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Eine Hornisse in ihrem Hornissennest.

Hornissennest entfernen – Vorgehen und Kosten

Bild: SKatzenberger / stock.adobe.com

Wer ein Hornissennest bei sich in der Gartenlaube, auf dem Balkon oder unter den Dachpfannen entdeckt, der denkt schnell an Möglichkeiten und Wege, die scheinbar lästigen Untermieter loszuwerden. Doch nicht immer müssen Hornissennester entfernt werden – sie sind in den meisten Fällen harmlos und können sogar nützlich sein. Doch auch, wenn eine Entfernung des Nestes notwendig ist, sollten Sie nicht selbst Hand anlegen. Hier erfahren Sie mehr dazu, wie Sie die Nester dieser Insekten erkennen, in welchen Fällen ein Hornissennest entfernt werden muss und wie ein Fachmann dies erledigt.

Außerdem erfahren Sie mehr zu den Kosten, der Kostenverteilung in einem Mietverhältnis und zu den Leistungen von Versicherungen. Auf blauarbeit.de finden Sie einen Kammerjäger in Ihrer Nähe, der Sie nicht nur zu allen Fragen rund um Hornissen und ihre Umsiedlung berät, sondern diese auch fachkundig und naturschutzgerecht durchführt.

Hornissennester erkennen

Auch als Laie können Sie ein Hornissennest von den Nestern der eng verwandten Wespe unterscheiden. Der beste Hinweis sind die Tiere selber, denn während Wespen etwa 1,5 cm lang und gelb-schwarz sind, dominieren bei der bis zu 3 cm langen Hornisse Rottöne. Außerdem sind Hornissen auch nachts aktiv und haben im Flug einen sehr tiefen Brummton. Das Nest hat eine ovale bis traubenförmige Form und hat unten eine Öffnung, die häufig groß genug ist, dass Sie einige Brutwaben sehen können. Unterhalb des Nestes finden sich häufig Insektenhüllen, die dem Hornissenvolk als Nahrung dienten. In jedem Fall kann ein Kammerjäger die Insektenart bestimmen und entsprechende Maßnahmen einleiten.

Wann dürfen Hornissennester entfernt werden?

Zuerst einmal eine Entwarnung. Hornissen sind im Allgemeinen für den Menschen ungefährlich, und auch der Volksglaube, dass nur wenige Hornissenstiche ein Pferd töten können, ist ein Ammenmärchen. Ein Hornissenstich ist zwar schmerzhaft, aber nur für Allergiker wirklich gefährlich. Hinzu kommt, dass anders als ihre kleineren Verwandten die Hornissen den Konflikt scheuen und eher flüchten als angreifen, solange sie ihr Nest nicht als bedroht empfinden. Außerdem interessieren sich diese Insekten weder für Menschen noch für ihre Nahrung. Im Gegenteil, die Hauptnahrungsquelle für Hornissen sind andere Insekten. Ein Hornissennest verzehrt bis zu einem halben Kilo Insekten pro Tag. Auch für die Gebäudestruktur stellen sie kaum eine Gefahr dar, denn den Baustoff für ihre Nester gewinnen sie aus verrottetem Totholz. Lediglich der durch die Nester entstehende Kot kann gegebenenfalls zu Bauschäden führen. Da das Hornissennest nach unten hin meist geöffnet ist, lassen diese ihren Kot einfach nach unten herausfallen. Aufgrund der großen Menge an Nahrung, kann der Kot gerade bei größeren Populationen zum Problem für die Bausubstanz werden. Abhilfe kann hier ein großes Gefäß gefüllt mit saugfähigem Material schaffen.

Hornissen sind somit ein wichtiges Glied in der Nahrungskette und meistens keine große Gefahr. Zusätzlich sind sie selten und stehen deshalb unter besonderem Naturschutz. Eine Tötung des Nestes ist somit verboten, und auch die Umsiedlung verlangt besondere Gründe und einen Antrag bei der örtlichen Naturschutzbehörde. Diesem wird etwa stattgegeben, wenn Kleinkinder und Hornissen aneinandergeraten könnten oder im Haus Allergiker wohnen. Auch bei baulichen Maßnahmen, die das Nest zerstören würden, müssen Sie dieses nach Antragsstellung umsiedeln lassen. Ihr Kammerjäger unterstützt Sie bei der Antragsstellung und führt die dort geforderte Planung der Umsiedelung fachgerecht durch.

Verlassene Hornissennester müssen übrigens ebenfalls nicht entfernt werden, denn sie werden nicht erneut bezogen. Sie können diese im nächsten Frühjahr aber selbst entfernen und entsorgen, wenn der Standort zugänglich ist und Sie das Nest stört.

Durchführung der Umsiedelung

Hat die Naturschutzbehörde dem Antrag stattgegeben, so verschafft sich der Kammerjäger Zugang zum Nest. Er fängt inklusive der Königin so viele Hornissen wie möglich. Das Nest selbst wird vorsichtig von seiner Verankerung gelöst und zu einem angemessenen Standort verbracht, wo es etwa in einem Hornissenkasten untergebracht den Rest der Saison verbringen kann. Dies ist unbedingt durch einen Fachmann zu erledigen, denn nur dieser verfügt über die Sachkenntnis und Ausrüstung, um weder das Nest zu zerstören noch die Insekten zu Abwehrhandlungen zu provozieren.

Kosten für die Umsiedelung

Die Kosten für die Umsiedelung richten sich nach der Größe des Nestes und seiner Zugänglichkeit. Mit folgenden Kosten können Sie etwa rechnen:

KostenpunktKosten
Leicht zugängliches Nest50 – 100 Euro
Schwer zugängliches Nest100 – 220 Euro
Fahrtkosten und Neuansiedelung50 – 100 Euro

Wer kommt für die Umsiedelung auf?

Die Umsiedelung eines Hornissennestes obliegt immer dem Eigentümer einer Wohnung, also bei einem Mietverhältnis dem Vermieter. Der Mieter ist jedoch verpflichtet, die Anwesenheit des Hornissennestes dem Vermieter unverzüglich und mit Fristsetzung zur Beseitigung anzuzeigen. Wären die Voraussetzungen für eine Umsiedelung gegeben, der Vermieter weigert sich jedoch, diese durchführen zu lassen, so besteht die Möglichkeit einer Mietminderung. Bei akuter Gefahr dürfen Allergiker auch selbst tätig werden (Urteil AG München, Az.: 412 C 32370/10), einen Kammerjäger beauftragen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen.

Der Eigentümer kann eventuell die Entfernung des Nestes durch seine Versicherung begleichen lassen. Dies hängt stark von der geschlossenen Hausrats- oder Wohngebäudeversicherung und eventuellen Zusatzpolicen ab.

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