Junger Tischler malt in der Werkstatt eine Markierung auf ein Holzbrett

Ferienjobs für Schüler: Darauf sollten man achten

Letzte Aktualisierung am 26. August 2019 von Alex Mroos

Ferienjobs sind eine super Gelegenheit für Schüler, in Handwerksbetriebe reinzuschnuppern und sich dabei etwas dazu zu verdienen. Auch für Handwerker können sie sich lohnen, um junge Leute für den Beruf zu begeistern und schon früh etwas gegen den Fachkräftemangel im Handwerk zu tun. Auch wenn Schüler schon ab 13 Jahren neben der Schule arbeiten dürfen, gelten dafür starke Einschränkungen: Sie dürfen nur mit Genehmigung der Eltern leichte Arbeiten ausführen und dann auch nur zwei Stunden pro Tag. Das gilt in dem Alter aber auch für die Zeit in den Ferien. Ab 15 Jahren dürfen Schüler nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)auch länger als zwei Stunden täglich arbeiten. Trotzdem gibt es auch dabei gesetzliche Vorschriften:

Grenzen für Ferienjobs bei Schülern

  • Maximale Wochenarbeitszeit: 40 Stunden
  • Maximal vier Wochen pro Kalenderjahr Vollzeitarbeit (20 Tage)
  • Keine Arbeit an Wochenenden und Feiertagen (Ausgenommen sind Gaststätten, Krankenhäuser und Landwirtschaft)
  • Die Arbeitszeit muss zwischen sechs Uhr und 20 Uhr liegen
  • Nicht mehr als 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag (Pausen nicht eingerechnet)
  • Vorgeschriebene Ruhepausen
    • 30 Minuten bei 4,5 bis 6 Stunden
    • Eine Stunde ab 6 Stunden

Welche Arbeiten sind bei Ferienjobs nicht erlaubt?

Schüler dürfen zwar ab 15 auch im Handwerk Ferienjobs machen, trotzdem sind bestimmte Arbeiten nicht erlaubt. Damit schützt das JArbSchG sie vor phsischen und psychischen Gefahren.

  • Arbeiten an gefährlichen Maschinen
  • Arbeiten unter gesundheitsschädlichen Einwirkungen
  • Arbeiten mit giftigen, ätzenden und reizenden Stoffen
  • Arbeiten mit starker Hitze, Kälte oder Nässe
  • Akkordarbeit

Ein Verstoß gegen das Gesetz wird normalerweise als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld geahndet. Bei schweren Verstößen handelt es sich aber auch um Straftaten.

Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Ferienjobs?

Der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 € gilt nur für volljährige Arbeitnehmer. Jugendliche und Schüler können daher auch weniger Geld bekommen. Für Schüler bedeutet das zwar einerseits weniger Geld, andererseits macht es das Reinschnuppern in Handwerksbetriebe wesentlich leichter.

Wie wird Ferienarbeit versteuert?

Ferienjobs müssen erst versteuert werden, wenn das Einkommen im Jahr über dem Grundfreibetrag von 9168 Euro (für das Jahr 2019) liegt. Sollte das Einkommen doch höher sein, brauchen Schüler eine Steueridentifikationsnummer. In der Regel werden Schüler aber nicht über diesen Betrag kommen, besonders weil der gesetzliche Mindestlohn für Minderjährige nicht gilt und sie maximal vier Wochen pro Kalenderjahr arbeiten dürfen.

Bildquelle: Africa Studio/stock.adobe.com

Artikel teilen:

Aufträge gesucht? Jetzt Mitglied werden

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen