Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von
Die Feuerstätten eines Hauses müssen vielen Aufgaben gerecht werden. Sie müssen in der kalten Jahreszeit die Heizkörper auf Temperatur bringen, ganzjährig Warmwasser für Körperpflege, Kochen und Haushaltsgeräte zur Verfügung stellen und zudem im Falle eines Kamins zur Stimmung an kalten Abenden beitragen. Da von Feuer immer auch Gefahr ausgeht, gibt der Gesetzgeber vor, dass alle Feuerstätten in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Bei dieser Feuerstättenschau überprüft der Schornsteinfeger, ob die Feuerstätte alle Sicherheitsaspekte ausreichend erfüllt oder ob Alter, Korrosion oder andere Schäden zu Problemen führen können.
Hier erfahren Sie, welche Pflichten für Sie als Eigentümer bestehen, wie eine Feuerstättenschau abläuft und woraus sich die Kosten für diese zusammensetzen. Sollten bei einer Feuerstättenschau oder bei einer sonstigen Überprüfung durch einen Schornsteinfeger Arbeiten notwendig werden, so finden Sie auf Blauarbeit.de zahlreiche Heizungsinstallateure, Kaminbauer und andere Fachhandwerker in Ihrer Nähe. Diese können Ihre Feuerstätten warten, reparieren oder bei Bedarf austauschen.
Pflichten für die Feuerstättenschau
Die Pflicht zur Durchführung einer Feuerstättenschau liegt bei dem Eigentümer der jeweiligen Feuerungsanlage. Mieter haben hierzu keine Pflicht, müssen jedoch dem Bezirksschornsteinfeger Zugang zu den Räumlichkeiten gewähren. Eine Feuerstättenschau muss in bestimmten zeitlichen Abständen oder bei Änderungen am Nutzungsverhalten oder der Feuerstätte durchgeführt werden.
Die regelmäßige Feuerstättenschau muss innerhalb von 7 Jahren zwei Mal durchgeführt werden, wobei mindestens 3 Jahre und höchstens 5 Jahre zwischen zwei Feuerstättenschauen liegen müssen. Eine Änderung am Nutzungsverhalten kann etwa die Häufigkeit der Nutzung sein. Wenn etwa ein Kamin, der vorher nur einmal in der Woche genutzt wurde, täglich befeuert wird, so verlangt dies eine erneute Feuerstättenschau. Hintergrund ist, dass die erhöhte Frequenz der Nutzung eventuell andere Wartungsarbeiten notwendig macht. Auch wenn eine neue Feuerungsstätte eingebaut wird, Bauarbeiten am Kaminrohr durchgeführt werden oder andere bauliche Veränderungen stattfinden, muss der Bezirksschornsteinfeger die aktuelle Situation mit einer neuen Feuerstättenschau überprüfen.
Die Feuerstättenschau ist eine sogenannte hoheitliche Aufgabe, die nur vom Bezirksschornsteinfegermeister oder öffentlich bestellten Bezirksschornsteinfegern durchgeführt werden darf. Die in dem Feuerstättenbescheid angeordneten Wartungsarbeiten können ebenfalls von diesen Schornsteinfegern durchgeführt werden. Allerdings ist es seit 2013 erlaubt und häufig auch günstiger, sich alternative Angebote von freien Schornsteinfegern einzuholen.
Ablauf einer Feuerstättenschau
Zum vereinbarten Termin der Feuerstättenschau begutachtet der Bezirksschornsteinfeger alle Feuerstätten. Dabei achtet er auf die Freigängigkeit aller Abgasleitungen, überprüft die Rohre und die Feuerstätte auf Korrosion ausreichende Dämmung und begutachtet auch die Umgebung der Feuerstätte auf ausreichenden Abstand zu brennbaren Bauteilen. Auch die Brennstoffversorgung wird einer Prüfung unterzogen. Daneben führt der Schornsteinfeger bei laufender Heizung eine Messung auf giftiges, aber geruchsloses Kohlenmonoxid durch.
Die Feuerstättenschau wird auch an stillgelegten Feuerstätten durchgeführt, um ihre fortgesetzte Stilllegung zu überprüfen. Daneben werden auch alle Zugangshilfen für den Schornsteinfeger wie etwa der Dachtritt auf ihren Zustand überprüft. Zum Nutzungsverhalten der Feuerstätten führt der Schornsteinfeger eine Befragung des Besitzers der Feuerstätte durch. Anhand der so gewonnenen Informationen fertigt der Schornsteinfeger den Feuerstättenbescheid aus.
Der Feuerstättenbescheid
Der Feuerstättenbescheid stellt ein formales, vollständiges Protokoll der Feuerstättenschau und der aus dieser resultierenden Wartungsarbeiten für die einzelnen Feuerstätten dar. Er wird entweder direkt bei der Feuerstättenschau ausgestellt oder später auf dem Postweg zugesendet. Auf ihm findet sich nach einem einleitenden Text, der Bezug auf die relevanten Gesetzesstellen nimmt, eine Tabelle. Hier werden für jede Feuerstätte die einzelnen zu erledigenden Wartungsarbeiten aufgeführt. Zu jeder Arbeit finden sich die Zeiträume, in denen diese Arbeiten durchgeführt werden müssen. Werden die Arbeiten durch einen freien Schornsteinfeger durchgeführt, so muss dieser die ordnungsgemäße Durchführung protokollieren.
Sollten Sie einer fristgerechten Wartung nicht nachkommen, so wird Sie Ihr Bezirksschornsteinfeger üblicherweise schriftlich an diese Durchführung erinnern. Er ist hierzu allerdings nicht verpflichtet. Sollten Sie auch die auf der Erinnerung gesetzte Nachfrist verstreichen lassen, so droht Ihnen eine behördliche Anordnung mit Bußgeld sowie unter Umständen die behördliche Bestellung eines Schornsteinfegers zur Durchführung der Arbeiten. Auch diese behördliche Bestellung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Da die durchzuführenden Wartungsarbeiten nicht nur die Effizienz Ihrer Feuerstätten, sondern auch den sicheren Betrieb gewährleisten, sollten Sie den Terminen auf jeden Fall pünktlich nachkommen.
Kosten für die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid
Die Kosten für eine Feuerstättenschau hängen von den örtlichen preislichen Gegebenheiten und dem Aufwand, also vor allem der Anzahl der zu kontrollierenden Feuerstätten ab. Grundlage der Kosten ist der sogenannte Arbeitswert. Dieser liegt je nach Region zwischen 0,92 Euro und 1,02 Euro und ist eine Maßeinheit für den Arbeitsaufwand für den Bezirksschornsteinfeger. Die Gesamtzahl der Arbeitswerte wird mit der Höhe des Arbeitswertes multipliziert und ergibt die Kosten zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Folgende Arbeitswerte sind nach § 14 Absatz 1 und § 14 Absatz 2 des Schornsteinfegergesetzes für die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid vorgesehen.
Tätigkeit | Arbeitswert |
---|---|
Grundwert inklusive erster Nutzungseinheit | 11,7 |
Jede weitere Nutzungseinheit | 4,0 |
Abgasanlagen je angefangener Meter | 1,0 |
Je Feuerstätte | 6,0 |
Zuschlag für erhöhten Arbeitsaufwand | bis zu 25% |
Zuschlag für zwei verpasste angekündigte Besichtigungstermine | 10,0 |
Ausstellung eines Bescheids für bis zu drei Feuerstätten | 10,0 |
Aufschlag für jede weitere Feuerstätte | 2,0 |
Zusätzlicher Feuerstättenbescheid | 2,0 |
Insgesamt ist bei einem Mehrfamilienhaus mit einer zentralen Heizung und einem Kamin mit Kosten in Höhe von etwa 40 Euro inklusive Umsatzsteuer zu rechnen. Lassen Sie Ihre Feuerstätten auch von Ihrem Bezirksschornsteinfeger warten, so können Sie zusätzlich Geld sparen, wenn Sie die Feuerstättenschau und die weiteren Wartungsarbeiten am gleichen Termin durchführen lassen.