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Hier entsteht ein Neubau mit Staffelgeschoss.

Staffelgeschoss: Zusätzlichen Platzbedarf schaffen

Bild: Eisenhans / stock.adobe.com

Planen Sie gerade den Bau eines neuen Gebäudes? Oder haben Sie bereits ein Haus gebaut, aber es besteht nun nachträglich weiterer Platzbedarf? In beiden Fällen sollten Sie sich näher mit Staffelgeschossen auseinandersetzen. Im folgenden Beitrag finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um die Thematik der Staffelgeschosse.

Was ist ein Staffelgeschoss und warum werden sie gebaut?

Unter einem Staffelgeschoss versteht man im Allgemeinen ein Geschoss in einem Gebäude, das gegenüber dem darunter liegenden Geschoss zurückgesetzt ist. Das Staffelgeschoss weist damit zwangsläufig eine geringere Grundfläche als das darunter liegenden Vollgeschoss auf. Staffelgeschosse sind deshalb auch immer nur als oberstes Geschoss eines Gebäudes möglich. Wenn das oberste Geschoss nicht nur an einer Stelle, sondern ringsherum zurückgesetzt ist, wirkt es daher so, als habe das Haus eine Haube auf.

Staffelgeschosse unterscheiden sich dabei maßgeblich von einem Dachgeschoss. Während Dachgeschosse häufig lediglich als Lager oder Abstellraum genutzt werden, sind Staffelgeschosse als Wohn- oder Aufenthaltsräume gedacht. Je nach Größe des Hauses kann das Staffelgeschoss dabei auch als eigenständige Wohnung dienen. 

Für den Bau eines solchen Staffelgeschosses kann es verschiedene Gründe geben. Zum einen bietet der Einsatz verschiedene architektonische Möglichkeiten. Das Aufsetzen eines Staffelgeschosses verleiht dem Gebäude dabei einen weniger wuchtigen und damit einen offeneren Eindruck. Zudem bietet ein Staffelgeschoss die ideale Möglichkeit, zusätzlichen Wohnraum zu bieten, wenn baurechtliche Vorschriften einem weiteren Vollgeschoss entgegenstehen. Auch statische Gründe können für ein zurückgesetztes oberstes Gebäude sprechen. Das gilt insbesondere beim nachträglichen Aufsetzen eines Geschosses auf ein bereist stehendes Gebäude.

Welche Voraussetzungen gelten für Staffelgeschosse und welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit es nicht als Vollgeschoss gilt?

Das wesentliche Alleinstellungsmerkmal eines Staffelgeschosses ist, dass dieses gegenüber dem darunter liegenden Geschoss abgesetzt ist. Gerade aus diesem Grund besteht auch die Möglichkeit, dass das Staffelgeschoss baurechtlich nicht als Vollgeschoss gilt. Ob ein Geschoss als Vollgeschoss gilt oder nicht, kann insbesondere dann relevant werden, wenn baurechtliche Vorschriften den Bau eines weiteren Vollgeschosses verbieten. Ein solches Verbot kann sich insbesondere aus einem Bebauungsplan ergeben. Um mit einem solchen Bebauungsplan nicht in Konflikt zu geraten, sollten die Voraussetzungen eines Staffelgeschosses genau überprüft werden. Wichtig ist dabei zudem, dass die genauen Voraussetzungen in den verschiedenen Landesbauordnungen der Bundesländer verschieden geregelt sind. Vor dem Bau eines Staffelgeschosses sollten Sie sich daher unbedingt über die genauen Anforderungen informieren. 

Generell gilt jedoch, dass ein Staffelgeschoss dann nicht als Vollgeschoss gilt, wenn es bestimmte Grenzwerte nicht überschreitet. Ein Vollgeschoss liegt dann vor, wenn es auf mindestens zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses eine Deckenhöhe von mindestens 2,30 Meter aufweist. Sobald die Deckenhöhe des Staffelgeschosses unter 2,30 Meter liegt oder aber weniger als zwei Drittel des darunter liegenden Geschosses abdeckt, gilt es in der Regel nicht als Vollgeschoss.

Auch bei diesen Grenzwerten gibt es jedoch regionale Unterschiede. In NRW beispielsweise liegt ein Vollgeschoss erst dann vor, wenn mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses abgedeckt werden. Zusätzliche  Voraussetzungen für ein Vollgeschoss ist zudem, dass das Geschoss mindestens 1,20 Meter bis 1,60 Meter (je nach Bundesland) über dem Bodenniveau liegt. Insbesondere Keller zählen daher regelmäßig nicht als Vollgeschoss. Für Staffelgeschosse ist diese Einschränkung aber meist wenig bedeutsam, da sie sowieso das oberste Geschoss darstellen und daher praktisch immer höher liegen.  

Was gilt rechtlich bei Staffelgeschossen?

Staffelgeschosse können, wie bereits erwähnt, Schlupflöcher bei bestimmten Bauvorschriften sein. Dafür müssen jedoch die bereits genannten Voraussetzungen vorliegen. Sobald das Staffelgeschoss als Vollgeschoss eingestuft wird, entfällt auch die Möglichkeit, Bauvorschriften zu umgehen. In einigen Bauordnungen und Bebauungsplänen wird mittlerweile jedoch nicht mehr die zulässige Geschosszahl, sondern die insgesamt zulässige Höhe des Gebäudes begrenzt. In diesem Fall hilft ein Staffelgeschoss natürlich nicht weiter. 

Welche Vor- und Nachteile bringen Staffelgeschosse mit sich?

Staffelgeschosse bringen einige Vorteile mit sich, sodass sich Bauverantwortliche stets zumindest in Betracht ziehen sollten, ein solches in ihr Bauprojekt zu integrieren beziehungsweise ein bereits bestehendes Haus nachträglich um ein Staffelgeschoss zu erweitern. Zunächst wirkt das Gebäude durch das zurückgesetzte Geschoss weniger klobig und es entsteht eine offene und lockere Fassade. Dadurch wirkt das Gebäude weniger wuchtig. Gleichzeitig schafft ein Staffelgeschoss aber zusätzlichen Wohnraum. Das ist insbesondere dann von Vorteil, wenn Sie bei einem bereits stehenden Gebäude zusätzlichen Platzbedarf haben. Hier ist das Aufsetzen eines Staffelgeschosses eine billigere und einfachere Alternative zu dem Neubau eines weiteren Gebäudes. Auch die Gebäudestatik erlaubt häufig nur das Aufsetzen eines zurückgesetzten weiteren Stockwerks und kein weiteres Vollgeschoss.

Ein Staffelgeschoss ist zudem häufig die einzige Möglichkeit, weiteren Platz zu schaffen, wenn Bauvorschriften dem Bau eines weiteren Vollgeschosses entgegenstehen. Nicht zuletzt wird der Wohnraum aufgewertet, denn durch das Aufsetzen eines Staffelgeschosses entsteht weiterer Platz auf dem Dach des darunter liegenden Geschosses, der beispielsweise als Dachterrasse genutzt werden kann. 

Zu beachten ist freilich, dass Staffelgeschosse zwar weiteren Platz schaffen, aber bei ihrem Raumangebot immer hinter einem Vollgeschoss zurückbleiben. Als Nachteil angesehen werden kann weiterhin, dass Staffelgeschosse meist nur mit Flachdach möglich sind. Anderenfalls werden die Aufenthaltsräume in diesem Staffelgeschoss zu klein. 

 

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