Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Mika Lehmann
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Vom Bundeskabinett wurde vor kurzem das โBerufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetzโ verabschiedet. Wir zeigen, was dahintersteckt.
Berufserfahrung anerkennen
In der deutschen Baubranche gibt es viele Menschen, die seit Jahren in handwerklichen Berufen arbeiten, aber keine Ausbildung in Deutschland gemacht haben. Diese Berufserfahrung soll zukรผnftig auch gesetzlich anerkannt werden. Sobald sie das eineinhalbfache der fรผr den Beruf vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf gearbeitet haben, kรถnnen sie dann diese Fรคhigkeiten mit Prรผfungen und Probearbeiten รคhnlich wie bei einer Ausbildung zertifizieren lassen. Auch Menschen mit Behinderungen werden von dieser รnderung profitieren. Nach der Validierung kรถnnen sie dann auch die zugehรถrigen Aufstiegsfortbildungen nutzen, was den Fachkrรคftemangel etwas abschwรคchen kรถnnte. Die Validierung soll ab Januar 2025 mรถglich sein.
Bisher gab es nur ein vom Bildungsministerium gefรถrdertes Pilotprojekt namens Valikom, das erfolgreich war und nun durch eine gesetzliche Regelung ersetzt wird. Laut der Projektleiterin Tina Rapp seien die Teilnehmer im Durchschnitt 41 Jahre alt und hรคtten 13 Jahre Berufserfahrung. Sie arbeiten oft wie ausgebildete Fachkrรคfte, das wird jedoch aktuell nicht offiziell anerkannt.
Mehr Digitalisierung, weniger Bรผrokratie
Um die Ausbildung fรผr junge Menschen attraktiver zu machen, sollen Ausbildungsinhalte verstรคrkt digital vermittelt werden. Prรผfer sollen auch virtuell an Prรผfungen teilnehmen kรถnnen. Darรผber hinaus werden digitale Ausbildungsvertrรคge ermรถglicht und digitale Berichtshefte zum Standard werden. Die Schriftform wird nicht mehr vorgeschrieben. Diese รnderungen sollen ab 1. August 2024 in Kraft treten.