Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von
Nicht für jeden Selbstständigen bedeutet der Ruhestand einen kompletten Verzicht auf Arbeit. Die Gründe weiterhin einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen können individuell ganz unterschiedlich sein: Einige wollen ihre Rente aufbessern, andere wollen im Alltag eine Aufgabe haben. Wir erklären, was bei Arbeit trotz Ruhestand sowohl für selbstständige als auch für angestellte Handwerker gilt.
Ist es möglich trotz Rentenbezug weiterhin zu arbeiten?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen auch als Rentner weiterhin zu arbeiten. Mit einer Erwerbstätigkeit im Rentenalter lässt sich nicht nur die Rente aufbessern, es lassen sich auch Rücklagen schaffen, man kann zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen und so die Rentenbezüge dauerhaft erhöhen. Handwerksbetriebe können durch die Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern im Rentenalter einem durch den Fachkräftemangel bedingten Personalausfall entgegenwirken und gleichzeitig von ihrer langjährigen Arbeitserfahrung profitieren. Auch einen eigenen Betrieb können Rentner leiten oder gründen.
Wer während der Rente weiterhin arbeiten möchte, sollte jedoch einige finanziell bedeutsame Punkte beachten.
Nebenverdienst während der Rente
Wird zur Rente noch etwas dazu verdient, muss unter Umständen mit Kürzungen der Rente rechnen. Entscheidend dafür, ob es aufgrund der zusätzlichen Einkünfte Abzüge von der Rente gibt, ist das Renteneintrittsalter.
Renteneintritt mit Erreichen der Regelaltersgrenze
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und somit die Vollrente erhält, muss sich um Rentenkürzungen keine Sorgen machen.
Info: Nach § 35 Satz 2 SGB VI erreicht man die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres (beziehungsweise des 65. Lebensjahres für Jahrgänge vor 1963)
Hier gelten keine Hinzuverdienstgrenzen und es kann unbegrenzt hinzuverdient werden. Für die Rentenversicherung ist keine Zuzahlung nötig – diese kann aber freiwillig erfolgen. Beiträge zur Krankenversicherung sowie die Einkommensteuer müssen weiterhin bezahlt werden. Auch die Regelungen zur Sozialversicherungspflicht bleiben bestehen. Eine Steuererklärung ist also auch für berufstätige Rentner unerlässlich.
Info: Für Selbständige wird unter Umständen noch eine Gewerbesteuer fällig, falls die Einkünfte den Freibetrag von 24.500€ pro Kalenderjahr überschreiten.
Renteneintritt vor Erreichen der Regelaltersgrenze
Bei einem früheren Renteneintritt vor Erreichen der Regelaltersgrenze, müssen die Hinzuverdienstgrenzen beachtet werden. Solange die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist, ist ein Nebenverdienst von 6300€ pro Kalenderjahr möglich, ohne, dass die Rente gekürzt wird. Wer diese Grenze allerdings überschreitet, muss damit rechnen, dass die Rente um 40% des Mehrverdienstes gekürzt wird. In einem solchen Fall erhält man also nicht mehr die Vollrente, sondern nur noch eine Teilrente. Fällt der Verdienst deutlich höher aus, kann die Rente sogar vollständig entfallen.
Wer während der Rente monatlich 450€ zusätzlich durch eine geringfügige Beschäftigung verdient und somit einem sogenannten Minijob nachgeht, muss sich ebenfalls keine Sorgen um eine Kürzung der Rente machen. Bevor die Regelaltersgrenze erreicht wird, fallen dann weiterhin verpflichtende Zahlungen in die Rentenversicherung an. Mit Erreichen des regulären Rentenalters entfallen die Hinzuverdienstgrenzen und die oben beschriebenen Regelungen greifen. Für Selbstständige ist die Abgabe zur Rentenversicherung in der Regel nicht verpflichtend.
Info: Wird eine Erwerbsminderungsrente bezogen, gelten die Hinzuverdienstgrenzen ebenfalls.
Kleinunternehmer als Rentner
Für Rentner gelten dieselben Bestimmungen zur Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wie für alle anderen Kleinunternehmer. Dementsprechend wird eine Umsatzsteuer erst dann fällig, wenn die Umsatzgrenze von 17.500 € im vorangegangen Jahr nicht überschritten wurde und im laufenden Kalenderjahr 50.000€ nicht übersteigt.
Achtung: Auch für Kleinunternehmer gelten die Hinzuverdienstgrenzen. Werden diese überschritten, kommt es zu Rentenkürzungen.
Individuelle Lage prüfen
Weiterarbeiten trotz Rente kann sich durchaus lohnen. Allerdings sollte man sich vor der Entscheidung für die Fortführung der Erwerbstätigkeit gut informieren und die eigene, individuelle Lage überprüfen, um so viel wie möglich zusätzlich zu verdienen, ohne Abzüge zu bekommen.
Falls der Hinzuverdienst zu hoch ausfällt und es damit zu einer erheblichen Minderung der Rente kommt, muss man gut darüber nachdenken, ob es sich lohnt weiterhin zu arbeiten. Zahlt man in einem solchen Fall allerdings weiter in die Rentenversicherung ein, kann sich das mit Erreichen der Regelaltersgrenze durchaus auszahlen, wenn die Rente dauerhaft erhöht wird.