Elektroauto als Firmenwagen – lohnt es sich?

Letzte Aktualisierung am 16. November 2021 von

Bild: teksomolika / freepik.com

Auf Deutschlands Straßen sind immer mehr Elektroautos unterwegs. Mittlerweile wurde die Kaufprämie von 4.000 Euro auf 6.000 Euro erhöht. Für einige ist das ein attraktiver Anreiz, um vom PKW mit Verbrennungsmotor auf ein emissionsarmes Elektroauto umzusteigen. Doch wie sieht es im Handwerk aus? Was müssen Sie als Handwerker*in wissen, wenn Sie ein Elektroauto als Firmenwagen nutzen wollen? Und ergibt sich ein Steuervorteil mit dem Elektroauto? Diese Fragen sollen hier beantwortet werden.

Bequem kurze Fahrten absolvieren und Betriebskosten sparen

Elektroautos sind vor allem für Fahrten bis 100 km pro Aufladung geeignet, einige auch für bis zu 300 km. Da Sie als Handwerker*in meist kurze Dienstwege haben (sicherlich gibt es Ausnahmen) und das Autofahren nicht zu Ihrer Haupttätigkeit zählt, sollte diese Reichweite für die tägliche Arbeit ausreichen.

Ein erheblicher Vorteil von Elektrofahrzeugen macht sich in den Betriebskosten bemerkbar. Die fallen bei konventionellen Firmenwagen meist sehr hoch aus. Der Grund dafür sind Kosten, die auf Benzin, regelmäßige Wartung und Reparaturen entfallen. Nutzen Sie hingegen ein Elektroauto als Firmenwagen, können Sie einiges an Kosten sparen. Beim Elektroauto muss kein Motoröl oder Filter gewechselt werden und Auspuff und Kupplung sind nicht existent, sodass diese Teile nicht kaputtgehen können. Der Aufwand, der beim Benziner oder Diesel-Fahrzeug also für Wartung und Reparatur betrieben werden muss, fällt beim E-Auto wesentlich geringer aus. Das wirkt sich natürlich positiv auf die Betriebskosten aus. 

Zudem sparen Sie sich den Spritpreis und fahren – im wahrsten Sinne des Wortes – mit dem geringeren Strompreis um einiges günstiger.

Fördermöglichkeiten, geeignete Modelle und attraktiver Steuervorteil beim Elektroauto

Die Anschaffung eines Elektroautos ist trotz der 6.000-Euro-Prämie weiterhin nicht ganz billig. Jedoch amortisieren sich die Anschaffungskosten mit der Zeit. Zudem können Sie im Rahmen des KfW-Umweltprogramms 240/241 von der KfW-Bank eine Förderung beim Kauf eines elektrischen Firmenwagens erhalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), wenn Sie sich für einen Elektro- statt Diesel-Transporter entscheiden. Das BAFA hat eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge veröffentlicht. Diese Liste umfasst rund 200 Modelle reiner Elektrofahrzeuge der folgenden Automarken:

  • Aiways
  • Audi
  • BMW
  • Citroën
  • DS Automobiles 
  • e.GO
  • Honda
  • Hyundai
  • JAC
  • Jaguar
  • Kia
  • MAN
  • Maxus
  • Mazda
  • Mercedes-Benz
  • MINI
  • Nissan
  • Opel
  • Peugeot
  • Piaggio
  • Polestar
  • Renault
  • SEAT
  • Škoda
  • smart
  • Streetscooter 
  • Tesla
  • Volkswagen
  • Volvo

Für welche Zwecke sich welches E-Auto am besten eignet, entnehmen Sie den folgenden Tabellen:

1. E-Lieferwagen und E-Kleintransporter (Kurier, Reparatur, Handwerk)

 LadevolumenNutzlastReichweitePreis
Renault Twizy Cargo156 Liter75 kg Zuladung120 kmab 7.790 Euro
Renault Kangoo Z.E. bis zu 4,6 m3640 kg200 kmab 24.776 Euro
Nissan e-NV2004,2 m3695 kg300 kmab 34.105 Euro
Citroën Berlingo Electrick.A.695 kg170 kmab 24.633 Euro 
VW ABT eCaddyk.A.635 kg90 kmab 259 € mtl. (Leasing)
Die komplette Übersicht gibt es hier: Elektro-Kleinsttransporter

Der Renault Twizy Cargo ist ein Leichtfahrzeug, das sich am besten für Lieferungen im begrenzten städtischen Gebiet eignet. Er ist in zwei Versionen erhältlich, ebenso wie der Renault Kangoo Z.E. . Beim Nissan e-NV200 handelt es sich um einen Kastenwagen, der z. B. Raum für ein Paar Europaletten bietet. Vom Citroën Berlingo Electric gibt es seit 2021 eine neue Version. Von diesem Modell profitieren Lieferdienste und kleinere Handwerksunternehmen. Der VW ABT eCaddy ist in den Varianten Kastenwagen und Kombi als Leasingfahrzeug erhältlich.

2. E-Kastenwagen (Paketlieferdienste, Handwerker, Gartenbau)

 LadevolumenNutzlastReichweitePreis
VW ABT e-Transporter 6.16,7 m31,1 t400 kmab 459 Euro mtl. (Leasing)
Fiat Ducato electric10-17 m31.950 kg220-360 kmk.A.
Mercedes e-Vito6,0 m31.015 kg150 kmab 47.588,10 Euro
Renault Master Z.E.22 m31,1 t120 kmab 59.900 Euro
Alké ATX1,5 m31.630 kg150 kmindividuell
Iveco Daily Electric17 m32,7 t130 kmab 75.000 Euro
Die komplette Übersicht gibt es hier: Elektro-Transporter

Der VW ABT e-Transporter 6.1 kann seit Anfang 2020 als Leasingfahrzeug vorbestellt werden. Die enorme Nutzlast des Fiat Ducato electric rangiert im oberen Bereich. Es bleibt abzuwarten, wie sich das in den Kosten niederschlägt. Den Renault Master Z.E. können Sie sich ganz individuell anpassen, denn er ist in zwei unterschiedlichen Höhen und drei Längen verfügbar. Darüber hinaus können Sie dieses Modell als Fahrgestell nutzen und es je nach Bedarf mit verschiedenen Aufbauten komplettieren. Der Alké ATX eignet sich hervorragend für den Einsatz auf kommunaler und gewerblicher Ebene, z. B. als Foodtruck. Das Modell ist in verschiedenen Versionen erhältlich. An der Spitze der E-Transporter steht der Iveco Daily Electric, denn mit seiner überdurchschnittlichen Nutzlast stellt er alle anderen elektrischen Transporter in den Schatten.

Ihr Steuervorteil mit einem Elektroauto als Firmenwagen

Ein weiteres Highlight sind die Steuervorteile beim Elektroauto, wie z. B. die vorübergehende Steuerbefreiung von der Kfz-Steuer: Wenn Sie bis Dezember 2025 ein Elektroauto neu zulassen (Erstzulassung), sind Sie für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. 

Ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt sich für Elektroautos, die nicht teurer als 60.000 Euro sind. Während bei diesen E-Fahrzeugen der sogenannte geldwerte Vorteil bisher mit 0,5 Prozent versteuert wurde, sind es seit Anfang 2020 nur noch 0,25 Prozent.

Darüber hinaus macht es einen Unterschied, ob Sie die 1-Prozent-Regel bei der Abrechnung anwenden oder nach dem Fahrtenbuch abrechnen. Bei der 1-Prozent-Regel wird pauschal der geldwerte Vorteil versteuert. Mit dem Fahrtenbuch als Grundlage rechnen Sie nur die tatsächlich getätigten Fahrten ab. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn Sie den elektrischen Firmenwagen überwiegend für Dienstfahrten nutzen und nur wenig als Privatwagen.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich bei der Dienstwagenbesteuerung: Da die Akkus sehr kostspielig sind, wird ein Nachteilsausgleich gewährt, d. h. die Kosten für die Akkus werden nur unvollständig besteuert. Auch hinsichtlich der Ladestationen gibt es Steuervorteile: Sobald Sie im Unternehmen Ladestationen stellen und Ihre Mitarbeiter*innen den Firmenwagen nicht zu Hause laden müssen, gibt es attraktive Steuervorteile in Form einer 25 %-Pauschalbesteuerung. Auch Stromkosten werden vom Finanzamt pauschal besteuert – im Gegensatz zu Tankbelegen, die einzeln abgesetzt werden.

Fazit

Es gibt viele Punkte, die dafür sprechen, ein Elektroauto als Firmenwagen zu nutzen. Zum einen ist die Auswahl an Modellen groß, die sich für unterschiedliche gewerbliche Zwecke eignen. Zum anderen gibt es diverse Förderungsmöglichkeiten, die es Gewerbetreibenden erleichtern, von Diesel auf Elektro umzusteigen. Zudem sind die Betriebskosten eines Elektroautos im Vergleich zum Verbrennungsfahrzeug wesentlich geringer. Erwähnenswert ist auch der ein oder andere Steuervorteil beim Elektroauto. Diese Vorteile sprechen dafür, dass sich die weiterhin recht hohen Anschaffungskosten für ein Elektroauto schnell amortisieren.

Artikel teilen:

Aufträge gesucht? Jetzt Mitglied werden

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen