Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos
Sie haben eine Rechnung nicht bezahlt und haben deswegen eine Mahngebühr erhalten? Es ist grundsätzlich erlaubt, Mahngebühren einzufordern, allerdings nicht in jeder Höhe. Wir möchten Sie in diesem Beitrag darüber informieren, was bei einer Mahnung erlaubt ist und was nicht.
Mahngebühren dürfen erst erhoben werden, wenn ein Schuldner in Zahlungsverzug ist. Um den Zahlungsverzug rechtsgültig zu machen, ist es notwendig, dass auf der Rechnung eine konkrete Zahlungsfrist festgeschrieben wurde – diese beträgt in der Regel 14 Tage. Hält sich der Schuldner nicht an diese Frist, darf der Gläubiger, also derjenige, der Geld will, die erste Mahnung rausschicken und Gebühren erheben.
Welche Mahngebühren werden berechnet?
Berechnet werden bei der Mahngebühr direkte Kosten, also benötigtes Material (Papier, Ausdruck) und Porto. Kosten für den Verwaltungs- oder Personalaufwand werden hierbei nicht berechnet.
Außerdem können Verzugszinsen mit eingerechnet werden. Dies ist sozusagen der direkte Schadenersatz für den Gläubiger. Die Höhe der Verzugszinsen ist gemäß § 288 BGB gesetzlich geregelt: Der festgesetzte Zinssatz beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dieser Basiszinssatz ändert sich aber immer zum 1. Januar und 1. Juli.
Verzugszinsen werden in der Regel pro Tag im Zahlungsverzug berechnet. Der Gläubiger kann diesen Zinssatz in den Mahngebühren ansetzen. Liegt der tatsächliche Schaden darüber, darf er aber auch einen höheren Zins verlangen. Nicht erlaubt hingegen sind einfach hohe Pauschalsummen als Mahngebühr. Gerichte lehnen diese dann meist auch ab. Es lohnt sich auf jeden Fall die in einer Mahnung geforderten Verzugszinsen nachzuprüfen.
Mahnbescheide durch Inkassofirmen
Ein Gläubiger kann zusätzlich auch Anwalts- und Inkasso-Kosten einfordern. Allerdings nur dann, wenn das Einschalten eines Anwalts oder Inkassobüros auch tatsächlich erforderlich und angemessen war. Bei der ersten Mahnung ist das meist noch nicht der Fall.
Inkassofirmen gewährleisten, dass Ihre Geldforderungen schnell und angemessen durchgesetzt werden. Die Beauftragung des Inkassodienstes kann zu jeder Zeit erfolgen. Erstkontakt erfolgt in der Praxis oft wenige Tage nach Ablauf der Fälligkeit. Der Ablauf der Forderungsbetreibung ist bei den meisten Firmen, die Inkasso anbieten, ähnlich.
Grundsätzlich sind Mahnkosten in angemessener Höhe rechtens. Es gibt Fälle, die vor Gericht führen, wenn man als Schuldner nicht zahlt. Wenn Ihnen die Summe aber doch sehr hoch erscheint, haken Sie lieber noch einmal nach und informieren Sie sich darüber, wie sich der Beitrag zusammensetzt. Man kann auch tatsächlich einen schriftlichen Widerspruch einreichen, wenn Gebühren zu hoch sind, meist kann man sich auf einen angemessenen Betrag einigen. Allerdings sollten Sie die angemahnte Rechnung dann bereits beglichen haben.