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Dachlawinen – Sorgfaltspflicht und Vermeidung

Bild: AP / stock.adobe.com

Wenn in der kalten Jahreszeit Schneemassen das Land in ein Winterwunderland verwandeln, dann ist das nicht immer nur ein Vergnügen. Während Kinder sich über Schlittenfahrten und Schneeballschlachten freuen können, müssen sich Hausbesitzer über die Schneemassen auf ihrem Dach Gedanken machen. Von dicken Schneebrettern auf den Ziegeln können erhebliche Gefahren für vorbeigehende Passanten und geparkte Autos ausgehen. Hier erfahren Sie, wie Dachlawinen entstehen, wie Sie diesen vorbeugen können und wie Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Daneben erfahren Sie, wer bei Schäden durch Dachlawinen für die entsprechenden Kosten aufkommt und wer Ihnen bei Problemen mit Dachlawinen helfen kann.

Dachlawinen – Entstehung und mögliche Gefahrenfaktoren

Bei Schneelawinen, die von Dächern rutschen, greifen die gleichen Prinzipien wie bei Lawinen im Gebirge. Sobald das Schneebrett auf dem Dach ein Gewicht hat, das den Reibungswiderstand des Schnees auf den Dachziegeln übersteigt, beginnt der Schnee zu rutschen. Häufig kommt dann die gesamte Schneemasse als eine kompakte, häufig festgefrorene und steinharte Masse herunter. Je nach Dachhöhe kann dies für darunter stehende Personen oder Gegenstände ernsthafte Schäden zur Folge haben.

Die Wahrscheinlichkeit einer Dachlawine steigt bei:

  • steilen Dächern
  • starker Schneelast
  • Tauwetter
  • Erschütterungen

Üblicherweise kommen Dachlawinen bei zwei Zeitpunkten vor. Zum einen können sie entstehen, wenn extremer Schneefall den Schnee teils meterhoch auf den Dächern auftürmt. Deutlich wahrscheinlicher ist jedoch, dass der Schnee während Tauwetter oder bei Erschütterungen abgeht. Durch das Tauwetter oder die Vibrationen, etwa durch Bauarbeiten oder vorbeifahrende Lastwagen, verlieren die Schneemassen ihren Halt auf dem Dach und beginnen zu rutschen.

Schadenersatz und Sorgfaltspflicht

Besitzer von Gebäuden sind dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihrem Haus keine Gefahr für andere Menschen ausgeht. Aus diesen Gründen müssen auch bei Dachlawinen geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um Schäden an Dritten abzuwehren. Man spricht hier auch von der sogenannten Sorgfaltspflicht. Dieser etwas schwammige Begriff beschreibt, dass der Hausbesitzer für ihn zumutbare, geeignete Schritte unternehmen muss, wenn eine für ihn ersichtliche besondere Gefahr von seinem Haus ausgeht.

Konkret bedeutet dies, dass der Besitzer dann Gegenmaßnahmen ergreifen muss, wenn

  • das Haus an einem Ort mit häufigem starken Schneefall liegt
  • Häuser ortsüblich ebenfalls mit Gegenmaßnahmen ausgestattet sind
  • das Haus von seiner Bauweise eine erhöhte Gefährdung verursacht (z. B. durch ein steiles Dach)

Häuser, die an einem Ort liegen, an dem regelmäßig große Schneemengen anfallen, deren Nachbarhäuser bereits über Dachlawinenabwehr verfügen oder die mit einem besonders steilen Dach aufwarten oder an besonders starken Verkehrsbereichen liegen, müssen entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen. Wird dies nicht getan, so kann die für die Sicherheit verantwortliche Person haftbar gemacht werden. Dies kann der Hausbesitzer, eine Hauseigentümergemeinschaft oder auch, so im Mietvertrag festgelegt, ein Mieter sein. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Welche baulichen Maßnahmen für Ihr Haus zutreffend sind, erfahren Sie in Ihrer örtlichen Landesverordnung und Gemeindeverordnung. Gerne informieren Sie auch örtliche Dachdeckerbetriebe, die mit Fragestellungen wie dieser große Erfahrungen vorweisen können.

Wurde der Sorgfaltspflicht nachgekommen, so zahlt bei Kraftfahrzeugen die Vollkaskoversicherung. Eine Teilkaskoversicherung bezahlt nur die Schäden an den Fahrzeugscheiben. Für Personenschäden kommt die Krankenversicherung der betroffenen Person auf. Dabei ist zu beachten, dass auch Dritte zu einer gewissen Sorgfalt verpflichtet sind. Ist offensichtlich, dass von einem Gebäude eine Dachlawinengefahr ausgeht, so kann dies bei Nichtbeachtung der Gefahr die Schadensersatzansprüche vor Gericht deutlich mindern.

Mögliche Gegenmaßnahmen

Wenn bereits abzusehen ist, dass bei einem Haus eine erhöhte Dachlawinengefahr besteht, so sollte bereits beim Bau ein entsprechender Schutz angebracht werden. Zum Einsatz kommen hier entweder Schneegitter oder Schneehaken. Schneegitter werden relativ weit unten am Dach angebracht, stehen lotrecht und bieten den Schneebrettern von unten als Stütze Halt. Schneehaken werden über das gesamte Dach verteilt und erlauben den Schneebrettern, sich an diese zu „krallen“ und so eine bessere Haftung auf dem Dach zu besitzen. Besonders bei zu erwartenden, großen Schneemassen sind Schneehaken vorteilhaft, da sie das Gewicht gleichmäßig auf dem gesamten Dach verteilen.

Die Installation dieser Gegenmaßnahmen übernimmt gerne jeder Dachdeckerbetrieb. Von einem eigenen Einbau ist abzuraten, denn Dacharbeiten sind nicht nur gefährlich, sondern auch schwierig. Ein unsachgemäß installiertes Schneegitter bietet nicht nur keinen Schutz, sondern ist eine zusätzliche Gefahrenquelle. Wer sein Dach nicht fachmännisch sichern lässt, der kommt auch seiner Sorgfaltspflicht nicht nach.

Neben solchen baulichen Maßnahmen kommt auch jener seiner Sorgfaltspflicht nach, der vor Gefahren warnt. Ein Hinweisschild „Achtung, Dachlawinen!“ warnt Verkehrsteilnehmer und sollte dafür sorgen, dass diese den Gefahrenbereich meiden. Solch ein Hinweisschild ist allerdings kein Ersatz für echte Gegenmaßnahmen. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie dieses Hinweisschild so anbringen, dass es auch bei starkem Schneefall und Dunkelheit gut lesbar bleibt.

Sind auf dem Dach bereits große Schneemassen und eine Dachlawine droht, so erwartet niemand von Ihnen, dass Sie auf Ihr Dach klettern und den Schnee hinabfegen. Das ist nicht nur gefährlich, sondern kann das Dach auch zusammen mit den Schneemassen über seine Belastungsgrenzen hinaus beanspruchen und beschädigen. Sollte Ihr Haus Dachfenster haben, so können Sie über diese mit einem Besen den Schnee lockern und hinabschieben. Ansonsten helfen Ihnen Feuerwehr, Technisches Hilfswerk oder Fachbetriebe, die mit dem richtigen Fachwissen und der notwendigen technischen Ausstattung wie Hebebühnen die Schneemassen sicher entfernen.

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