2019 stehen einige Steueränderungen an

Die wichtigsten Neuerungen im Steuergesetz für das Jahr 2019

Letzte Aktualisierung am 16. März 2020 von

Das deutsche Steuerrecht ist nicht nur eines der umfangreichsten weltweit. Laufend tragen darüber hinaus auch neue Gesetze, verschiedene Reformen, aktuelle Rechtsprechungen sowie Anweisungen innerhalb der Finanzverwaltungen zu einem stetigen Anwachsen bei. Für Unternehmer, Steuerberater, Buchhalter und für den normalen Steuerzahler ist es daher wichtig, stets gut informiert zu bleiben. Welche Steueränderungen 2019 auf uns zukommen, zeigt der nachfolgende Überblick.

Jahressteuergesetz 2018 – das Steuerpaket

Die üblichen Jahressteuergesetze liefern gesetzliche Anpassungen und Änderungen in einem einzigen Bündel an Reformen. So auch das Jahressteuergesetz 2018, dessen Vorgaben vor allem im Jahr 2019 erstmalig greifen. Das umfangreiche Jahressteuergesetz sorgt auch aktuell wieder für zahlreiche Anpassungen. Die zentralen Änderungen betreffen vor allem die folgenden steuerlichen Bereiche:

  • Umsatzsteuergesetz
    • Gutscheine
    • Telekommunikation
    • Online-Handel Dokumentationspflichten
  • Investmentsteuerreform
  • Körperschaftsteuergesetz
  • Familienentlastung
  • Weitere Regelungen

Neuerungen im Umsatzsteuergesetz

Im Umsatzsteuergesetz zielen die gesetzlichen Änderungen vor allem auf die Bereiche Gutscheine und Telekommunikationsdienstleistungen sowie eine neue Pflicht für Betreiber von Internetplattformen zur Dokumentation und Kontrolle ihrer Händler.

Änderungen bei der Ausgabe von Gutscheinen

Die so genannte „EU Umsatzsteuer Gutscheinrichtlinie“ der Europäischen Union erforderte eine Übernahme der Vorgaben aus Brüssel in nationales Recht. Das Jahr 2019 führt nun die Unterscheidung von Gutscheinen zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen ein.

Einzweckgutschein

Wenn der Ort der Lieferung oder Leistung ebenso wie der Gegenstand oder die Dienstleistung bereits bei der Ausstellung eines Gutscheins eindeutig bestimmt werden, dann wird der Gutschein als Einzweckgutschein bezeichnet. Bei der Ausstellung des Gutscheins muss Mehrwertsteuer erhoben werden.

Mehrzweckgutschein

Bleiben hingegen Ort und Gegenstand der Erfüllung offen, wenn ein Unternehmer einen Mehrzweckgutschein ausstellt, ist keine Mehrwertsteuer zu erheben. Erst beim Einlösen des Gutscheins durch den Kunden wird die Mehrwertsteuer fällig. Die Regelungen gelten nicht für Gutscheine, die mit Preisnachlässen oder Erstattungen einher gehen, sowie für Eintrittskarten oder Fahrtickets.

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Telekommunikationsleistungen mit neuem Schwellenwert

Ab 2019 führt der Gesetzgeber einen Schwellenwert in Höhe von 10.000 Euro für elektronische Dienstleistungen ein. Künftig können damit auch kleine Unternehmen im Bereich der elektronischen Dienstleistung ihre Leistungen im Inland versteuern. Der Geltungsbereich umfasst Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und sonstige Leistungen, die auf elektronischem Weg erbracht werden.

Dokumentations- und Kontrollpflicht für Online Marktplätze

Betreiber von elektronischen Marktplätzen haben ab dem Jahr 2019 neue Aufzeichnungspflichten. Zur Beschreibung der neuen Pflichten führt der Gesetzgeber in das Umsatzsteuergesetz die neuen Paragrafen § 22e UStG und § 22f UStG ein. Die gesetzliche Neuregelung verpflichtet Betreiber von Internetmarktplätzen in Deutschland dazu, die Daten ihrer Händler zu erfassen. Auf Nachfrage müssen die Händler ihrem Marktplatzbetreiber ihre Umsatzsteuerregistrierung nachweisen. Vernachlässigen Plattformbetreiber ihre Pflichten, dann haften sie für ihre Händler in dem Fall, wenn dieser seine Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt entrichtet. Auf diese Weise beabsichtigt der Gesetzgeber, dem Steuerbetrug im Internet wirksam entgegen zu treten.

Änderungen im Investmentsteuergesetz

Für Aktienfonds reduziert die Reform des Investmentsteuergesetzes die Kapitalbeteiligungsquote. Bisher wurden für die Anlage in Kapitalbeteiligungen 51 Prozent vorausgesetzt. Nunmehr ist eine Anlage in Höhe von 50 Prozent ausreichend. Zur Berechnung der Kapitalbeteiligungsquote wird ausschließlich das Aktivvermögen herangezogen, während Verbindlichkeiten unberücksichtigt bleiben. Auch bei Dach-Investmentfonds sowie bei Immobilienfonds finden Anpassungen statt.

Die Neuerungen des Körperschaftsteuergesetztes

Der Eingriff in das Körperschaftsteuergesetz betrifft unmittelbare Beteiligungserwerbe von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die in den Zeitraum zwischen Anfang 2008 bis Ende 2015 fallen. In der bisherigen Regelung entfiel der Verlust einer Körperschaft teilweise, wenn innerhalb von 5 Jahren zwischen 25 und 50 Prozent der Anteile an einen Käufer gingen. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die die bis dahin gültige Verlustabzugsregelung im Körperschaftsteuergesetz für verfassungswidrig erklärte, musste der Gesetzgeber eine Übergangsregelung einführen. Die Übergangsregelung nun setzt die alte Regelung außer Kraft.

Familienentlastungsgesetz – Erleichterung für Eltern und Kinder

Das so genannte „Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien“ soll deren wirtschaftliche Situation verbessern. Das Familienentlastungsgesetz schafft unter anderem Veränderungen in den folgenden zentralen Instrumenten der Familienförderung:

  • Kindergeld
  • Kinderfreibetrag
  • Grundfreibetrag

Mehr Kindergeld

Zum 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld für jedes Kind um 10 Euro pro Monat. So erhalten Familien für das erste und zweite Kind jeweils 204 Euro pro Monat. Für das dritte Kind gibt es 210 Euro und für jedes weitere Kind bezahlt der Staat 235 Euro.

Kinderfreibetrag steigt

Der Gesetzgeber hebt den Kinderfreibetrag in den Jahren 2019 und 2020 jeweils um 192 Euro an. Dieser beträgt im Jahr 2019 dann 7.620 Euro und ab 2020 insgesamt 7.812 Euro.

Anpassung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag bezeichnet das steuerfreie Einkommen, das jeder Steuerpflichtige verdienen kann, ohne dafür Steuern zu bezahlen. Der Grundfreibetrag wird nun ebenfalls in zwei Schritten angehoben. Der erste Schritt erfolgt im Jahr 2019 durch eine Anpassung auf 9.168 Euro. Im darauffolgenden Jahr erhalten Steuerpflichtige einen Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 Euro.

Weitere Regelungen im Steuerpaket

Neben den zentralen Anpassungen im Steuergesetz erfolgen weitere Änderungen, die zum Beispiel das Pflegegeld, den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen, die Anrechnung und Erstattung der Kapitalertragsteuer oder die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen betreffen. Einige der Neuregelungen sind rückwirkend ab 2018 angelegt. Daher lohnt es sich für Betroffene, sich über die anzuwendenden Regelungen jeweils im Detail zu informieren.

Über den Autor:

Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer von Billomat, der Online-Buchhaltung für Kleinunternehmer, Selbständige und Mittelständler. Während seines Studiums gründete Paul- Alexander Thies sein erstes Unternehmen und weiß über die Herausforderungen der Existenzgründung Bescheid. In den letzten 8 Jahren arbeitete Paul-Alexander Thies als Führungskraft Senior Management für Groupon, Payleven (Rocket Internet) & Travador.

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Bildquelle: makibestphoto/stock.adobe.com

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