Einige Schutzmaßnahmen im Zuge der Coronakrise werden im Moment wieder leicht gelockert. Hier erfahren Sie, was ab jetzt wieder möglich ist und auf welche Vorsichtsmaßnahmen Sie trotzdem noch achten sollten.
Da die Details der Lockerungen sich schnell ändern können, achten Sie bitte auf das Aktualisierungsdatum dieses Artikels. Wir aktualisieren ihn regelmäßig, können aber keine hundertprozentige Genauigkeit garantieren.
Was gilt weiterhin deutschlandweit?
Da die Entwicklung eines Impfstoffs noch nicht in Sicht ist, müssen die meisten Maßnahmen weiterhin erhalten bleiben:
- Mindestabstand von 1,5 Metern in der Öffentlichkeit
- Meidung der Öffentlichkeit
- Vermeidung von direktem Kontakt mit Personen außerhalb des Haushalts
- Verbot von touristischen Übernachtungen
- Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August
- Schließung von Geschäften mit hoher Ansteckungsgefahr
Was ändert sich deutschlandweit?
- Maskenpflicht im Nahverkehr und beim Einkaufen ab 27. April
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern werden wieder geöffnet, jedoch unterscheidet sich der Startzeitpunkt je nach Bundesland
- Buchhandlungen, Kfz- und Fahrradhändler dürfen unabhängig von ihrer Größe wieder öffnen
Bayern
Seit 20. April
- Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstands im Freien erlaubt
- Baumärkte dürfen wieder öffnen
Ab 27. April
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen wieder öffnen
- Maskenpflicht in Geschäften, Bussen und Bahnen
- Unterricht in Abschlussklassen der Gymnasien, Real- und Mittelschulen darf wieder stattfinden, das gilt auch für Meisterklassen
Baden-Württemberg
Folgende Geschäfte dürfen wieder öffnen:
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab dem 27. April wieder öffnen, wenn sie die Hygienemaßnahmen einhalten
- Kfz-Händler und Fahrradhändler
- Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive
- Friseurbetriebe dürfen wahrscheinlich ab 4. Mai wieder öffnen
Maskenpflicht im Nahverkehr und beim Einkaufen ab 27. April.
Schulen werden am 4. Mai wieder geöffnet. Zuerst sollen die Abschlussklassen wieder anfangen, danach schrittweise die anderen Klassen. Kindertagesstätten bieten weiterhin nur eine Notbetreuung an, diese soll aber erweitert werden.
Hochschulen bieten seit dem 20. April digitale Vorlesungen an. Der reguläre Betrieb ist bis zum 3. Mai ausgesetzt. Praxisveranstaltungen finden nur statt wenn zwingend notwendig und nur wenn der Schutz der Teilnehmer sichergestellt werden kann. Mensen und Cafeterien bleiben geschlossen.
Berlin
- Pflicht zum Tragen einer “textilen Mund-Nasen-Bedeckung” ab dem 27. April
- Seit dem 20. April dürfen Abschlussklassen wieder in die Schule gehen
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab 22. April wieder öffnen
- Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern ab 4. Mai wieder erlaubt
- Demonstrationen mit bis zu 50 Teilnehmern ab 4. Mai wieder erlaubt, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden und
Brandenburg
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern oder Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter reduzieren werden ab dem 22. April wieder geöffnet
- Friseure dürfen ab dem 4. Mai wieder öffnen
- Voraussetzung für die Öffnungen sind strikte Hygienestandards und Einlasskontrollen
- Abschlussklassen dürfen ab dem 27. April wieder unterrichtet werden
Bremen
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern oder Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 799 Quadratmeter reduzieren sind seit dem 20. April wieder geöffnet
- Einkaufszentren müssen ausreichende Sicherheitskonzepte vorlegen, um wieder öffnen zu können
- Abschlussklassen der vollschulischen Bildungsgänge dürfen ab dem 27. April wieder unterrichtet werden
- Prüfungsklassen der Dualen Ausbildung dürfen nur an einem Berufsschultag pro Woche stattfinden
Hamburg
- Maskenpflicht in der Öffentlichkeit ab 27. April
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern sind seit dem 20. April wieder geöffnet
- Einzelne Geschäfte in Einkaufszentren dürfe wieder öffnen, wenn es in und zwischen den Geschäften nicht zu einer Kontaktenge kommen kann
- Unterricht für die Abschlussklassen der Berufsbildenden Schulen soll ab 27. April wieder starten
Hessen
- Maskenpflicht ab 27. April
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können wieder öffnen
- Unterricht für die Abschlussklassen findet wieder statt in: Haupt-, Real. und Berufsschulen, vierte Klassen der Grundschulen. Maximale Klassengröße von 15 Schülern.
Mecklenburg-Vorpommern
- Maskenpflicht in der Öffentlichkeit ab 27. April
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können wieder öffnen
- Prüfungsvorbereitender Unterricht der beruflichen Schulen beginnt am 27. April wieder
Nordrhein-Westfalen
- Maskenpflicht in der Öffentlichkeit ab 27. April
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können wieder öffnen
- Schüler, die in diesem Schuljahr Abschlüsse anstreben, können ab dem 23. April wieder zur Schule gehen
Niedersachsen
- Maskenpflicht in der Öffentlichkeit ab 27. April
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können wieder öffnen
- Buchhandlungen, Kfz- und Fahrradhändler dürfen mit Hygienemaßnahmen unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen
- Beschlüsse zur Öffnung von Schulen und Kindertagesstätten gibt es noch nicht
Rheinland-Pfalz
Folgende Geschäfte können wieder öffnen:
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern
- Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive
- Kfz- und Fahrradhändler, Auto-Waschanlagen
- Voraussetzung: 10 Quadratmeter pro Kunde, Hygieneauflagen und genug Abstand
Sonstige Änderungen
- Maskenpflicht in der Öffentlichkeit ab 27. April
- Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten findet wieder statt
Saarland
Folgende Geschäfte können wieder öffnen
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern (ausgenommen sind Einkaufszentren)
- Kfz- und Fahrradhändler, Autowaschanlagen
- Buchhandlungen
- Grüngutannahmestellen und Wertstoffzentren
Die Schulen sollen ab 4. Mai schrittweise wieder geöffnet werden. Maskenpflicht ab dem 27. April ist in Planung, aber noch nicht offiziell.
Sachsen
Maskenpflicht in Nahverkehr und Einzelhandel gilt seit dem 20. April, damit war Sachsen das erste Bundesland. Seitdem dürfen auch folgende Geschäfte wieder öffnen:
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern
- Handwerksbetriebe
- Authäuser und Tankstellen
- Kfz- und Fahrradläden sowie Werkstätten
- Selbstproduzierende und selbstvermarktende Baumschulen und Gartenbaubetriebe
- Läden für Tierbedarf
- Garten- und Baumärkte
Sachsen-Anhalt
- Maskenpflicht in Nahverkehr und Einzelhandel seit dem 23. April
- Kontaktbeschränkungen bleiben bis einschließlich 3. Mai bestehen.
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen wieder öffnen
- Kfz-Handel darf unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen
- Prüfungen und Prüfungsvorbereitung sollen ab 23. April wieder stattfinden
Schleswig-Holstein
- Maskenpflicht kommt ein bisschen später: ab dem 29. April
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen wieder öffnen
- Buchhandlungen, Kfz- und Fahrradhändler unabhängig von der Verkaufsfläche
- Schulbetrieb wird seit dem 21. April wieder langsam hochgefahren
Thüringen
- Maskenpflicht im Nahverkehr und beim Einkaufen ab dem 24. April
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab dem 24. April wieder öffnen
- Friseur- und Barbierbetriebe dürfen ab dem 4. Mai wieder öffnen
- Abschlussklassen der Berufsbildenden Schulen dürfen ab 4. Mai den Unterricht wieder besuchen
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