Darf man trotz Krankschreibung arbeiten gehen?

Trotz Krankschreibung arbeiten? Was gilt rechtlich?

Letzte Aktualisierung am 24. September 2019 von Alex Mroos

Sobald die Tage kürzer und die Temperaturen kühler werden, lassen auch die ersten Krankheitsfälle nicht lange auf sich warten. Doch worauf sollten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei einer Krankschreibung achten? Was ist auch trotz Krankschreibung erlaubt und kann man auch früher wieder arbeiten? 

Richtig krankschreiben lassen

Wer krank oder anderweitig arbeitsunfähig ist, ist dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber sofort Bescheid zu geben. Die Krankmeldung beim Arbeitgeber sollte vor Beginn der Arbeitszeit sofort am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Ob die Krankmeldung dabei telefonisch, per E-Mail oder Kurznachricht erfolgt ist egal. 

Sofern der Arbeitgeber nicht schon am ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangt, muss die Krankschreibung durch den Arzt dann eingereicht werden, wenn die Erkrankung länger als drei Tage anhält. Dabei erhält der Arbeitgeber eine eigene Ausfertigung des sogenannten “Krankenscheins”, die keine Angaben zum Grund der Krankschreibung enthält. Fragen bezüglich der Krankheit muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nicht beantworten, denn das verstößt gegen das Datenschutzgesetz. Eine weitere Ausfertigung der AU-Bescheinigung mit Diagnoseschlüssel ist bei der Krankenkasse einzureichen. 

Sollte die Arbeitsunfähigkeit noch länger andauern als zunächst durch den Arzt prognostiziert, muss der Arbeitnehmer die Folgebescheinigung so einreichen, dass keine Lücken entstehen. 

Was darf man trotz Krankschreibung unternehmen?

Eine Krankschreibung bedeutet nicht unbedingt, dass man streng das Bett hüten muss – sofern der Arzt keine absolute Bettruhe verordnet. Damit die Genesung gelingen kann, ist der Gang zur Apotheke oder zum Supermarkt mitunter unerlässlich und dementsprechend auch trotz Krankschreibung möglich. Auch spazieren gehen kann dem Immunsystem helfen wieder in Gang zu kommen und ist ebenfalls unbedenklich. Leistungssport sollte man mit einer Grippe aber nicht treiben – das kann einen Kündigungsgrund darstellen. Grundsätzlich ist aber alles erlaubt, was die Genesung nicht gefährdet. Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen aus dem Jahr 2012 ist es mitunter sogar erlaubt zu verreisen. 

Darf man krankgeschrieben zur Arbeit?

Wer krank zur Arbeit geht, setzt nicht nur die eigene Genesung aufs Spiel, sondern mitunter auch die Gesundheit der Kollegen. Dementsprechend ist es Arbeitgebern auch möglich, die vom Mitarbeiter angebotene Arbeitsleistung im Krankheitsfall abzulehnen. Arbeitgeber dürfen kranke Mitarbeiter also jederzeit nach Hause oder zum Arzt schicken – Sie haben ihren Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgepflicht. 

Wer sich allerdings bereits früher wieder gesund genug fühlt, um zu arbeiten, darf seinem Beruf trotz Krankschreibung wieder nachgehen. Ein erneuter Arztbesuch oder eine sogenannte “Gesundschreibung” sind dazu nicht nötig. Da es sich bei dem Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit nur um eine Prognose des Arztes handelt, ist diese kein verbindliches Arbeitsverbot und der Arbeitnehmer kann sofort wieder zum Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er sich wieder voll arbeitsfähig fühlt. 

Darf man als Arbeitgeber Mitarbeiter trotz Krankschreibung kontaktieren?

Wer krankgeschrieben ist, muss nicht arbeiten – so müssen krankgeschriebene Mitarbeiter auch nicht rund um die Uhr für ihren Chef oder die Kollegen erreichbar sein. Auch Krankengespräche im Betrieb während der Arbeitsunfähigkeit sind unzulässig. Sollten im Tagesgeschäft allerdings Fragen aufkommen, auf die nur der entsprechende Mitarbeiter die Antworten weiß, ist es am besten kollegial zu handeln und diese zu beantworten. 

Lässt sich die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln?

Sollten Arbeitgeber anzweifeln, dass der entsprechende Mitarbeiter wirklich krank ist, lassen sich Verdachtsfälle durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse überprüfen. In solchen Fällen erfolgen Untersuchungen durch den Medizinischen Dienst, bei denen eigene Gutachten ausgestellt werden. 

Sollten Arbeitgeber auf diesem oder anderem Weg erfahren, dass der Mitarbeiter seine Krankheit und die damit verbundene Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, kann das zu einer Verdachtskündigung führen.

Bild: AntonioDiaz / stock.adobe.com

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