Gaspreisbremse – aktuelle Infos für Handwerker

Letzte Aktualisierung am 12. Dezember 2022 von

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Viele Handwerksunternehmen leiden aktuell sehr unter den gestiegenen Energiepreisen und wünschen sich eine Entlastung durch den Staat. Hier findest Du eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen in Deutschland und auf EU-Ebene.

Einmalzahlung im Dezember

Die Einmalzahlung geht an Privathaushalte und kleine Unternehmen. Hier wird die Abschlagszahlung für Gas und Fernwärme komplett übernommen. Ihre Höhe richtet sich nach der Zahlung im September 2022.

Strom- und Gaspreisbremse

Die allgemeinen Preisbremsen für Strom und Gas werden zwar erst im März ausgezahlt, sie decken aber auch die Monate Januar und Februar ab. Sie gelten für Privathaushalte, kleine und mittlere Unternehmen.

  • 80 % des Stromverbrauchs auf 40 Cent pro kWh gedeckelt
  • 80 % des Gasverbrauchs auf 12 Cent pro kWh gedeckelt
  • 80 % des Fernwärmeverbrauchs auf 9,5 Cent pro kWh gedeckelt

Unternehmen mit einem Stromverbrauch über 30.000 Kilowattstunden pro Jahr zahlen für 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs nur 13 Cent (Netto-Arbeitspreis). Die Preisbremsen gibt es mindestens bis zum 30. Juni 2023. Sie können bei Bedarf maximal bis zum 30. April 2024 verlängert werden.

Gaspreisbremse für Industrieunternehmen und Krankenhäuser

Für große Verbraucher soll der Beschaffungspreis auf 7 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden. Nach Steuern, Umlagen und Abgaben ergibt sich auch hier ein Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Übernommen werden 70 Prozent des Verbrauches aus 2021, für die restlichen 30 Prozent zahlen auch Industrieunternehmen den vollen Gaspreis. Zu dieser Gruppe gehören Unternehmen mit Registrierender Leistungsmessung (RLM), also einem Gasverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr.

Härtefall-Regelungen

Von Anfang Januar bis Ende Februar soll es nach dem Bericht der Gaspreiskommission zinslose Liquiditätshilfen für Vermieter und Wohnungsunternehmen geben. Auch Mieter, die trotz der Preisbremse finanzielle Probleme haben, werden so lange Hilfen erhalten, bis das verbesserte Wohngeld verfügbar ist. Auch einen eigenen Hilfsfonds für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen schlägt die Kommission vor.

Was macht die EU?

  • Gemeinsame Gasbeschaffung aller EU-Staaten, um die Preise zu senken
  • Überschussgewinne der Energieunternehmen können eingezogen werden
  • Solidaritätsabgabe für fossile Energieunternehmen
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