Handwerker gesucht? Handwerksprofis aus der Region finden

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Im Hintergrund steht ein Kran. Im Vordergrund misst ein Statiker etwas aus.

Statiker – Kosten und Wissenswertes

Foto von sorn340 – iStock

Eventuell sitzt du gerade an der Planung für einen Hausbau. Du weißt damit um die Wichtigkeit eines Architekten, der dein Projekt vorantreiben wird. Und du bist dir über die unterschiedlichen handwerklichen Fachbetriebe im Klaren, die später die Ausführung übernehmen sollen. Aber hast du auch den Statiker einkalkuliert? Gerade für die Sicherheit einer Immobilie muss er in das Vorhaben einbezogen werden. Das Gute daran: Die für ihn anfallenden Kosten lassen sich zwar nicht immer leicht berechnen – sie können in einigen Fällen aber von der Steuer abgesetzt werden.

Der Statiker – wer ist das eigentlich?

Sobald du Um- oder Neubauten planst, bist du auf die Hilfe des Statikers angewiesen. Bei ihm handelt es sich zumeist um einen Bauingenieur oder um einen Architekten mit entsprechender Weiterbildung. Aufgrund der hohen Verantwortung in diesem Tätigkeitsbereich müssen – je nach Bundesland – auch einige Jahre an Berufserfahrung sowie eine Registrierung in der Ingenieurskammer vorliegen, ehe der Statiker seine Arbeit aufnehmen darf. Mit ihr wiederum dient er der Sicherheit von Gebäuden und somit letztlich auch ihrer Bewohner. Denn jedes Haus ist unterschiedlichen Einflüssen ausgesetzt, denen es standhalten muss.

Der Statiker verbindet in seinem Metier daher diverse Fachbereiche, zu denen etwa die Bautechnologie, die Baustatik, die Materialkunde oder die Baukonstruktion gehören – und zu denen vielfach auch fachfremde Disziplinen wie das Recht, die Geologie oder die Betriebswirtschaft zählen. Viel Vorwissen und Aufwand also, um sicherzustellen, dass der Erdboden unter einem Gebäude nicht nachgibt, die Wände das Dach tragen oder dass einzelne Bauteile perfekt zusammenpassen. Der Statiker ist somit der richtige Ansprechpartner, wenn du ein neues Haus planen oder ein bestehendes umbauen möchtest. Erst seine Berechnungen zeigen dir, was du tun darfst – und was du lassen solltest.

Wann werden Statiker konkret benötigt?

Vielleicht hast du in Gedanken schon einmal mit einem Neubau gespielt. Doch Laien können in der Regel nicht ermessen, welche Baustoffe in welcher Menge vorliegen müssen, welche Gesetze für das Vorhaben einzuhalten sind oder welche Kosten für das Projekt auf sie zukommen können. Ebenso prüft der Statiker die Bausubstanz. Übrigens wäre es falsch, mit diesen Fragen den Architekten zu behelligen – er unterscheidet sich meist vom Statiker, da er lediglich das zu bauende Haus entwirft, dabei aber auf die Vorgaben des Bauingenieurs angewiesen ist.

Ähnliches gilt für alle An- und Umbauten. Möchtest du dein Haus also mit einem Balkon versehen, das Dach aufstocken oder tragende Wände entfernen, benötigst du den Statiker. Jede Veränderung – und sei sie noch so klein und nichtig – hat schließlich einen Einfluss auf die Immobilie. Selbst scheinbar geringfügige Maßnahmen können die Sicherheit des Hauses deutlich herabsetzen. Darüber hinaus ist der Bauingenieur immer dann gefragt, wenn es an das Einschätzen der Bausubstanz sowie an das Erkennen notwendiger Sanierungsarbeiten geht. Bei alledem hält sich der Statiker in seinen Gutachten und Anweisungen an das Bauordnungsrecht.

Welche Kosten müssen für den Statiker eingeplant werden?

Die Wichtigkeit des Berufs wird ganz gut dadurch erkennbar, dass es eine bundesweit einheitliche Regelung für die Preise gibt, die der Statiker dir in Rechnung stellen darf: Seit dem September des Jahres 1976 existiert die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Die Ordnung unterteilt dabei zwischen verschiedenen Leistungsphasen, die von der Grundlagenermittlung über die Entwurfsplanung zur Ausführung reichen und letztlich sogar die Objektbetreuung umfassen. Ebenso sind fünf Honorarzonen maßgeblich, die vom einfachen Behelfsbau bis zu komplexen Gebäudeanlagen wie Krankenhäusern und Universitäten führen.

Demgegenüber kannst du grob zehn bis 30 Prozent der gesamten Kosten deines Bauvorhabens für den Statiker einplanen. Heißt, dass für das Erstellen eines Gutachtens über mögliche Bauschäden etwa 100 bis 200 Euro fällig werden. Das Zehnfache dieser Summe dürften Durchbrüche bei tragenden Wänden kosten. In gleicher Höhe wird das Decken des Daches oder die Neuformung der Gaube auf der Rechnung ausgewiesen. Die Berechnungen für einen Neubau liegen bei 4.000 bis 5.000 Euro – rund die Hälfte davon kommt noch einmal für die Garage dazu.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten für den Statiker?

Möchtest du dir vorab einen ersten Eindruck darüber verschaffen, in welcher Höhe die Rechnung für den Bauingenieur ausfallen darf, so sei dir der Blick in die bereits erwähnte Honorarordnung empfohlen. Denn der erste wesentliche Faktor ist die Komplexität des Gebäudes: Für ein Gartenhäuschen musst du demnach geringere Preise als für eine Wohnimmobilie einplanen. Einen zweiten Faktor bilden die anrechenbaren Baukosten. Heißt, dass das finanzielle Volumen des gesamten Projektes immer die Basis für die Kosten des Statikers bildet – nicht eingerechnet werden zusätzliche Ausgaben wie der Kaufpreis des Grundstücks oder die Zinsen für den Baukredit.

Ein weiterer Faktor ergibt sich aus den Leistungsphasen: Je nach Einfluss der Arbeit des Statikers an einem Teilbereich des Gebäudes können unterschiedliche Kosten entstehen. Ist die Ausführungsphase mit 40 Prozent der Gesamtkosten am teuersten, so werden für die Vorbereitung der Vergabe des Auftrages an ein Bauunternehmen mit gerade einmal zwei Prozent die niedrigsten Preise veranschlagt. Der abschließende Faktor resultiert aus der Frage, ob der Statiker seine Rechnung anhand aufgewendeter Arbeitsstunden kalkuliert oder ob er Pauschalsummen anbietet. Du siehst, dass es anhand der vielen Faktoren lediglich möglich ist, die Kosten grob zu ermitteln – konkrete Antworten kann dir aber der Statiker mit einem Kostenvoranschlag geben.

Statiker-Kosten von der Steuer absetzen

Bei all den Zahlenspielen ist es nicht ganz unwichtig, ob du die finanzielle Belastung ein wenig senken kannst – beispielsweise über das Absetzen von der Steuer. Grundsätzlich steht dir als Privatperson, die eine Planungs- oder Baumaßnahme vornimmt, das Geltendmachen einer außerordentlichen Belastung zu. Solltest du das Gebäude aber auch beruflich oder gewerblich nutzen, käme noch das Anrechnen der Werbekosten in Betracht – immerhin dient die Beauftragung des Statikers dann ja deinem Business. Ähnliches gilt für vermietete Objekte in deinem Eigentum.

Allerdings ist es für die Absetzung von der Steuer erforderlich, dass das beim Statiker in Auftrag gegebene Gutachten, seine Planung und sein Mitwirken bei der Ausführung auch tatsächlich der Sicherheit des Hauses dienen. Nicht anrechenbar sind somit Umbauten, die aus anderen Zwecken vorgenommen werden. Möchtest du die Immobilie also um einen Balkon erweitern, um im Sommer die Sonne zu genießen, stünde der Sicherheitsaspekt nicht im Vordergrund und die Kosten für den Statiker wären nicht absetzbar. Anrechnen könntest du dann lediglich die Summe, die der Handwerker von dir beansprucht. Lass dich diesbezüglich am besten aber im Einzelfall von einem Steuerberater unterstützen, um dein Bauvorhaben auch rechtlich auf eine sichere Basis zu stellen.

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