Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos
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Wartungsverträge sind in der Handwerkerbranche nicht unbekannt. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff und ist es überhaupt sinnvoll für Handwerker*innen, solch einen Vertrag mit dem Kunden zu schließen? Wir klären hier für dich alle wichtigen Fragen rund um das Thema.
Was ist ein Wartungsvertrag?
Bei einem Wartungsvertrag handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen einem/r Handwerker*in und einem Kunden. Mit einem Wartungsvertrag verpflichtet sich der/die Handwerker*in, die regelmäßige Wartung, beispielsweise von einer Heizung, zu übernehmen.
Eine regelmäßige Wartung sorgt in der Regel für eine längere Lebensdauer beim jeweiligen Wartungsgegenstand. Zudem können dadurch kostenintensive Reparaturen vorgebeugt werden.
Wo ist ein Wartungsvertrag üblich?
Wartungsverträge bieten sich vor allem bei technischen Objekten an. Sowohl beim Autokauf als auch bei anderen Gewerken wie Dacharbeiten oder bei Heizungswartungen kommen solche Verträge vor. So kann zum Beispiel ein/e Handwerker*in bei einer Gasheizung oder einer anderen Heizungsanlage eine vertragliche Wartung anbieten.
Wartungsvertrag: Vor- und Nachteile für Handwerker*innen
Durch eine vertragliche Wartung profitiert nicht nur der Kunde, sondern es kann auch für den/die Handwerker*in von Vorteil sein. So hat man durch einen Wartungsvertrag garantierte Arbeitsstunden und somit regelmäßiges Einkommen. Zudem ist durch die regelmäßige Wartung eines Objekts der stetige Kontakt zum Kunden gewährleistet, was sich positiv auf die Kundenbeziehung auswirken kann.
Nachteil könnten diverse Pflichten sein, die mit einem Wartungsvertrag vereinbart werden. Je nachdem, wie es im Vertrag geregelt ist, muss man beispielsweise eine garantierte Reaktionszeit einhalten (zum Beispiel bei Notfällen). Außerdem kann ein reduzierter Stundensatz oder ein Pauschalbetrag dafür sorgen, dass man für eine normalerweise teurere Reparaturarbeit weniger Geld bekommt.
Ist ein Wartungsvertrag ein Werkvertrag oder Dienstvertrag?
Der Inhalt eines Wartungsvertrags entscheidet darüber, ob es sich dabei um einen Werkvertrag oder Dienstvertrag handelt.
Soll beispielsweise die Aufrechterhaltung einer Betriebssicherheit gewährleistet werden, handelt es sich um einen Werkvertrag. Dies trifft zum Beispiel bei einem Wartungsvertrag mit einer Werkstatt zu, wo laut Vertrag ein Kraftfahrzeug (Wartungsgegenstand) regelmäßig eine Wartung erhält und damit verkehrssicher gehalten werden soll. Es fällt unter dem Bereich eines Werkvertrages, weil in diesem Fall ein bestimmter Leistungserfolg per Vertrag erwartet wird.
Wenn bei dem Vertrag der Schwerpunkt jedoch auf Serviceleistungen wie etwa der regelmäßigen Kontrolle des Ölstandes liegt, dann handelt es sich bei diesem Vertrag um einen Dienstvertrag.
Das muss ein Wartungsvertrag beinhalten
Damit ein Wartungsvertrag sowohl für dich als Handwerker*in als auch für deine Kunden rechtssicher ist, sollten besonders genaue Formulierungen und eine detaillierte Auflistung der vereinbarten Leistungen nicht fehlen. Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung gehören zum Beispiel immer die Vertragslaufzeit, die Wartungszeiträume sowie die zu erbringenden Wartungsleistungen. Zudem sollten auch die Pflichten des Kunden und die genauen Kosten mit der Fälligkeit enthalten sein.
Die wichtigsten Punkte eines Wartungsvertrages im Überblick:
- Wartungsgegenstand
- Wartungsleistungen
- Wartungszeiträume
- Kostenaufstellung (Wartungspauschale, Anfahrtspauschale etc.)
- Pflichten des Kunden
- Mängelgewährleistung
- Laufzeit und Kündigung
Übrigens: Man muss keine Wartungszeiträume nach einem festen Zeitplan festlegen. Man kann an dieser Stelle auch entscheiden, dass die Wartung nutzungsabhängig stattfinden soll. Zum Beispiel, wenn der Wartungsgegenstand eine Fehlermeldung anzeigt.
Lohnt sich ein Wartungsvertrag für Handwerker*innen?
Ein Wartungsvertrag kann sich definitiv für Handwerker*innen lohnen. Vor allem, wenn es sich um einfache Wartungsarbeiten handelt, können die garantierten Arbeitsstunden profitabel sein. Die vertragliche Vereinbarung sollte allerdings für beide Vertragspartner fair ausgestaltet sein. Denn nur so kann die Kundenbeziehung bestmöglich gestärkt werden.