wie viel Eigenkapital man bei der Gründung aufbringen muss. Oder aber auch, wer die Unternehmensführung übernimmt und wie groß die Entscheidungsspielräume der einzelnen Gesellschafter sind. Gegenüber den Kunden sagt die Rechtsform vor allem etwas über die Haltung des Unternehmens aus. Also etwa, ob Sie für Schulden des Unternehmens auch mit Ihrem persönlichen Vermögen haften oder nicht.

Welche Rechtsformen gibt es?

Die verschiedenen Rechtsformen kann man grob in drei übergeordnete Bereiche einteilen. Bei diesen handelt es sich um EinzelunternehmenPersonengesellschaften und Kapitalgesellschaften, die sich in ihren steuerrechtlichen, betriebswirtschaftlichen, haftungsrechtlichen und formalen Anforderungen an die Gründer voneinander unterscheiden. Von den dreien ist das Einzelunternehmen die am häufigsten gewählte Rechtsform in Deutschland.

Es gibt unter den Rechtsformen drei übergeordnete Arten:

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaft
  • Kapitalgesellschaft

Grundsätzlich unterscheiden sich diese Arten hinsichtlich:

  • der Gesellschafter,
  • der Geschäftsführung,
  • der Gründungsprozesses,
  • der Unternehmensname,
  • der Finanzierung des Unternehmens, dem sogenannten Start- oder auch Stammkapital,
  • der Haftung und
  • der Gewinnverteilung

Rechtsform: Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen eignet sich für kleine Betriebe. Zu den bekanntesten Arten des Einzelunternehmens zählen der Freiberufler, der Kleingewerbetreibende und der gewerbetreibende Kaufmann. Für alle drei gilt: Gesellschafter eines Einzelunternehmens ist immer nur eine Person. Der Geschäftsführer und Inhaber des Unternehmens besitzt auch gleichzeitig alle Rechte und alle Pflichten. Wenn es sich nicht um ein Kleingewerbe handelt, muss der Unternehmensgründer auch keinen Eintrag in das Handelsregister vornehmen. Der Einzelunternehmer braucht kein Mindestkapital nachzuweisen, muss allerdings die Finanzierung selbst übernehmen.

Personen, die sich als Einzelunternehmer spezifizieren können:

  • Freiberufler
  • Kleingewerbetreibender
  • Kaufmann/Kauffrau e.K.
  • Ein-Personen-Kapitalgesellschaft: Hierzu zählen Ein-Personen-GmbH, Ein-Personen-UG und Ein-Personen-AG

Übrigens: Eine Ein-Personen-Kapitalgesellschaft eignet sich gut, wenn du als Einzelunternehmer dein Haftungsrisiko an deinem Unternehmen beschränken möchtest.

Rechtsform: Personengesellschaft

Die drei grundlegenden Formen einer Personengesellschaft sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). In der Personengesellschaft gibt es in jeder der drei Formen immer mindestens zwei Gesellschafter. Dabei ist die GbR im Grunde ein Zusammenschluss von mehreren Gewerbetreibenden. Hier sind die Gesellschafter in der Regel meist auch gleichberechtigte Geschäftsführer, wie auch bei der OHG. Die Aufgaben und Geschäftsführung in der Firma würden sich die Inhaber teilen. Bei der KG sind zwar auch zwei Gesellschafter, allerdings liegt die Führung bei nur einer Person. Diese Person ist der Komplementär bzw. Vollhafter. Die andere Person dagegen ist Teilhafter und wird Kommanditist genannt. Dieser kann sein Kontrollrecht wahrnehmen. Die Gründung einer Personengesellschaft ist ziemlich unkompliziert und ermöglicht einen schnellen Start ins eigene Unternehmen.

Weitere Formen einer Personengesellschaft:

  • Partnergesellschaft (PartG)
  • Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
  • Aktiengesellschaft & Compagnie Kommanditgesellschaft (AG & Co. KG)
  • Stille Gesellschaft
  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Besonderheiten bei Personengesellschaften

Zwischen den Formen von Personengesellschaften gibt es hinsichtlich der Buchhaltung einige Unterschiede. So ist für die Buchhaltung bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreichend, während hingegen Personengesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und andere Personengesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind, zu der doppelten Buchführen verpflichtet sind. Eine weitere Besonderheit stellt die Zusammenschließung von Freiberuflern zu einer GbR dar. In der Regel sind Personengesellschaften umsatz- und gewerbesteuerpflichtig. Bei einer Zusammenschließung von Freiberuflern zu einer GbR gilt die Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht. Die Einkommens- und Erbschaftssteuer werden anteilig besteuert.

Rechtsform: Kapitalgesellschaft

Zu den bekanntesten Kapitalgesellschaften zählen die Unternehmergesellschaft (UG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). In einer Kapitalgesellschaft sind die Gesellschafter die Hauptgeldgeber. Sie können – müssen aber nicht – zur Geschäftsführung gehören. Besteht eine GmbH aus mehreren Gesellschaften, wählt die Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung.

Ähnlich ist es auch bei der AG: Die Gesellschafter, also die Geldgeber, nennen sich die Aktionäre. Die Geschäftsführung ist der Vorstand und wird vom Aufsichtsrat ernannt und kontrolliert. Der Aufsichtsrat wird jährlich in der Aktionärsversammlung gewählt. Man agiert in einer GmbH allein mit einem oder mit weiteren Partnern als Geschäftspartner. Alle Geschäftsführer benötigen mindestens 25.000 Euro als Stammkapital. Diese Zahl wird als beschränkte Haftung hinterlegt. Als Geschäftsführer erhält man von der eigenen Firma sein Gehalt. Wichtig ist, dass die Kapitalgesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. Außerdem muss die GmbH Gewerbe-, Umsatz- und Körperschaftssteuer gegenüber dem Fiskus erklären.

Mögliche Formen einer Kapitalgesellschaft im Überblick:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Aktiengesellschaft (AG)

Wesentliche Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften

Wenn mehrere Personen gemeinsam gründen möchten, kommen Rechtsformen innerhalb der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften in Frage. Obwohl beide für Teamgründungen geeignet sind, gibt es wesentliche Unterschiede, die bei der Wahl der Rechtsform beachtet werden sollten. Während bei Personengesellschaften sowohl natürliche als auch juristische Personen zusammenschließen können, können bei Kapitalgesellschaften nur juristische Personen gemeinsam gründen. Einen weiteren wesentlichen Unterschied gibt es bei der Haftung. Bei einer Personengesellschaft haften die Mitglieder unbeschränkt – sowohl mit dem Privat- als auch mit dem Gesellschaftsvermögen – für ihr Unternehmen. Einen großen Unterschied gibt es auch bei der Besteuerung. Bei der Besteuerung fällt bei Kapitalgesellschaften die sogenannte Körperschaftssteuer an. Diese bezieht sich auf das Einkommen juristischer Personen und beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Bei Personengesellschaften versteuern die Gesellschafter ihre Gewinne selbst. Bei natürlichen Personen einer Personengesellschaft handelt es sich hierbei um die Einkommenssteuer. Auch die Gewinnverteilung verläuft unterschiedlich. Bei Kapitalgesellschaften erfolgt diese nach den Anteilen, die der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen hält. Bei Personengesellschaften findet vor der Verteilung eine Verzinsung der Einlage statt.

Welche Rechtsform eignet sich am besten für mein Unternehmen?

Jede Rechtsform hat seine eigenen steuerlichen, rechtlichen und finanziellen Regelungen und daher hat jede Rechtsform auch seine eigenen Vor- und Nachteile. Es kommt immer auf die individuelle Gründungssituation an, wenn es um die Wahl der Rechtsform geht. Daher kann man die Fragen um die beste Rechtsform für die Unternehmensgründung nicht pauschal beantworten. Am besten informierst du dich genaustens über die einzelnen Rechtsformen und wägst anhand dessen ab, welche am besten für dein Geschäftsvorhaben geeignet ist.

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