Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von
Egal ob Sie Student sind und sich fragen wie laut die Party sein darf oder, ob Sie einfach nur Ihre Ruhe haben wollen. Die gesetzlichen Ruhezeiten und die Konsequenzen bei Ruhestörung zu kennen kann viel Ärger ersparen.
Die wichtigsten Infos
- Ruhezeiten werden von Bundesländern, Gemeinden und Vermietern vorgegeben
- Keine Geräusche über Zimmerlautstärke während der Ruhezeiten
- Vermieter können bei Ruhestörung abmahnen oder den Mietvertrag kündigen
Gesetzliche Ruhezeiten
Tatsächlich sind auf Bundesebene gar keine gesetzlichen Ruhezeiten in Wohnungen vorgeschrieben. Jedes Bundesland und jede Gemeinde kann eigene Ruhezeiten festlegen. Welche Ruhezeiten gelten müssen Sie also auf der Website Ihrer Stadt herausfinden oder beim zuständigen Ordnungsamt fragen. Auch Vermieter können in der Hausordnung eigene Ruhezeiten festlegen. In den meisten Fällen gelten folgende Ruhezeiten und wenn Sie davon ein bisschen abweichen, werden die meisten Nachbarn nicht gleich das Ordnungsamt anrufen.
Allgemein übliche Ruhezeiten in Wohnungen:
- Nachtruhe: beginnt um 22 Uhr und endet um 6 oder 7 Uhr morgens
- Ganztägige Ruhezeiten am Sonntag und an Feiertagen
- Samstag gilt als Werktag und hat damit keine besonderen Ruhezeiten
Mittagsruhezeiten gibt es übrigens in den meisten Bundesländern auch nicht, die Vorgabe bleibt daher hier den Gemeinden überlassen. Hier geben die Gemeinden aber in der Regel auch nichts vor, es sei denn Sie wohnen in einem Kurort. Dort gibt es oft eine Mittagsruhe von 12/13 Uhr bis 15 Uhr.
Was ist während der Ruhezeiten im Garten erlaubt?
Im Gegensatz zu den Ruhezeiten in Mietwohnungen gibt es im Garten auch auf Bundesebene konkrete Gesetze. Das Bundesimmissionsschutzgesetz gibt vor, welche technischen Geräte benutzt werden dürfen.
Bei folgenden Geräten ist die Nutzung von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen verboten:
- Rasenmäher
- Rasentrimmer
- Rasenkantenschneider
- Elektrische Heckenscheren
- Schredder
- Wasserpumpen
Laubbläser und Schneefräsen dürfen wegen ihrer Lautstärke nur montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr verwendet werden. Alle anderen Geräte oder Tätigkeiten sind bis zu einem Geräuschpegel von 50 Dezibel erlaubt. Gartenarbeit ist also auch an Sonn- und Feiertagen kein Problem, wenn Sie nicht gerade den Rasenmäher benutzen. Das wäre in diesem Fall nämlich sogar ein Verstoß gegen Bundesgesetze, zusätzlich zur Ruhestörung der Nachbarn oder Verstößen gegen die Hausordnung.
Hausordnung kann strengere Ruhezeiten für Mieter vorschreiben
Nicht nur Bundesländer und Gemeinden können Ruhezeiten vorschreiben. Auch Vemieter können in der Hausordnung oder im Mietvertrag strengere Ruhezeiten festlegen. Vemieter können über die Hausordnung strengere Ruhzeiten vorschreiben als die, die das Bundesland oder die Gemeinde vorgibt. Die oben bereits erwähnte Mittagsruhezeit wird zwar von den wenigsten Gemeinden vorgegeben, kann aber in der Hausordnung eines Mehrfamilienhauses durchaus vorkommen. Durch Ihre Unterschrift im Mietvertrag stimmen Sie diesen Ruhezeiten zu, Vermieter können sie bei wiederholten Störungen des Hausfriedens abmahnen oder sogar kündigen.
Welche Konsequenzen drohen beim Verletzen der Ruhezeiten?
Bei einer einmaligen Ruhestörung, wie zum Beispiel einer nächtlichen Party, wird wahrscheinlich früher oder später ein Nachbar bei Ihnen klingeln und sich beschweren. Wenn Sie Pech haben können ihre Nachbarn aber auch direkt Polizei oder Ordnungsamt rufen und sie müssen ohne vorherige Verwarnung mit einem Bußgeld wegen Ruhestörung rechnen. Je nach Ausmaß der Lärmbelästigung kann das Bußgeld bis zu 5000 Euro hoch ausfallen. Wenn Sie den Lärm dann immer noch nicht unterbunden haben, können die Beamten auch die Musikanlage beschlagnahmen oder die Gäste der Wohnung verweisen.
Bei regelmäßiger Ruhestörung müssen Sie auch damit rechnen, dass sich ihre Nachbarn beim Vemieter beschweren. Der Vermieter wird im Normalfall auch schnell handeln, weil ihm die Nachbarn sonst mit Mietminderungen drohen können. Bei ersten Verstößen wird der Vermieter im Regelfall eine Abmahnung erteilen. Bei regelmäßiger Störung des Hausfriedens können Vermieter aber auch fristlos Kündigen. Zusätzlich zu den Ruhezeiten in Mietwohnungen gibt es die Ruhezeit auch im Arbeitszeitgesetz. Mehr dazu in unserem Artikel über Ruhezeit und Arbeitszeit.
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