Stellenanzeige schreiben: Aufbau und Tipps

Das Schreiben einer guten Stellenanzeige kann die Mitarbeitersuche beschleunigen und viel Geld sparen. Sie erreicht nicht nur schnell viele Kandidaten, sondern sorgt auch für viele Bewerbungen von möglichst qualifizierten Kandidaten. Stellenanzeigen sollten nicht einfach mal so nebenbei erstellt werden.

Grundlagen bei Stellenanzeigen

  • Aussagekräftigen Titel verwenden
  • Aussagekräftige Überschriften verwenden
    So können die Leser direkt zu dem Teil der Stellenausschreibung springen, der für sie relevant ist
  • Möglichst wenig Fließtext verwenden, stattdessen Listen nutzen
  • Auf möglichst großen Plattformen veröffentlichen

Aufbau der perfekten Stellenanzeige

Bei Stellenanzeigen kann man sich viele Dinge aus dem Marketing-Bereich abschauen, denn immerhin handelt es sich dabei um Werbung. Sie bewerben Ihr Unternehmen, um die besten Mitarbeiter zu finden. Eine bewährte Methode dafür ist das AIDA-Prinzip. AIDA ist ein Abkürzung und steht für:

  • Attention
  • Interest
  • Desire
  • Action

Zuerst muss man es schaffen, die Aufmerksamkeit des Jobsuchenden zu erhalten. Immerhin überfliegt der in der Woche hunderte von Jobanzeigen und wird sich nicht alle davon einzeln ansehen. Nur wenn die Überschrift und die ersten Details ansprechen, wird auch geklickt.

Hat man genug Aufmerksamkeit erhalten, geht es darum, Interesse im Jobsuchenden zu wecken. Das geschieht in den ersten Infos der Stellenanzeige. Vor allem die Grundlegenden Details sind dabei wichtig. Jobsuchende werden sich unterbewusst folgende Fragen stellen: Worum geht’s hier eigentlich genau? Kann ich das, was hier gesucht wird? Finden sie Antworten auf diese Fragen, wird auch das Interesse bleiben und sie lesen weiter.

Nun geht es darum, ein Verlangen auszulösen. Dafür zeigt man dem Jobsuchenden, welche Vorteile die Stelle hat und warum Menschen gerne für das Unternehmen arbeiten.

Wurden die vorherigen Schritt beachtet, sollte der letzte Schritt auch nicht schwer fallen – eine Aktion sollte ausgelöst werden. Dafür sollte man konkret schreiben, welche Unterlagen benötigt werden und Kontaktdaten für einen Ansprechpartner bereitstellen. Bei Online-Bewerbungen ist ein großer, auffälliger Button besonders wirksam.

Titel der Stellenanzeige

Der Titel der Stellenanzeige sollte dem Namen des Jobs entsprechen. Er muss zwei Anforderungen unbedingt erfüllen:

  • Allgemein gebräuchlicher Jobtitel, nach dem auch von Bewerbern gesucht wird
  • Zielgruppe muss sofort verstehen, was sich hinter dem Namen verbirgt

Nur so erreicht man online so viele Menschen wie möglich und stellt gleichzeitig sicher, dass sich die passenden Bewerber die Anzeige genauer anschauen. Der Titel ist quasi der erste Eindruck und der ist bekanntlich besonders wichtig.

Auch andere Informationen sollten direkt in der Nähe des Titels stehen. Dazu gehören vor allem Arbeitsort und Arbeitszeit. Falls Sie das Gehalt oder eine Gehaltsspanne in der Stellenanzeige angeben, sollte auch das weit oben stehen, um die Aufmerksamkeit der Bewerber zu bekommen.

Beschreibung der Tätigkeit

Auf den Titel sollten die benötigten Qualifikationen und Erwartungen an den Bewerber folgen. Hier beschreiben Sie das Aufgabengebiet und die Tätigkeiten, die der Bewerber im Alltag erledigen wird. Auf Floskeln können Sie getrost verzichten, denn für den Kandidaten zählt hier nur, wie genau sein Arbeitsalltag in Zukunft aussehen wird. Dass große und interessante Projekte durchgeführt werden, interessiert zum Beispiel weniger, aber wenn Sie direkt Beispiele aus der Vergangenheit nennen können, macht das die Stellenanzeige interessanter.

Anforderungen und Qualifikationen

Hier ist besonders wichtig, zwischen obligatorischen (Must-have) und optionalen (Nice-to-have) Anforderungen zu unterscheiden. Vermischt man diese beiden Bereiche kann es passieren, dass Bewerber sich abgeschreckt fühlen, obwohl sie eigentlich alle wichtigen Anforderungen erfüllen. Aus diesem Grund sollte man auch möglichst konkret sein: Begriffe wie “langjährige Berufserfahrung” bringen keinen Bewerber weiter. Stattdessen sollte es eine genaue Jahresangabe geben.

Die Wichtigkeit der Qualifikationen sollte auch aus der Gestaltung der Liste hervorgehen: Die unbedingt nötigen Anforderungen sollten Sie nicht als Fließtext in die Stellenanzeige schreiben, sondern fett darstellen und oben platzieren. Die optionalen Anforderungen folgen darunter in der normalen Schriftstärke. So sollte das Ganze dann aussehen:

  • Obligatorische Anforderung
  • Obligatorische Anforderung
  • Optionale Anforderung
  • Optionale Anforderung
  • Optionale Anforderung

Vorteile der Stelle

Welche Vorteile haben Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen? Warum lohnt es sich die Bewerbung? Gerade im Kontext des Fachkräftemangels im Handwerk und vielen anderen Branchen muss man als Arbeitgeber auch etwas bieten. Eine Stellenanzeige sollte so gut geschrieben sein, dass sie auch zum Abwerben von qualifizierten Arbeitskräften geeignet ist. Sie sollte nicht einfach eine von hunderten Stellenanzeigen sein, die bei der Suche untergeht, sondern beim Bewerber ein Verlangen auslösen. Damit das gelingt, muss man die Vorteile des Jobs präsentieren, zum Beispiel:

  • Mögliche Vergütung
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Kostenlose Lebensmittel / Kantine
  • Betriebskindergarten
  • Mitarbeiterparkplätze

Als kleiner Betrieb können Sie natürlich nicht alle der hier genannten Mitarbeiterbindungsmaßnahmen umsetzen und auch nicht alle lassen sich in jeder Branche realisieren. Trotzdem sollten Sie sich darüber Gedanken machen, was Sie besser machen als Konkurrenten in der Umgebung.

Beschreibung des Unternehmens

Die Beschreibung des Unternehmens ist wichtig, aber besonders wichtig sind die Besonderheiten. Was macht das Unternehmen besser als andere Unternehmen? Folgende Details sollten hier unbedingt vorkommen:

  • Branche des Unternehmens
  • Produkte und Dienstleistungen
  • Anzahl der Mitarbeiter und Standorte
  • Arbeitsatmosphäre
  • Ziel und Vision des Unternehmens
  • Große Erfolge

Bewerbungsprozess und Ansprechpartner

Am Ende der Stellenanzeige sollten Sie kurz erklären, wie der Bewerbungsprozess abläuft und es sollte eine klare Aufforderung zum Handeln geben, zum Beispiel einen Button mit der Aufschrift “Jetzt bewerben!”. Dahinter kann sich zum Beispiel das Bewerbungsformular befinden oder die E-Mail-Adresse, bei der man sich bewerben soll. Egal, ob online oder offline – es sollte immer einen klaren Ansprechpartner geben, dessen E-Mail-Adresse und Telefonnummer aufgeführt ist.

Wie erreicht die Stellenanzeige viele Menschen?

Auch die beste Stellenanzeige wird keine Wirkung zeigen, wenn sie nirgendwo zu sehen ist. Im ersten Schritt kann man die Jobausschreibung lokal veröffentlichen. Besonders bei Handwerkern ist das sinnvoll, weil die Bewerber im Optimalfall schon in der Nähe wohnen. Als Plattformen eignen sich dafür:

Sollten Sie darauf keine Reaktionen oder nur unqualifizierte Bewerber bekommen, dann müssen Sie die Suche schnell erweitern und deutschlandweit suchen. Folgende Anbieter können dabei sehr hilfreich sein:

Diese Jobbörsen sind auch bei Google sehr gut sichtbar. So können Sie ohne viel Aufwand Bewerber in ganz Deutschland erreichen.

Welche Vorgaben macht das AGG?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt vor, dass persönliche Eigenschaften wie Alter und Geschlecht bei der Einstellung keine Rolle spielen dürfen. Stellenanzeigen müssen also so neutral wie möglich formuliert werden. Fühlen sich Bewerber im Laufe des Bewerbungsprozesses aufgrund dieser Merkmale benachteiligt, können sie vor Gericht gehen.

Nach folgenden Merkmalen darf in einer Stellenanzeige nicht diskriminiert werden:

  • Geschlecht
  • Alter
  • ethnische Herkunft
  • sexuelle Identität
  • körperliche/geistige Behinderung
  • Religion/Weltanschauung

Welche Folgen hat ein Verstoß gegen das AGG?

Wird schon im Bewerbungsprozess gegen das AGG verstoßen, entstehen schnell Schadensersatzansprüche in Höhe von bis zu drei Monatsgehältern pro geschädigter Person und auch die Prozesskosten müssen übernommen werden. Darüber hinaus verursacht die Verzögerung im Einstellungsprozess auch ohne Gerichtsprozess schon hohe Kosten, die man leicht vermeiden könnte.

Sollte das Gehalt in der Stellenanzeige stehen?

Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu in Deutschland nicht. Es gibt jedoch auch Länder, die zumindest eine Gehaltsspanne in der Stellenanzeige vorschreiben oder sogar ein konkretes Gehalt. Als deutscher Arbeitgeber sollten Sie diese Entscheidung also am besten abhängig von der Branche und anderen Stellenanzeigen zu vergleichbaren Berufen machen.

Man kann zumindest eine Gehaltsspanne in der Stellenanzeige angeben und anmerken, dass das Gehalt sich nach Berufserfahrung und Qualifikation richtet. So müssen Sie sich nicht auf ein bestimmtes Gehalt festlegen und heben gleichzeitig die Stellenanzeige von anderen ab. Da die Gehaltsangabe in Deutschland eher selten ist, sticht eine Stellenanzeige mit angegebenem Gehalt auf jeden Fall stark hervor.

Für Bewerber ist eine Gehaltsangabe auf jeden Fall von Vorteil. Sie können dadurch direkt die Stellenanzeigen ignorieren, die nicht ihren Gehaltsvorstellungen entsprechen. Auch dem Arbeitgeber kann das viel Zeit sparen.

Bild: Pixel-Shot / stock.adobe.com

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