Bildungsurlaub nehmen: Anspruch, Gesetze, Voraussetzungen

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Fünf zusätzliche freie Tage im Jahr, die man nutzen kann, um sich weiterzuentwickeln und neue Perspektiven zu gewinnen: Das klingt doch eigentlich perfekt. Aber obwohl die Möglichkeiten, Bildungsurlaub zu nehmen, gesetzlich festgeschrieben sind, scheinen nur wenige Arbeitnehmer diese Chancen auch zu ergreifen. Der Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zufolge haben zwar viele Beschäftigte Interesse an Fortbildung, einen Antrag auf Bildungszeit stellen demnach aber lediglich ein bis zwei Prozent. Aber woran liegt das? Der DGB geht davon aus, dass viele ArbeitnehmerInnen beispielsweise ihren Anspruch gar nicht genau kennen. Informationen rund um den Bildungsurlaub gibt’s hier!

Unterschiedliche Regelungen der Länder

Das Konzept, das auch als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet wird, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Entsprechende gesetzliche Regelungen gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern und Sachsen, wo die Beschäftigten demzufolge keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub zum Zwecke der Weiterbildung haben. In den meisten Ländern, wie beispielsweise in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern sieht das Gesetz die Freistellung durch den Arbeitgeber für fünf Arbeitstage jährlich und / oder zehn in zwei Jahren vor, bei kürzerer Arbeitswoche wird der Anspruch angepasst. Die Regelung mit den zehn Tagen innerhalb von zwei Jahren eröffnet die Möglichkeit, den Bildungsurlaub “anzusparen” und so auch Angebote nutzen zu können, die länger als eine Woche dauern. Einen Überblick darüber, was in Deinem Bundesland gilt, findest Du unten.

Wie sehen die Voraussetzungen für Arbeitnehmer aus?

Hat das Bundesland, in dem man tätig ist, die Bildungsfreistellung im jeweiligen Landesgesetz, stehen die Chancen auf eine Auszeit zur persönlichen Weiterbildung schon gar nicht schlecht. Auch die Länge der Betriebszugehörigkeit und die Zahl der Beschäftigten spielt eine Rolle, beispielsweise muss man in Baden-Württemberg mindestens ein Jahr, in NRW mindestens sechs Monate beim jetzigen Arbeitgeber beschäftigt sein.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass es sich bei den ins Auge gefassten Kursen um anerkannte Angebote handelt. Damit es mit dem Wunschthema dann auch klappt, sollte man sich vorab informieren, was genau im eigenen Bundesland anerkannt wird, ob das gewählte Angebot dazu gehört, und dann den Antrag beim Arbeitgeber frühzeitig einreichen. Dafür gelten je nach Land Fristen von vier bis zu acht Wochen vor Beginn der Maßnahme. Auch wichtig zu wissen: Der Arbeitgeber kann den Antrag nicht einfach so ablehnen, sondern muss eine Begründung liefern. So kann es zum Beispiel sein, dass betriebliche Gründe es erfordern, einen anderen Zeitpunkt zu wählen, zu dem der Urlaub dann genommen werden kann.

Was wird als Bildungsurlaub anerkannt?

Die Lernzeit kann der beruflichen Weiterbildung gewidmet sein, sie muss aber nicht zwingend etwas mit dem Beruf zu tun haben. Anerkannt werden beispielsweise auch Vorsorge- und Entspannungskurse, wie etwa Yoga oder Meditation. Ganz neue Bereiche entdecken kann man so auch beim Wildkräuterseminar oder einer geführten Weltreise über den Wochenmarkt.

Wer übernimmt die Kosten für den Bildungsurlaub?

Genau wie beim normalen Erholungsurlaub erhält der Arbeitnehmer während seiner Bildungszeit weiterhin sein Gehalt vom Arbeitgeber. Der reguläre Urlaub bleibt davon unberührt. Die Kosten, die rund um die wahrgenommenen Angebote entstehen, also Kursgebühren, Anreise, Unterkunft vor Ort und ähnliches müssen Arbeitnehmer selbst tragen.

Anspruch auf Bildungsurlaub auch online?

Wie sieht es eigentlich mit dem Anspruch auf Bildungsurlaub in Zeiten aus, in denen sich viele Arbeitnehmer auf einmal im Homeoffice wiederfinden? Das Jahr 2020, welches bekanntlich stark durch die Corona-Pandemie geprägt war, hat auch diese Frage aufgebracht, denn Präsenzkurse waren oft überhaupt nicht oder nur eingeschränkt durchführbar. Weiterbildungsangebote, die man online wahrnehmen kann, gehörten in vielen Bundesländern bisher allerdings nicht zu den anerkannten Optionen für die Bildungszeit. Viele Länder haben in den vergangenen Monaten nun Online-Kurse als Bildungsurlaub ermöglicht, wenn auch oft nur zeitlich befristet. In Nordrhein-Westfalen kann man virtuelle Bildungszeit bei anerkannten Anbietern zum Beispiel bis Ende 2021 nutzen. Andere Länder wie Baden-Württemberg oder Hamburg eröffnen derzeit die Möglichkeit, mit der Zustimmung des Arbeitgebers Webinare und Co. zu nutzen, auch wenn es dort bisher keine offizielle Anerkennung von virtuellen Angeboten gibt. Beispielsweise im Saarland, Bremen und Thüringen sind Online-Kurse auch unabhängig von Corona nicht ausgeschlossen.

Bildungsurlaub in den Bundesländern im Überblick:

Baden-Württemberg
Bildungsurlaub ist hier im Bildungszeitgesetz geregelt. Anspruch auf fünf Tage, der Antrag muss mindestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Bayern
In diesem Bundesland gibt es kein Bildungsurlaubsgesetz.

Berlin
Den Anspruch beträgt zehn Arbeitstage in zwei Jahren, die unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen beantragt werden müssen.

Brandenburg
Im Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg sind die Voraussetzungen ähnlich wie in Berlin: zehn Tage in zwei Jahren, sechs Wochen Frist.

Bremen
Im Bremischen Bildungszeitgesetz sind ebenfalls zehn Arbeitstage in zwei Jahren festgeschrieben. Die Frist zur Beantragung beträgt hier lediglich vier Wochen.

Hamburg
Bei rechtzeitiger Antragstellung sechs Wochen vor Beginn können hier zehn Tage im Verlauf von zwei Jahren genommen werden.

Hessen
In Hessen gibt es fünf Tage pro Jahr, die Frist für den Antrag an den Arbeitgeber beträgt auch hier sechs Wochen.

Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern werden laut Gesetz fünf Tage gewährt, bei acht Wochen Antragsfrist.

Niedersachsen
Fünf Tage oder zehn Tage in zwei Jahren. Der Antrag muss mindestens vier Wochen, bevor es losgeht, beim Arbeitgeber gestellt werden.

Nordrhein-Westfalen
Fünf Tage oder zehn Tage in zwei Jahren
. Der Antrag muss hier sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme erfolgt sein.

Rheinland-Pfalz
Zehn Arbeitstage in zwei Jahren
, sagt hier das Gesetz. Sechs Wochen Frist, um die Auszeit zu beantragen.

Saarland
Das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz hält sechs Tage oder zwölf Tage in zwei Jahren für die Arbeitnehmer bereit. Die Antragsfrist beträgt sechs Wochen.

Sachsen
In diesem Bundesland gibt es kein Bildungsurlaubsgesetz.

Sachsen-Anhalt
Fünf Arbeitstage oder zehn in zwei Jahren
, lautet hier die Devise. Sechs Wochen Frist.

Schleswig-Holstein
Fünf Arbeitstage oder zehn in zwei Jahren
bei einer Antragsfrist von sechs Wochen, heißt es auch hier.

Thüringen
Bei einer Frist von acht Wochen sind hier ebenfalls fünf Arbeitstage oder zehn in zwei Jahren zu bekommen.

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