Meister zeigt Auszubildendem etwas bei der Arbeit, beide tragen Schutzbrillen

Ausbildung verkürzen – Möglichkeiten und Voraussetzungen

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Mika Lehmann

Foto von industrieblick – stock.adobe.com

In der Regel braucht man für eine Berufsausbildung 3 oder 3,5 Jahre. Es gibt jedoch auch verschiedene Möglichkeiten, die Ausbildung zu verkürzen. Diese Möglichkeiten sollten Ausbildungsbetriebe und Auszubildende unbedingt kennen. Unternehmen profitieren von der früheren vollen Mitarbeit ambitionierter Gesellen und Auszubildende können schneller in den Beruf einsteigen und ihr Gehalt erhöhen.

Was kann angerechnet werden?

  • Höherer Schulabschluss als nötig
  • Berufliche Vorkenntnisse in Praktika oder ungelernter Arbeit
  • Angefangene oder abgeschlossene Berufsausbildung in sehr ähnlichen Berufen
  • Angefangenes oder abgeschlossenes Studium mit sehr ähnlichen Themen
  • Sehr gute Leistungen während dieser Ausbildung (nur bei vorzeitiger Zulassung zur Gesellenprüfung)

Von diesen Gründen können auch mehrere berücksichtigt werden. Die Ausbildungszeit darf eine bestimmte Mindestdauer  aber nicht unterschreiten. Bei dreijährigen Ausbildungen sind das 18 Monate. Bei 3,5-jährigen Ausbildungen 24 und bei zweijährigen 12 Monate. Ein Abschluss in kürzerer Zeit ist nicht möglich.

Direkt ins zweite Lehrjahr einsteigen

Wenn man schon Vorkenntnisse aus einer anderen ähnlichen Ausbildung hat, kann man bei der neuen Ausbildung auch direkt im zweiten Lehrjahr einsteigen. Dafür muss man den Antrag auf Verkürzung am Anfang oder vor der Ausbildung stellen. Am besten man bespricht das direkt mit dem Ausbildungsbetrieb und stellt den Antrag gemeinsam bei der zuständigen Kammer. Die Details der Verkürzung werden auch im Ausbildungsvertrag festgehalten.

Man erhält mit passender beruflicher Vorbildung auch die höhere Vergütung aus dem zweiten Lehrjahr. Das ist bei Verkürzungen aus anderen Gründen nicht der Fall.

Verkürzung beantragen

Auch später kann man die Ausbildung verkürzen. Den Antrag dafür stellen Auszubildende und Ausbildungsbetriebe zusammen bei der zuständigen Stelle, also der Handwerkskammer, IHK oder Innung. Bei minderjährigen Auszubildenden ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Mit einem mittleren Schulabschluss ist nur eine Verkürzung um sechs Monate möglich, wenn die Voraussetzung für den Ausbildungsplatz ein Hauptschulabschluss ist. Man kann die Ausbildung um 12 Monate verkürzen, wenn man Fachhochschulreife oder Abitur hat, schon eine Ausbildung abgeschlossen hat oder bei Ausbildungsbeginn älter als 21 Jahre ist. Mit Besuch einer Berufsfachschule kann man sogar um 18 Monate verkürzen.

Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

Mit guten Noten kann man die vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung nach § 37 der Handwerksordnung beantragen. Den Antrag stellen Auszubildende schriftlich beim zuständigen Prüfungsausschuss. Die Gesellenprüfung kann so sechs Monate vorgezogen werden. Voraussetzung ist ein Notendurchschnitt von mindestens 2,49 und gute Leistungen in der praktischen Arbeit im Betrieb. Die Antragstellung ist erst nach der Zwischenprüfung möglich. Die vorzeitige Zulassung kann man sogar dann nutzen, wenn die Ausbildung schon auf eine andere Weise verkürzt wurde. Die übersprungenen Inhalte muss man jedoch selbst nachholen.

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