Ein Vater in Teilzeitausbildung mit seinem Sohn.

Teilzeitausbildung – Infos für Arbeitgeber und Azubis

Letzte Aktualisierung am 24. September 2019 von Alex Mroos

Inzwischen gibt es in der Berufswelt viele verschiedene Arbeitszeitmodelle, die sich sowohl mit den Bedürfnissen von Arbeitnehmern als auch mit den Ansprüchen von Arbeitgebern vereinbaren lassen. Wer sich um seine Kinder kümmern oder Angehörige pflegen muss, kann eine Berufsausbildung auch in Teilzeit absolvieren. Doch worauf muss man achten, wenn man eine Teilzeitberufsausbildung macht und bietet sich dieses Modell auch für das Handwerk an?

Vorteile der Ausbildung in Teilzeit

Die Entscheidung für eine Teilzeitausbildung hängt häufig mit persönlichen oder familiären Umständen zusammen. Eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren, bringt folgende Vorteile mit sich:

  • Mehr Zeit für die Familie: Pflege von Angehörigen, Betreuung von Kindern usw. 
  • Karriere und Familie lassen sich besser miteinander vereinbaren
  • Berufliche Chancengleichheit 
  • Auch kleine Betriebe können so ausbilden

Unterschiede: Teilzeitausbildung und Vollzeitausbildung

Die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung ist im Berufsbildungsgesetz verankert. Wer eine Teilzeitausbildung absolviert durchläuft das gleiche Ausbildungsprogramm wie bei einer Vollzeitausbildung. Die Berufsausbildung in Teilzeit findet ebenfalls im dualen Ausbildungssystem statt – also teils im Betrieb und teils in der Berufsschule – und endet mit derselben beruflichen Qualifikation. 

Allerdings unterscheiden sich die beiden Ausbildungsmodelle hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit. Bei einer Teilzeitausbildung wird diese reduziert. So kann die Ausbildungszeit im Betrieb beispielsweise bei 20 oder 30 Stunden liegen. Hier können individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden. Auch wie die Arbeitsstunden sich über die Wochen verteilen, kann an die Situation im Betrieb und die Bedürfnisse der Auszubildenden angepasst werden. 

Auf den Besuch der Berufsschule hat die Ausbildung in Teilzeit in der Regel keinen Einfluss, entweder im Blockunterricht oder wöchentlich wird die Berufsschule meist trotzdem in Vollzeit besucht. Gibt es genügend Auszubildende in Teilzeit können aber mitunter eigene Klassen für diese gebildet werden. In Zukunft könnten hier aber auch E-Learning-Angebote eine Entlastung für die Auszubildenden bringen. 

Für die Dauer der Ausbildung in Teilzeit stehen zwei Varianten zur Verfügung: 

  • Wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 25 Stunden pro Woche (einschließlich Berufsschule): Gleiche Ausbildungsdauer wie bei einer Vollzeitausbildung
  • Wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 25 Stunden pro Woche (einschließlich Berufsschule): Verlängerung der Ausbildungsdauer um ein halbes Jahr oder ein Jahr

Zusätzlich kommt es auch auf die Vorbildung und die bisherige Berufserfahrung an. Mitunter kann die Ausbildung verkürzt werden. 

Vergütung und Urlaubsanspruch bei Ausbildung in Teilzeit

Natürlich erhalten Auszubildende in Teilzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung. Regulär richtet sich die Ausbildungsvergütung nach den Bestimmungen des jeweiligen Tarifvertrags und unterscheidet sich dementsprechend nicht von der Vergütung von Auszubildenden in Vollzeit – natürlich erfolgt aber eine zeitanteilige Anpassung. Bisher war auch eine angemessene Minderung der Vergütung möglich, mit der Mindestvergütung für Auszubildende dürfte es für alle, die ab 2020 ihre Ausbildung starten, hier aber eine entsprechende Anpassung geben. 

Was den Urlaubsanspruch betrifft ist die Anzahl der Arbeitstage pro Woche entscheidend. Wer nur seine tägliche Arbeitszeit reduziert, hat denselben Urlaubsanspruch wie Auszubildende in Vollzeit. Wer weniger Tage in der Woche arbeitet, hat auch nur einen anteiligen Urlaubsanspruch.

Teilzeitberufsausbildung im Handwerk

Im Handwerk bleiben regelmäßig viele Ausbildungsstellen unbesetzt – Dementsprechend kann es für Handwerksbetriebe durchaus sinnvoll sein auch alternative Ausbildungsmodelle anzubieten, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Für die Ausbilder bedeutet das nicht zwangsläufig mehr Aufwand. 

Ob eine Teilzeitberufsausbildung möglich ist, kommt auch auf das Gewerk an, in dem die Ausbildung durchgeführt werden soll. Für Auszubildende im Friseurhandwerk beispielsweise dürfte es kein Problem sein, die tägliche Arbeitszeit zu reduzieren. Für Gewerke, in denen regelmäßig Kunden oder Baustellen ganztägig besucht werden, hingegen könnte es schwieriger sein das Teilzeitmodell umzusetzen. Hier wäre es beispielsweise sinnvoll, die wöchentlichen Arbeitstage zu reduzieren, statt die tägliche Arbeitszeit. Hier können aber individuelle Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag getroffen werden. 

Gerade für kleinere Betrieben mit eingeschränkten finanziellen Mitteln bietet sich durch die Teilzeitausbildung die Möglichkeit, Auszubildende zu beschäftigen, da die Vergütung anteilig geringer ausfällt. 

Eine Teilzeitausbildung beantragen

Sämtliche Vereinbarungen für die Bedingungen und Umstände der Teilzeitausbildung werden zwischen dem angehenden Auszubildenden und dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb getroffen und im Ausbildungsvertrag geregelt. Sobald hier eine Einigung und ein passendes Modell gefunden wurden, kann die Teilzeitausbildung beantragt werden. Hierzu müssen Auszubildender und Betrieb gemeinsam einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Landwirtschafts-, Industrie- oder Handwerkskammer stellen. 

Zur Info: Wer seine Ausbildung in Vollzeit begonnen hat und diese aufgrund von Elternzeit unterbrechen musste, kann diese in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt auch in Teilzeit fortsetzen.

Bildquelle:  Viacheslav Iakobchuk /stock.adobe.com

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