Von der Steuer lässt sich Arbeitskleidung absetzen.

Arbeitskleidung absetzen: Was lässt sich geltend machen?

Letzte Aktualisierung am 11. März 2024 von Mika Lehmann

Bildquelle: Photographee.eu/stock.adobe.com

In den meisten handwerklichen Berufen gehört die richtige Arbeitskleidung genauso zur Ausstattung wie das jeweilige Werkzeug. Sie dient häufig vor allem der persönlichen Sicherheit während der Arbeit, hat aber auch einen funktionellen Nutzen. Ein Handwerksbetrieb sollte seinen Mitarbeitern daher die passende, schützende Berufsbekleidung zur Verfügung stellen. Unbedingt beachten sollte man dabei, dass man Arbeitskleidung absetzen kann. Wir erklären, was sich steuerlich geltend machen lässt und wie man dabei vorgehen sollte.

Unter welchen Bedingungen kann man Arbeitskleidung absetzen?

Voraussetzung dafür, Arbeitskleidung abzusetzen, ist ihre berufliche Funktion. So muss diese entweder der für den jeweiligen Beruf typischen Bekleidung entsprechen oder einer Schutzfunktion dienen. Grundsätzlich unterscheidet man bei der Arbeits- beziehungsweise Berufsbekleidung ferner noch zwischen Dienst- und Schutzkleidung. Erstere lässt sich in etwa mit einer Uniform beschreiben, während letztere vor allem für den Arbeitsschutz getragen wird. Also beispielsweise in Form eines Helms oder Sicherheitsschuhen auf Baustellen. 

Es kann sich neben Dienst- und Schutzkleidung auch um Klamotten handeln, die beispielsweise mit dem Logo des Unternehmens versehen sind. Wichtig ist, dass Kleidung ausschließlich für die berufliche Ausübung vorgesehen ist – nicht aber auch in der Freizeit getragen werden kann. Das bedeutet, ein Hemd, Anzug oder Kostüm, das extra für die Arbeit gekauft wurde, fällt nicht unter diese steuerlichen Vorteile.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer kauft sich für die Arbeit einen teuren Anzug. Der wird zwar größtenteils für die Arbeit genutzt und wird durch den Dresscode vorgeschrieben, könnte aber auch im Alltag verwendet werden. Das Absetzen von der Einkommensteuer ist nicht möglich.

Grundsätzlich zugunsten einer steuerlichen Berücksichtigung ist der Erwerb der Arbeitskleidung in einem Fachhandel für Berufsbekleidung. Dementsprechend lohnt es sich, die Kaufbelege zu behalten und anzufügen, wenn man die Arbeitskleidung absetzen möchte.

Bekleidung für Handwerker gilt als Arbeitskleidung

Gerade Handwerker dürften hier von den steuerlichen Vorteilen profitieren, schließlich sind viele Gewerke auf eine bestimmte Bekleidung angewiesen. Zur Arbeitskleidung zählen beispielsweise: 

  • Schutzhelm (z.B. bei Bauberufen)
  • Arbeitshosen (z.B. bei Malern, Klempnern etc.)
  • Hitzebeständige Kleidung (z.B. bei Schweißern)
  • Sicherheitshandschuhe
  • Schutzbrillen & Schutzmasken
  • Sicherheitsschuhe (z.B. mit Stahlkappe)
  • Arbeitsweste
  • Uniformen

Wie kann man die Arbeitskleidung absetzen?

Um die Arbeitskleidung absetzen zu können, ist eine Steuererklärung nötig. Dort wird die Arbeitskleidung bei Arbeitnehmern als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht, was wiederum zur Reduzierung der Einkommensteuer führt. Man gibt die Kosten unter “Aufwendungen für Arbeitsmittel” an. Es gibt auch eine jährliche Pauschale von 110 Euro. Außerdem gibt es den generellen Pauschbetrag für Werbungskosten von 1.230 Euro. Die jährliche Pauschale kann man auch für die Reinigungskosten nutzen. Es gibt zwar auch Orientierungswerte für die Berechnung der tatsächlichen Kosten, diese stammen jedoch aus dem Jahr 2002. Ob sie heute noch passen, ist aufgrund von Inflation und verbesserter Effizienz von Waschmaschinen fraglich.

Bei Berufen mit klaren Hygieneanforderungen muss das Unternehmen auch die Reinigung übernehmen. Diese Kosten dürfen aber nicht an die Arbeitenden weitergegeben werden (Urteil 9 AZR 181/15 am Bundesarbeitsgericht). In diesem Fall ging es um einen Schlachthof. Es kann aber auch unabhängig davon sinnvoll sein, wenn Unternehmen die Reinigung erledigen. Man kann so bei Sicherheitskleidung besser sicherstellen, dass die Kleidung im Privathaushalt falsch gereinigt wird und dadurch ihre Schutzfunktion schlechter erfüllt wird.

Wird die Arbeitskleidung dem neuen Mitarbeiter vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt oder er beteiligt sich an den Kosten, kann der Arbeitnehmer die Steuererleichterung nicht nutzen. Dann handelt es sich um betriebliche Aufwendungen, die die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer des Unternehmens reduzieren. Bei Kleidung, die das Finanzamt als Arbeitskleidung anerkennt, kann zusätzlich beispielsweise auch die Reparatur der Arbeitskleidung steuerlich abgesetzt werden. Für Kauf, Reparatur und Reinigung solltest du immer die Belege aufbewahren.

Wir recherchieren für unsere Artikel nach bestem Wissen und Gewissen, können aber nur allgemeine Information zur Verfügung stellen und bieten keine Steuerberatung an. Professionelle Steuerberater kannst du hier finden:

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