Bürokratieentlastungsgesetz – Hilft es dem Handwerk?

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Ein neues Bürokratieentlastungsgesetz soll kommen und auch Handwerkern den Alltag erleichtern. Doch was genau steht drin und reicht es aus?

Die Aufbewahrungsfrist für handels- und steuerrechtliche Dokumente soll von 10 auf 8 Jahre reduziert werden.

Informationspflichten sollen reduziert werden, der Umfang der Reduktion wurde jedoch noch nicht definiert. Es geht um folgende Bereiche:

  • Gewerbe- und Handwerksordnung
  • branchen- und berufsspezifischen Verordnungen
  • Wirtschaftsstatistik
  • Mess- und Eichwesen
  • Energierecht
  • Außenwirtschaftsrecht

Für viele alltägliche Tätigkeiten und Verträge braucht man immer noch Briefe und Unterschriften. Das soll sich mit einer Änderung des § 126 ändern. Die elektronische Form mit digitaler Unterschrift oder die Textform ohne Unterschrift sollen überall anwendbar und Standard werden. Die Schriftform dient dann nur noch als Ersatz. Auch die Kommunikation mit Behörden soll so vereinfacht und digitalisiert werden.

Arbeitgeber haben aktuell diverse Aushangpflichten. Diese sollen sie ab sofort auch digital umsetzen können, also zum Beispiel indem sie die Dokumente im Intranet zur Verfügung stellen. Auch Arbeitszeugnisse sollen elektronisch erstellt werden können.

Belege der Betriebskostenabrechnung sollen auch digital geschickt werden dürfen.

Alle öffentlichen Versteigerungen nach § 383 Absatz 3 BGB sollen über das Internet durchgeführt werden können.

Das Bundesberggesetz soll so geändert werden, dass Geothermie bis 400 Meter Tiefe nicht mehr unter dieses Gesetz fällt. Regelungen zum Wasserschutz müssen weiter beachtet werden. Die Planung von Wärmepumpen könnte so beschleunigt werden.

Wann kommt das Gesetz?

Aktuell gibt es nur ein Eckpunktepapier aus dem Bundesjustizministerium. Ein Referentenentwurf soll noch dieses Jahr folgen und gemeinsam mit dem Wachstumschancengesetz für eine Entlastung von 2,3 Milliarden Euro sorgen. Dem Zentralverband des Deutschen Handwerks gehen die Maßnahmen nicht weit genug.

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