Von der Steuer lässt sich Arbeitskleidung absetzen.

Arbeitskleidung absetzen: Was lässt sich geltend machen?

Letzte Aktualisierung am 28. August 2019 von Alex Mroos

In den meisten handwerklichen Berufen gehört die richtige Arbeitskleidung genauso zur Ausstattung wie das jeweilige Werkzeug. Sie dient häufig vor allem der persönlichen Sicherheit während der Arbeit, hat aber auch einen funktionellen Nutzen. Ein Handwerksbetrieb sollte seinen Mitarbeitern daher die passende, schützende Berufsbekleidung zur Verfügung stellen. Unbedingt beachten sollte man dabei, dass man Arbeitskleidung absetzen kann. Wir erklären, was sich steuerlich geltend machen lässt und wie man dabei vorgehen sollte.

Unter welchen Bedingungen kann man Arbeitskleidung absetzen?

Voraussetzung dafür die Arbeitskleidung abzusetzen, ist ihre berufliche Funktion. So muss diese entweder der für den jeweiligen Beruf typischen Bekleidung entsprechen oder aber einer Schutzfunktion dienen. Grundsätzlich unterscheidet man bei der Arbeits- beziehungsweise Berufsbekleidung ferner noch zwischen Dienst- und Schutzkleidung. Erstere lässt sich in etwa mit einer Uniform beschreiben, während letztere vor allem für den Arbeitsschutz getragen wird. Also beispielsweise in Form eines Helms oder Sicherheitsschuhen auf Baustellen.

Es kann sich neben Dienst- und Schutzkleidung auch um Klamotten handeln, die beispielsweise mit dem Logo des Unternehmens versehen sind. Wichtig ist, dass die Kleidung ausschließlich für die berufliche Ausübung vorgesehen ist – nicht aber auch in der Freizeit getragen werden kann. Das bedeutet ein Hemd, Anzug oder Kostüm, das man extra für die Arbeit kauft, fällt nicht unter diese steuerlichen Vorteile.

Grundsätzlich zugunsten einer steuerlichen Berücksichtigung ist der Erwerb der Arbeitskleidung in einem Fachhandel für Berufsbekleidung. Dementsprechend lohnt es sich die Kaufbelege zu behalten und anzufügen, wenn man die Arbeitskleidung absetzen möchte.

Bekleidung für Handwerker gilt als Arbeitskleidung

Gerade Handwerker dürften hier von den steuerlichen Vorteilen profitieren, schließlich sind viele Gewerke auf eine bestimmte Bekleidung angewiesen. Zur Arbeitskleidung zählen beispielsweise:

  • Schutzhelm (z.B. bei Bauberufen)
  • Arbeitshosen (z.B. bei Malern, Klempnern etc.)
  • Hitzebeständige Kleidung (z.B. bei Schweißern)
  • Gehörschutz (z.B. bei Straßenbauarbeitern)
  • Sicherheitshandschuhe
  • Schutzbrillen & Schutzmasken (z.B. im Metallbau)
  • Sicherheitsschuhe (z.B. mit Stahlkappe)
  • Arbeitsweste

Da Handwerker diese Arbeitskleidung meist ohnehin in einem Fachgeschäft für Berufsbekleidung erwerben, dürfte es regulär kein Problem sein, diese auch steuerlich geltend zu machen.

Wie kann man die Arbeitskleidung absetzen?

Um die Arbeitskleidung absetzen zu können, ist eine Steuererklärung nötig. Dort wird die Arbeitskleidung als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht, was wiederum zur Reduzierung der Einkommensteuer führt. Das gilt vor allem dann, wenn man die Arbeitskleidung als Handwerker selbst erwirbt. Stellt der Arbeitgeber den neuen Mitarbeitern die Arbeitskleidung zur Verfügung oder er beteiligt sich an den Kosten, muss man diesen Vorteil nicht versteuern. Dadurch kann man aber Steuern sparen im Handwerksbetrieb.

Bei Kleidung, die das Finanzamt als Arbeitskleidung anerkennt, kann zusätzlich beispielsweise auch die Reparatur der Arbeitskleidung steuerlich abgesetzt werden.

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Bildquelle: Photographee.eu/stock.adobe.com

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